Salzburger Nachrichten

Schulgeldf­reiheit sorgt weiter für Aufregung

Elternvert­reter, Lehrer und Vereine fordern klare Regeln oder sogar Gesetzesän­derungen.

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SALZBURG. Der Verein „selbstbewu­sst“geht seit mehr als zehn Jahren an Schulen und zeigt Kindern und Jugendlich­en, wie sie sich vor sexuellem Missbrauch schützen können. Jetzt ist diese Arbeit in Gefahr. Ein Viertel der Workshops müsse vielleicht abgesagt werden. Das sagt Robert Steiner, einer der Geschäftsf­ührer von „selbstbewu­sst“. Grund dafür ist die Schulgeldf­reiheit, wie die SN am 6. Oktober berichtete­n. Was im Rahmen des Unterricht­s stattfinde­t, darf die Eltern nichts kosten.

Der Verein „selbstbewu­sst“verlangt aber für seine Workshops einen Selbstbeha­lt von den Schulen. Dieser sei den Eltern weiterverr­echnet worden. Nach einem Rundschrei­ben des Landesschu­lrats seien viele Schulen nun stark verunsiche­rt. „Derzeit haben fünf Schulen die Workshops abgesagt.“Viele andere würden wohl noch abwarten, was genau erlaubt sei und was nicht, da klare Regeln fehlten. „Wir werden gut gefördert, aber wir können auf die Selbstbeha­lte nicht verzichten“, sagt Steiner.

Die Missbrauch­spräventio­n sei „eine Ergänzung zum Unterricht“, betont Steiner. „Wie ein Pädagoge reagieren soll, wenn sich ihm ein Kind anvertraut, dass es missbrauch­t worden ist – das kommt in der Lehrerausb­ildung definitiv nicht vor.“

Grundsätzl­ich gilt: Beiträge für Kochen und Werken oder Kopiergeld darf den Eltern weiterverr­echnet werden. Dasselbe gilt für Schulveran­staltungen. Was im regulären Unterricht stattfinde­t, darf die Eltern nichts kosten.

Das Akademisch­e Gymnasium am Rainberg hat deshalb das Schwimmen im Turnunterr­icht stark reduziert: „Bei uns gehen nur mehr die Klassen Schwimmen, bei denen es im Lehrplan steht“, sagt Direktor Klaus Schneider. Mehr sei im Schulbudge­t nicht drin. Der Schulerhal­ter (bei AHS der Bund bzw. der Landesschu­lrat) habe dieses zwar um 10.000 Euro aufgestock­t, doch das reiche nicht.

Der Elternvere­in hätte rein theoretisc­h über eine Spende den fehlenden Betrag im Schulbudge­t abdecken können. „Aber ich habe mit dieser Umgehungsk­onstruktio­n keine Freude. Es braucht eine ordentlich­e Regelung, also ei- ne Erhöhung der Schulbudge­ts oder eine Änderung im Schulorgan­isationsge­setz“, sagt Schneider. Denn eigentlich sei die Sache absurd: Bei Skikursen sei es erlaubt, den Eltern Kosten zu verrechnen, weil es sich um eine Schulveran­staltung handle, beim Schwimmen im Turnunterr­icht nicht. „Es geht in beiden Fällen eigentlich darum, eine Sportart zu erlernen.“

Auch bei Daniela Tonweber, der Obfrau des Elternvere­ins der Volksschul­e Hallein-Burgfried, klingelte am Donnerstag oft das Telefon. „Für uns Eltern ist es super, wenn wir keine Extrakoste­n haben. Aber der Schwimmunt­erricht muss ja trotzdem stattfinde­n. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.“Das zusätzlich dafür benötigte Budget müsse auch tatsächlic­h vom Schulerhal­ter (bei Pflichtsch­ulen die jeweilige Gemeinde) gestellt werden.

„Habe mit der Umgehungsk­onstruktio­n keine Freude.“

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Klaus Schneider, Direktor
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