33-Jähriger soll Zechkumpanen getötet haben. Ihm droht lebenslange Haft.
Am 15. Juni machten Polizisten in einem Mehrparteienhaus in Salzburg-Taxham eine grausliche Entdeckung: In der Wohnung eines 64-jährigen Sozialhilfe-Empfängers lag dessen bereits erheblich verweste Leiche. Gebettet auf ein Sofa und mit einer Decke verhüllt.
Bald stellte sich heraus: Der 64Jährige aus dem Alkoholikermilieu wurde durch massive Gewalteinwirkung von außen getötet. Das Opfer starb durch „komprimierende Gewalt“gegen den Hals sowie infolge massiver Tritte gegen den Oberkörper.
Zeugenbefragungen ergaben, dass ein seit 21. März von einem Ausgang nicht mehr in die Justizanstalt Puch-Urstein zurückgekehrter 33-jähriger Häftling ab dieser Zeit fast durchgehend in der Wohnung des 64-Jährigen gelebt hatte; und dass es zwischen den beiden immer wieder zu heftigen Streitereien gekommen war. Der 33-jährige tatverdächti- ge Salzburger, bereits 13 Mal vornehmlich wegen Gewaltdelikten vorbestraft, verweigerte in der Folge jede Angabe zur Sache.
Nachdem kürzlich ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergeben hatte, dass in der Wohnung durchwegs nur DNA-Spuren des 33-Jährigen sowie des Opfers gefunden wurden, erhob die Staatsanwalt nun Mordanklage gegen den schwer vorbestraften Salzburger. Die Anklage (Referent: Staatsanwalt Marcus Neher) ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte soll den 64-Jährigen „etwa eine Woche vor dem 15. Juni“ermordet haben. Ihm droht nun lebenslange Haft.
„Der Angeklagte blieb in der Wohnung des Toten und schlief auch dort.“