Prozess wegen NS-Wiederbetätigung gegen zwei vorbestrafte Arbeiter.
Zwei Arbeiter – der eine 50, der andere 27 Jahre alt – hatten am 23. Dezember 2016 große Mengen Bier und Schnaps intus, als sie auf einer Tankstelle in Salzburg-Maxglan gegen zwei Tankwarte schwerst ausfällig wurden. Laut Staatsanwalt Marcus Neher herrschten sie die Angestellten nacheinander wie folgt an: „Scheiß Tschuschen, ihr gehörts vergast. Heil Hitler!“
Am Dienstag standen die Arbeiter wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Martina Pfarrkirchner). Strafrahmen: ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft. „Hier liegt klar Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn vor. Der Ausruf ,Heil Hitler‘ ist eine typische Ausdrucksform des Nationalsozialismus“, so Staatsanwalt Neher.
Der 50-jährige Angeklagte hatte übrigens erst im Februar 2017 wegen eines ganz ähnlich gelagerten Sachverhalts bereits ein Jahr bedingte Haft erhalten.
Beide Angeklagte räumten ein, auf der Tankstelle verbal ausfällig geworden zu sein. Heil-Hitler-Sager seien aber nicht gefallen. „Ich habe mit Hitler nichts zu tun. Ich hatte einen g’scheiten Rausch“, so der 27-Jährige. Laut seinem Verteidiger hatte dieser 2,56 Promille. Bemerkenswerter Nachsatz des Verteidigers: „An der Notwendigkeit des Verbotsgesetzes darf niemals gerüttelt werden, das ist klar. Falls aber hier tatsächlich die Äußerung ,Heil Hitler‘ fiel, so sollte man schon den Strafrahmen von einem Jahr bis zehn Jahre Haft hinterfragen dürfen. Bei einer einmaligen solchen Äußerung im Vollrausch.“
Die Arbeiter wurden im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Sie erhielten jeweils Zusatzstrafen zu einer noch offenen Verurteilung. Der neun Mal vorbestrafte 27-Jährige bekam zu den offenen vier Monaten unbedingt nun weitere 14 Monate teilbedingte Haft (ein Monat unbedingt). Der 50Jährige erhielt zusätzlich sechs Monate bedingte Haft zu den offenen zwölf Monaten bedingt vom Februar. Nicht rechtskräftig.