Stadt fordert Anwaltskosten zurück Swap-Affäre: Beschluss wird kommende Woche im Gemeinderat gefasst.
Angekündigt wurde es schon zwei Tage nach dem Rücktritt von Heinz Schaden im September. Jetzt wird diese Ankündigung in die Tat umgesetzt.
Die Stadt fasst den Beschluss, die Anwalts- und Verfahrenskosten des ehemaligen Bürgermeisters und der beiden Spitzenbeamten im Magistrat zurückzufordern – sofern die Verurteilung aus dem Swap-Prozess rechtskräftig wird. Bis dato gibt es kein rechtskräftiges Urteil. Die Richterin fertigt derzeit auf mehreren Hundert Seiten das schriftliche Urteil aus und wird es den Verteidigern noch heuer zustellen. Heinz Schadens Anwalt hat ebenso wie die anderen Verteidiger Berufung und Nichtigkeit angemeldet, weshalb sich der Oberste Gerichtshof nächstes Jahr damit befassen muss.
Bis Montag soll der Amtsbericht erstellt werden. Der Stadtsenat wird sich wohl am Montag damit befassen müssen. Und auch der Gemeinderat nächsten Mittwoch muss einen Beschluss darüber fas- sen. Ein Vorhaben, das die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien genau mitverfolgt. Denn der Oberstaatsanwalt hat im Vorjahr Ermittlungen gegen Heinz Schaden aufgrund seiner Anwaltskosten eingeleitet.
Sollte die Stadt die Kosten tatsächlich in Rechnung stellen, wird es jedenfalls bitter. Denn seit Beginn der Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft Mitte 2013 bis zum Ende des Swap-Prozesses im Juli 2017 hat die Stadt alle juristischen Mittel ausgeschöpft. Für alle drei Beteiligten – Heinz Schaden und die beiden Beamten – sind Kosten in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro angefallen. Etwa 200.000 Euro wurden in Gutachten investiert. Dafür wurde 2014 eine Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung holte sich das Geld durch höhere Prämien und Nachzahlungen zurück. Das Kontrollamt brachte ans Licht, dass die Stadt damit auch um die Versicherungssteuer von elf Prozent umfiel und die Gutachten mit Versicherungsschutz letztlich teurer kamen als ohne. Diese Konstruktion wird jetzt rückabgewickelt. Das hat die Finanzabteilung im Kontrollausschuss mitgeteilt. Die Stadt erhalte das Geld von der Versicherung zurück.
Bis zu der Rechtskraft des Swap-Urteils fallen aber weitere Anwaltskosten an. Diese Kosten dürfen jetzt aber nicht mehr ausufern. Die Stadt zieht eine Grenze ein – und wird auch diesen Beschluss am Montag im Senat bzw. am Mittwoch im Gemeinderat fassen. Maximal 20.000 Euro plus Umsatzsteuer dürfen pro Person noch anfallen. Darüber hinaus müssen die Beteiligten ihre Verteidiger privat bezahlen.
Diese Obergrenze für die Anwaltskosten haben vor allem die Neos gefordert. Klubchef Sebastian Huber kritisiert, dass der Magistrat gerade bei nicht absehbaren Kosten eine „Kostenwarnung“hätte festlegen müssen. „Dann hätte man den Aufwand drosseln oder mit den Anwälten bei den Stundensätzen nachverhandeln können.“In einer Anfragebeantwortung aus dem Magistrat heißt es: „Es wurde keine Kostenschätzung eingeholt, da der Aufwand des Verfahrens nicht abschätzbar war.“