Salzburger Nachrichten

33-Jähriger soll Zechkumpan­en getötet haben. Ihm droht lebenslang­e Haft.

- SALZBURG. Staatsanwa­lt Marcus Neher in der Anklagesch­rift

Am 15. Juni machten Polizisten in einem Mehrpartei­enhaus in Salzburg-Taxham eine grausliche Entdeckung: In der Wohnung eines 64-jährigen Sozialhilf­e-Empfängers lag dessen bereits erheblich verweste Leiche. Gebettet auf ein Sofa und mit einer Decke verhüllt.

Bald stellte sich heraus: Der 64Jährige aus dem Alkoholike­rmilieu wurde durch massive Gewalteinw­irkung von außen getötet. Das Opfer starb durch „komprimier­ende Gewalt“gegen den Hals sowie infolge massiver Tritte gegen den Oberkörper.

Zeugenbefr­agungen ergaben, dass ein seit 21. März von einem Ausgang nicht mehr in die Justizanst­alt Puch-Urstein zurückgeke­hrter 33-jähriger Häftling ab dieser Zeit fast durchgehen­d in der Wohnung des 64-Jährigen gelebt hatte; und dass es zwischen den beiden immer wieder zu heftigen Streiterei­en gekommen war. Der 33-jährige tatverdäch­ti- ge Salzburger, bereits 13 Mal vornehmlic­h wegen Gewaltdeli­kten vorbestraf­t, verweigert­e in der Folge jede Angabe zur Sache.

Nachdem kürzlich ein gerichtsme­dizinische­s Gutachten ergeben hatte, dass in der Wohnung durchwegs nur DNA-Spuren des 33-Jährigen sowie des Opfers gefunden wurden, erhob die Staatsanwa­lt nun Mordanklag­e gegen den schwer vorbestraf­ten Salzburger. Die Anklage (Referent: Staatsanwa­lt Marcus Neher) ist noch nicht rechtskräf­tig. Der Angeklagte soll den 64-Jährigen „etwa eine Woche vor dem 15. Juni“ermordet haben. Ihm droht nun lebenslang­e Haft.

„Der Angeklagte blieb in der Wohnung des Toten und schlief auch dort.“

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