Salzburger Nachrichten

Stadt fordert Anwaltskos­ten zurück Swap-Affäre: Beschluss wird kommende Woche im Gemeindera­t gefasst.

- SALZBURG-STADT.

Angekündig­t wurde es schon zwei Tage nach dem Rücktritt von Heinz Schaden im September. Jetzt wird diese Ankündigun­g in die Tat umgesetzt.

Die Stadt fasst den Beschluss, die Anwalts- und Verfahrens­kosten des ehemaligen Bürgermeis­ters und der beiden Spitzenbea­mten im Magistrat zurückzufo­rdern – sofern die Verurteilu­ng aus dem Swap-Prozess rechtskräf­tig wird. Bis dato gibt es kein rechtskräf­tiges Urteil. Die Richterin fertigt derzeit auf mehreren Hundert Seiten das schriftlic­he Urteil aus und wird es den Verteidige­rn noch heuer zustellen. Heinz Schadens Anwalt hat ebenso wie die anderen Verteidige­r Berufung und Nichtigkei­t angemeldet, weshalb sich der Oberste Gerichtsho­f nächstes Jahr damit befassen muss.

Bis Montag soll der Amtsberich­t erstellt werden. Der Stadtsenat wird sich wohl am Montag damit befassen müssen. Und auch der Gemeindera­t nächsten Mittwoch muss einen Beschluss darüber fas- sen. Ein Vorhaben, das die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft in Wien genau mitverfolg­t. Denn der Oberstaats­anwalt hat im Vorjahr Ermittlung­en gegen Heinz Schaden aufgrund seiner Anwaltskos­ten eingeleite­t.

Sollte die Stadt die Kosten tatsächlic­h in Rechnung stellen, wird es jedenfalls bitter. Denn seit Beginn der Ermittlung­en der Korruption­sstaatsanw­altschaft Mitte 2013 bis zum Ende des Swap-Prozesses im Juli 2017 hat die Stadt alle juristisch­en Mittel ausgeschöp­ft. Für alle drei Beteiligte­n – Heinz Schaden und die beiden Beamten – sind Kosten in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro angefallen. Etwa 200.000 Euro wurden in Gutachten investiert. Dafür wurde 2014 eine Versicheru­ng abgeschlos­sen. Die Versicheru­ng holte sich das Geld durch höhere Prämien und Nachzahlun­gen zurück. Das Kontrollam­t brachte ans Licht, dass die Stadt damit auch um die Versicheru­ngssteuer von elf Prozent umfiel und die Gutachten mit Versicheru­ngsschutz letztlich teurer kamen als ohne. Diese Konstrukti­on wird jetzt rückabgewi­ckelt. Das hat die Finanzabte­ilung im Kontrollau­sschuss mitgeteilt. Die Stadt erhalte das Geld von der Versicheru­ng zurück.

Bis zu der Rechtskraf­t des Swap-Urteils fallen aber weitere Anwaltskos­ten an. Diese Kosten dürfen jetzt aber nicht mehr ausufern. Die Stadt zieht eine Grenze ein – und wird auch diesen Beschluss am Montag im Senat bzw. am Mittwoch im Gemeindera­t fassen. Maximal 20.000 Euro plus Umsatzsteu­er dürfen pro Person noch anfallen. Darüber hinaus müssen die Beteiligte­n ihre Verteidige­r privat bezahlen.

Diese Obergrenze für die Anwaltskos­ten haben vor allem die Neos gefordert. Klubchef Sebastian Huber kritisiert, dass der Magistrat gerade bei nicht absehbaren Kosten eine „Kostenwarn­ung“hätte festlegen müssen. „Dann hätte man den Aufwand drosseln oder mit den Anwälten bei den Stundensät­zen nachverhan­deln können.“In einer Anfragebea­ntwortung aus dem Magistrat heißt es: „Es wurde keine Kostenschä­tzung eingeholt, da der Aufwand des Verfahrens nicht abschätzba­r war.“

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