Welche Rechte haben die autonomen Regionen?
Spanien gilt als „Staat der Autonomien“. Einzelnen Regionen werden weitgehende Vollmachten in der Selbstverwaltung eingeräumt – darunter Polizei, Umweltschutz oder Gesundheitswesen. Seit 1983 ist das Land in 17 Autonome Gemeinschaften („Comunidades Autónomas“) mit eigenen Parlamenten und Regierungen untergliedert. Immer wieder ringen sie mit der Zentralregierung in Madrid um Befugnisse wie etwa den Zugriff auf die Steuereinnahmen. Allerdings fallen die Autonomierechte je nach Region höchst unterschiedlich aus. So genießen die Basken weit mehr finanzpolitische Unabhängigkeit als die Katalanen, die sich mit Madrid vor allem über die Finanzen immer wieder einigen müssen. Einfluss auf die gesamtstaatliche Gesetzgebung – wie in Österreich und Deutschland über den Bundesrat – haben die Autonomen Gemeinschaften in Spanien allerdings nicht. Änderungen der Autonomierechte benötigen die Zustimmung des gesamtspanischen Parlaments: So scheiterte eine Reform des katalanischen Autonomiestatuts 2010 in weiten Teilen an einer Klage der konservativen Volkspartei (Partido Popular) des derzeitigen Regierungschefs Mariano Rajoy vor dem Verfassungsgericht. Die Verfassung Spaniens von 1978 betont die „unauflösliche Einheit der spanischen Nation“und erkennt zugleich das „Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen“an.