Elternverein bittet um erneute Prüfung
Sehr geehrter Herr Mag. Mazzucco, aus den Medien und aus den Schilderungen des Direktors an der Volksschule Maxglan I entnehmen wir, dass es derzeit Probleme gibt, wodurch der Schwimmunterricht, der ja im Lehrplan verankert ist, nicht mehr wie bisher üblich durchgeführt werden kann.
Ohne auf die einzelnen Details einzugehen, wer wofür zuständig sei, wer was bezahle und wer was nicht mehr machen dürfe, stellen wir fest, dass es bei dieser durchwegs akademischen Debatte unter Erwachsenen derzeit keine Gewinner gibt, jedoch vor allem aber die schulpflichtigen Kinder die Verlierer sind.
Wir als Elternverein sehen uns nicht dazu berufen, Fehlleistungen des Systems zu kompensieren. Da muss schon das System zwischen Bund, Land und Gemeinde geändert werden. Deshalb lehnen wir die von Ihnen in den Medien beschriebenen „Umgehungsversuche“unter den derzeitigen Gegebenheiten ab und ersuchen Sie, nach anderen Möglichkeiten zu suchen.
Ist es möglich, dass Ihr Amt noch einmal prüft, ob nicht das Recht auf z. B. den Schwimmunterricht über jenen Regelungen steht, welche eine Kostenbeteiligung der Eltern verbieten, damit Sie auch Ihr Rundschreiben an die Schulen zurücknehmen können?
Wir würden uns sehr freuen, wenn es hier zu einer praxistauglichen Bewertung der Problemlage kommen könnte. Verena Mertel, Obfrau Wolfgang Speckmayer,