Schulgeldfreiheit sorgt weiter für Aufregung
Elternvertreter, Lehrer und Vereine fordern klare Regeln oder sogar Gesetzesänderungen.
SALZBURG. Der Verein „selbstbewusst“geht seit mehr als zehn Jahren an Schulen und zeigt Kindern und Jugendlichen, wie sie sich vor sexuellem Missbrauch schützen können. Jetzt ist diese Arbeit in Gefahr. Ein Viertel der Workshops müsse vielleicht abgesagt werden. Das sagt Robert Steiner, einer der Geschäftsführer von „selbstbewusst“. Grund dafür ist die Schulgeldfreiheit, wie die SN am 6. Oktober berichteten. Was im Rahmen des Unterrichts stattfindet, darf die Eltern nichts kosten.
Der Verein „selbstbewusst“verlangt aber für seine Workshops einen Selbstbehalt von den Schulen. Dieser sei den Eltern weiterverrechnet worden. Nach einem Rundschreiben des Landesschulrats seien viele Schulen nun stark verunsichert. „Derzeit haben fünf Schulen die Workshops abgesagt.“Viele andere würden wohl noch abwarten, was genau erlaubt sei und was nicht, da klare Regeln fehlten. „Wir werden gut gefördert, aber wir können auf die Selbstbehalte nicht verzichten“, sagt Steiner.
Die Missbrauchsprävention sei „eine Ergänzung zum Unterricht“, betont Steiner. „Wie ein Pädagoge reagieren soll, wenn sich ihm ein Kind anvertraut, dass es missbraucht worden ist – das kommt in der Lehrerausbildung definitiv nicht vor.“
Grundsätzlich gilt: Beiträge für Kochen und Werken oder Kopiergeld darf den Eltern weiterverrechnet werden. Dasselbe gilt für Schulveranstaltungen. Was im regulären Unterricht stattfindet, darf die Eltern nichts kosten.
Das Akademische Gymnasium am Rainberg hat deshalb das Schwimmen im Turnunterricht stark reduziert: „Bei uns gehen nur mehr die Klassen Schwimmen, bei denen es im Lehrplan steht“, sagt Direktor Klaus Schneider. Mehr sei im Schulbudget nicht drin. Der Schulerhalter (bei AHS der Bund bzw. der Landesschulrat) habe dieses zwar um 10.000 Euro aufgestockt, doch das reiche nicht.
Der Elternverein hätte rein theoretisch über eine Spende den fehlenden Betrag im Schulbudget abdecken können. „Aber ich habe mit dieser Umgehungskonstruktion keine Freude. Es braucht eine ordentliche Regelung, also ei- ne Erhöhung der Schulbudgets oder eine Änderung im Schulorganisationsgesetz“, sagt Schneider. Denn eigentlich sei die Sache absurd: Bei Skikursen sei es erlaubt, den Eltern Kosten zu verrechnen, weil es sich um eine Schulveranstaltung handle, beim Schwimmen im Turnunterricht nicht. „Es geht in beiden Fällen eigentlich darum, eine Sportart zu erlernen.“
Auch bei Daniela Tonweber, der Obfrau des Elternvereins der Volksschule Hallein-Burgfried, klingelte am Donnerstag oft das Telefon. „Für uns Eltern ist es super, wenn wir keine Extrakosten haben. Aber der Schwimmunterricht muss ja trotzdem stattfinden. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.“Das zusätzlich dafür benötigte Budget müsse auch tatsächlich vom Schulerhalter (bei Pflichtschulen die jeweilige Gemeinde) gestellt werden.
„Habe mit der Umgehungskonstruktion keine Freude.“