Was noch kommen dürfte und was es kostet
Es steigt die Zahl der Gesetzesanträge, für die sich Mehrheiten in der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl abzeichnen.
Wie teuer wird die letzte Nationalratssitzung vor der Wahl? Wer die Antwort auf diese Frage sucht, findet bereits einiges, stößt aber auch auf Unwägbarkeiten. Die größte: der staatliche Mindestunterhalt für die Kinder von Alleinerziehenden. Ohne Gegenfinanzierung geht es hier um einen dreistelligen Millionenbetrag jährlich.
Was die bevorstehende Pensionserhöhung, die am 12. Oktober fix beschlossen wird, betrifft, sind die Kosten bereits beziffert: Insgesamt kostet sie 2018 knapp 920 Mill. Euro, davon entfallen 136 Mill. Euro auf die Mehrkosten, da die meisten Pensionen nicht nur um 1,6 Prozent (Inflationsrate), sondern um bis zu 2,2 Prozent erhöht werden. Die Kosten fürs 2018er-Extra werden im Lauf der Legislaturperiode zwar sinken, sich aber – eine fünfjährige Legislaturperiode vorausgesetzt – auf gut 500 Mill. Euro summieren.
Als Fix-Beschluss für den 12. Oktober gilt die Angleichung der Rechte der Arbeiter an jene der Angestellten. Kostenpunkt laut Wirtschaftskammer: 150 Mill. Euro jährlich. Dass die Wirtschaft das allein stemmt, ist kaum vorstellbar. In irgendeiner Form werden die Mehrkosten wohl bei allen landen.
Fallen dürfte die Mietvertragsgebühr, ein Anliegen der FPÖ. Im Finanzausschuss stimmten SPÖ und Neos dem blauen Antrag am Mittwoch am Rande der Sondersitzung bereits zu, womit der Beschluss noch vor der Wahl so gut wie fix ist. Die Kosten wurden bisher nicht beziffert.
Beschlossen werden dürfte in der letzten Nationalratssitzung auch, dass der Staat (konkret: der Insolvenzentgeltfonds) die Internatskosten für Lehrlinge übernimmt, ein Anliegen der Grünen. Deren Kostenschätzung für diesen Schritt: 40 Mill. bis 50 Mill. Euro jährlich.
Eine Mehrheit zeichnet sich ferner für den grünen Antrag ab, dass bei der Berechnung der Notstandshilfe das Partnereinkommen keine Rolle mehr spielt. Rot und Blau wollen mitstimmen. Mehrkosten laut Grünen: 85 Mill. Euro jährlich.
Außerdem dürfte der Antrag der SPÖ, 90 Mill. Euro jährlich für die berufliche Inklusion behinderter Menschen lockerzumachen, eine breite Mehrheit finden.
Bleibt als großes – auch finanzielles – Fragezeichen vorerst die Reform des Kindesunterhalts, für die Anträge von SPÖ, ÖVP und FPÖ vorliegen. Zwar gab es am Mittwoch keine Mehrheit für eine Fristsetzung, die eine Voraussetzung für einen Beschluss am 12. Oktober wäre. Ausgeschlossen ist er trotzdem nicht, da noch die Chance besteht, sich im Familienausschuss zu einigen.
Bei der ÖVP schätzt man die Folgekosten des eigenen Antrags auf staatlichen Unterhaltszuschuss auf 150 Mill. Euro jährlich. Angedockt würde er bei der Mindestsicherung, weshalb die Anwesenheit der Kinder im Inland Voraussetzung wäre, das Geld also nicht „exportiert“werden könnte. Zur Gegenfinanzierung wird auf die lange geforderte Anpassung der Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten gepocht. So hofft man, 100 Mill. Euro zu sparen, weshalb die Mehrkosten für den Unterhaltszuschuss im Inland auf 50 Mill. Euro sänken.
Wesentlich teurer wäre der SPÖVorschlag, für den es zudem keine Gegenfinanzierung gibt. Die SPÖ will ihre Unterhaltsgarantie an die Familienbeihilfe koppeln – womit sie, so Arbeits- und Sozialrechtler Franz Marhold, „exportpflichtig“wäre. Und die FPÖ? Stellt in ihrem Modell explizit auf Inländer ab, was europarechtswidrig wäre.