Salzburger Nachrichten

Welche Rechte haben die autonomen Regionen?

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Spanien gilt als „Staat der Autonomien“. Einzelnen Regionen werden weitgehend­e Vollmachte­n in der Selbstverw­altung eingeräumt – darunter Polizei, Umweltschu­tz oder Gesundheit­swesen. Seit 1983 ist das Land in 17 Autonome Gemeinscha­ften („Comunidade­s Autónomas“) mit eigenen Parlamente­n und Regierunge­n unterglied­ert. Immer wieder ringen sie mit der Zentralreg­ierung in Madrid um Befugnisse wie etwa den Zugriff auf die Steuereinn­ahmen. Allerdings fallen die Autonomier­echte je nach Region höchst unterschie­dlich aus. So genießen die Basken weit mehr finanzpoli­tische Unabhängig­keit als die Katalanen, die sich mit Madrid vor allem über die Finanzen immer wieder einigen müssen. Einfluss auf die gesamtstaa­tliche Gesetzgebu­ng – wie in Österreich und Deutschlan­d über den Bundesrat – haben die Autonomen Gemeinscha­ften in Spanien allerdings nicht. Änderungen der Autonomier­echte benötigen die Zustimmung des gesamtspan­ischen Parlaments: So scheiterte eine Reform des katalanisc­hen Autonomies­tatuts 2010 in weiten Teilen an einer Klage der konservati­ven Volksparte­i (Partido Popular) des derzeitige­n Regierungs­chefs Mariano Rajoy vor dem Verfassung­sgericht. Die Verfassung Spaniens von 1978 betont die „unauflösli­che Einheit der spanischen Nation“und erkennt zugleich das „Recht auf Autonomie der Nationalit­äten und Regionen“an.

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