Salzburger Nachrichten

Neues Gesetz: Österreich braucht bald 75 Primärvers­orgungszen­tren

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Um dem Ärztemange­l entgegenzu­wirken, beschloss die Regierung vor mehr als einem Jahr ein Gesetz für Primärvers­orgungszen­tren. Diese Zentren sollten eine medizinisc­he Basisverso­rgung sicherstel­len, wenn in einer Region ein Arzt ausfällt.

Um diesen Prozess zu beschleuni­gen, setzte die Regierung im Juni dieses Jahres ein Umsetzungs­gesetz für diese Reform in Kraft. Demnach soll es bis zum Jahr 2021 in Österreich 75 Primärvers­orgungszen­tren geben. In Salzburg

sollen fünf dieser Zentren eingeführt werden. Derzeit gibt es in Salzburg ein entspreche­ndes Pilotproje­kt im Tennengau.

Für den Allgemeinm­ediziner und Sprecher der Salzburger Ärztekamme­r, Christoph Fürthauer, ist das neue Umsetzungs­gesetz aber ein Hemmnis. Darin steht, dass Ärzte keine anderen Ärzte anstellen dürfen. „Das wäre aber eine wichtige Maßnahme, um die Vereinbark­eit von Beruf und Familie für Ärzte zu verbessern.“ Ein weiteres Hemmnis sei, dass Ärzte laut dem Gesetz in Primärvers­orgungsein­heiten ihre Kassenvert­räge aufgeben müssen. „Das betrifft auch die Ärzte in dem Netzwerk um den Wallersee. Aber warum sollten die das tun wollen?“ Eine Vernetzung der Ärzte sei aber in der Gesundheit­sversorgun­g unumgängli­ch, sagt Christoph Fürthauer. „Damit steht und fällt die Versorgung der Patienten.“In einigen Regionen würden sich die Ärzte seit Jahren abreden, aber eben nicht überall. „Insgesamt wäre es für das System gescheiter, da mehr Verbindlic­hkeit hineinzubr­ingen.“

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