Neues Gesetz: Österreich braucht bald 75 Primärversorgungszentren
Um dem Ärztemangel entgegenzuwirken, beschloss die Regierung vor mehr als einem Jahr ein Gesetz für Primärversorgungszentren. Diese Zentren sollten eine medizinische Basisversorgung sicherstellen, wenn in einer Region ein Arzt ausfällt.
Um diesen Prozess zu beschleunigen, setzte die Regierung im Juni dieses Jahres ein Umsetzungsgesetz für diese Reform in Kraft. Demnach soll es bis zum Jahr 2021 in Österreich 75 Primärversorgungszentren geben. In Salzburg
sollen fünf dieser Zentren eingeführt werden. Derzeit gibt es in Salzburg ein entsprechendes Pilotprojekt im Tennengau.
Für den Allgemeinmediziner und Sprecher der Salzburger Ärztekammer, Christoph Fürthauer, ist das neue Umsetzungsgesetz aber ein Hemmnis. Darin steht, dass Ärzte keine anderen Ärzte anstellen dürfen. „Das wäre aber eine wichtige Maßnahme, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Ärzte zu verbessern.“ Ein weiteres Hemmnis sei, dass Ärzte laut dem Gesetz in Primärversorgungseinheiten ihre Kassenverträge aufgeben müssen. „Das betrifft auch die Ärzte in dem Netzwerk um den Wallersee. Aber warum sollten die das tun wollen?“ Eine Vernetzung der Ärzte sei aber in der Gesundheitsversorgung unumgänglich, sagt Christoph Fürthauer. „Damit steht und fällt die Versorgung der Patienten.“In einigen Regionen würden sich die Ärzte seit Jahren abreden, aber eben nicht überall. „Insgesamt wäre es für das System gescheiter, da mehr Verbindlichkeit hineinzubringen.“