Zuschuss zu Kinderbetreuung ist fast unbekannt
Arbeitgeber können Mitarbeitern bis zu 1000 Euro im Jahr steuerfrei zahlen, aber das ist kompliziert.
SALZBURG. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf belastet immer noch Frauen stärker. Zurecht werden mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder, aber auch für Volksschüler am Nachmittag gefordert.
Seit 2009 können Arbeitnehmer Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zehn Jahre bei der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt (Jahresausgleich) von maximal 2300 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Es gibt in Österreich aber auch die Möglichkeit, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschüsse für Kinderbetreuung leisten. Obwohl bis zu 1000 Euro pro Beschäftigtem und Jahr möglich wären, wird das Instrument kaum genutzt, wie kürzlich bei einer Fachtagung zum Thema familienfreundliche Betriebe an der Universität Salzburg betont wurde.
Auch die zuständige Ministerin Sophie Karmasin zeigte sich überrascht, dass offenbar selbst unter Steuerberatern dieser „Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung“, der mit der Steuerreform 2009 beschlossen wurde, kaum bekannt ist.
Die Juristin Christiane Pedit, die bei Salzburg Research in der Geschäftsführung tätig ist, hatte sich im Rahmen ihrer Dissertation mit dem Thema eingehend beschäftigt. Bei einer Befragung unter Hunderten Wirtschaftstreuhändern habe sich gezeigt, dass aufgrund der geringen Inanspruchnahme der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung auch kaum weiterempfohlen werde. Pedit vermutet, dass die Regelung zu kompliziert gemacht wurde. So müsse in Österreich der Zuschuss vom Unternehmen direkt an die Betreuungseinrichtungen überwiesen oder in Form von Gutscheinen an die Mitarbeiter geleistet werden. Außerdem müsse der Betrieb den Kreis der Anspruchsberechtigten vorab definieren. In Deutschland dagegen werde der Zuschuss gegen einen Nachweis, dass Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird, direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt.
Johann Glück, Personalchef von Wüstenrot mit mehr als 2400 Mitarbeitern in Österreich, berichtete aus der Praxis, dass der Zuschuss noch nie ein Thema gewesen und auch vom Betriebsrat bisher nicht thematisiert worden sei. Christiane Pedit argumentierte, der Staat könnte den Arbeitgeberzuschuss sogar bis zur Höhe des Absetzbetrages erhöhen, ohne Einnahmen zu verlieren. Karmasin betonte, eine Vereinfachung sei dringend nötig. Insgesamt solle mehr auf steuerliche Anreize für Unternehmen gesetzt werden, um Maßnahmen für ein familienfreundliches Arbeitsleben besser umsetzen zu können. Für die Betreuungsplätze seien aber Länder und Gemeinden zuständig.
In vielen großen Unternehmen sind Maßnahmen wie Gleitzeit, Teilzeitmodelle oder Arbeit von Zuhause aus bereits Standard. „Entscheidend ist, dass wir die guten Leute halten können“, betont Johann Glück. Die Mitarbeiter müssten Gewissheit haben, dass für jeden eine Lösung gefunden werde, „wenn einmal der Hut brennt“, sei es wegen Krankheit oder Pflegebedarf. Julia Ganglbauer, Personalchefin beim Nahrungsergänzungsmittelhersteller Biogena, betonte die Vorbildrolle des Managements. Bei Biogena werde kommenden Winter ein Mitglied der Geschäftsleitung in Papakarenz gehen.