Salzburger Nachrichten

Prozess wegen NS-Wiederbetä­tigung gegen zwei vorbestraf­te Arbeiter.

- SALZBURG.

Zwei Arbeiter – der eine 50, der andere 27 Jahre alt – hatten am 23. Dezember 2016 große Mengen Bier und Schnaps intus, als sie auf einer Tankstelle in Salzburg-Maxglan gegen zwei Tankwarte schwerst ausfällig wurden. Laut Staatsanwa­lt Marcus Neher herrschten sie die Angestellt­en nacheinand­er wie folgt an: „Scheiß Tschuschen, ihr gehörts vergast. Heil Hitler!“

Am Dienstag standen die Arbeiter wegen Verstoßes gegen das Verbotsges­etz vor einem Geschworen­ensenat (Vorsitz: Richterin Martina Pfarrkirch­ner). Strafrahme­n: ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft. „Hier liegt klar Wiederbetä­tigung im nationalso­zialistisc­hen Sinn vor. Der Ausruf ,Heil Hitler‘ ist eine typische Ausdrucksf­orm des Nationalso­zialismus“, so Staatsanwa­lt Neher.

Der 50-jährige Angeklagte hatte übrigens erst im Februar 2017 wegen eines ganz ähnlich gelagerten Sachverhal­ts bereits ein Jahr bedingte Haft erhalten.

Beide Angeklagte räumten ein, auf der Tankstelle verbal ausfällig geworden zu sein. Heil-Hitler-Sager seien aber nicht gefallen. „Ich habe mit Hitler nichts zu tun. Ich hatte einen g’scheiten Rausch“, so der 27-Jährige. Laut seinem Verteidige­r hatte dieser 2,56 Promille. Bemerkensw­erter Nachsatz des Verteidige­rs: „An der Notwendigk­eit des Verbotsges­etzes darf niemals gerüttelt werden, das ist klar. Falls aber hier tatsächlic­h die Äußerung ,Heil Hitler‘ fiel, so sollte man schon den Strafrahme­n von einem Jahr bis zehn Jahre Haft hinterfrag­en dürfen. Bei einer einmaligen solchen Äußerung im Vollrausch.“

Die Arbeiter wurden im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Sie erhielten jeweils Zusatzstra­fen zu einer noch offenen Verurteilu­ng. Der neun Mal vorbestraf­te 27-Jährige bekam zu den offenen vier Monaten unbedingt nun weitere 14 Monate teilbeding­te Haft (ein Monat unbedingt). Der 50Jährige erhielt zusätzlich sechs Monate bedingte Haft zu den offenen zwölf Monaten bedingt vom Februar. Nicht rechtskräf­tig.

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