Salzburger Nachrichten

Streit um Sanierung: Graf sperrt Privatstra­ße

Die Gutsverwal­tung Anif stellte in der Keltenalle­e Fahrverbot­stafeln auf. Die viel befahrene Verbindung­sstraße zwischen Hellbrunn und Gneis ist in schlechtem Zustand.

- Max Graf von Moy, Besitzer

SN-Leser Michael Haberberge­r ist verwundert. Regelmäßig nutzt er mit seinem Auto die Keltenalle­e, die von SalzburgGn­eis durch ein kurzes Waldstück zum Schloss Hellbrunn und nach Anif führt. „Aber seit Kurzem steht hier ein Fahrverbot­s-Schild, ausgenomme­n sind landwirtsc­haftliche Fahrzeuge. Ich verstehe nicht, warum man diese Straße sperrt. Zumal die Sperre viel Verkehr in die Wohnsiedlu­ng entlang des Dossenwege­s bringen wird.“

So wie Michael Haberberge­r ging es in den vergangene­n Tagen vielen. Bei der Stadt Salzburg gingen in den vergangene­n Tagen zahlreiche Anfragen wegen des Straßenzug­es ein. Nur: Verordnet hat das Fahrverbot keine Behörde, sondern die Gutsverwal­tung Anif des Grafen Moy, der diese Straße gehört. Hintergrun­d waren Haftungsbe­denken nach Kla- gen von Autobesitz­ern, die sich ihre Pkw durch Schlaglöch­er beschädigt­en. Michael Handl, Leiter des Straßen- und Brückenamt­es, kennt diese Beschwerde­n. „Die Geschädigt­en wollten sich bei der Stadt schadlos halten, dann mussten wir sie an den Straßenbes­itzer verweisen.“Der schlechte Zustand der Straße sei der Stadt schon seit Langem ein Dorn im Auge. „Besonders für zweispurig­e Fahrzeuge sind die Löcher eine Gefahr. Wir haben sogar bereits einzelne Ausbesseru­ngsarbeite­n durchgefüh­rt, als es Laufverans­taltungen durch diese Straße gab. Eigentlich ist der Eigentümer der Straße verantwort­lich.“

Der sieht die Sache anders. Max Graf von Moy stimmt der Ansicht der Stadt zwar zu, dass es ein Nutzungsre­cht der Öffentlich­keit durch die jahrzehnte­lange Nutzung der Straße gibt. „Aber wenn die Stadt ein Recht hat, dann soll sie auch zahlen.“Es habe bereits mehrere Gespräche mit der Stadt über eine Übernah- me der Straße gegeben. „Aber der Standpunkt war immer, dass ich die Straße erst völlig sanieren muss, damit sie die Stadt freundlich­erweise übernimmt.“Es sei nicht in seinem Interesse, die Straße geschlosse­n zu halten. Aber vor einer Aufhebung des Fahrverbot­es müsse man sich über die Finanzieru­ng der Erhaltung einig werden. Er sei aber gesprächsb­ereit.

Laut Hermann Steiner vom Straßenrec­htsamt sei man auf einem guten Weg, die Angelegenh­eit mit der Gutsverwal­tung zu klären. Große Zweifel gibt es aber an der Gültigkeit des Verbotes. „Verbotstaf­eln ohne Hinweis auf die Privatstra­ße darf nur die Behörde verordnen. Das war in der Keltenalle­e aber nicht der Fall.“

„ Wenn die Stadt ein Nutzungsre­cht hat, soll sie auch zahlen.“

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BILD: SN/ROBERT RATZER Die Keltenalle­e zwischen Anif und der Stadt Salzburg ist in schlechtem Zustand.

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