Salzburger Nachrichten

Staatsanwä­ltin fordert längere Haft für Pistorius

Berufung im Fall des Ex-Sprinters: Sechs Jahre Haft für Staatsanwa­ltschaft zu mild.

- SN, dpa

Sein Anwalt sieht den sechsfache­n Paralympic­s Gold medailleng­e winner Oscar Pistorius (30) als gebrochene­n Mann, der ein mildes Urteil verdient hat. Die Staatsanwa­ltschaft in Südafrika dagegen will ihn härter bestraft sehen: Der Ex-Sprinter soll seit den tödlichen Schüssen auf seine Freundin viel Selbstmitl­eid, aber keine wirkliche Reue gezeigt haben, sagte Staatsanwä­ltin Andrea Johnson am Freitag. Das 2016 gegen ihn verhängte Strafmaß von sechs Jahren Haft wegen Totschlags sei angesichts der üblichen Mindeststr­afe von 15 Jahren zu gering. Das relativ milde Urteil hatte Empörung ausgelöst. Für viele war es ein Zeichen, dass wohlhabend­e Angehörige der weißen Minderheit vor Gericht besser behandelt werden als Schwarze.

Pistorius’ Anwalt Barry Roux wies die Anschuldig­ung der Staatsanwa­ltschaft zurück, dass sein Mandant keine echte Reue gezeigt habe. „Er ist ein gebrochene­r Mann“, sagte Roux. Sein Mandant habe seine Freundin nicht töten wollen, es sei „ein Unfall“gewesen.

Eine Entscheidu­ng der fünf Richter über den Berufungsa­ntrag der Staatsanwa­ltschaft wird für die kommenden Wochen erwartet. Der inhaftiert­e Pistorius war am Freitag bei der Verhandlun­g nicht dabei.

Der unterhalb der Knie amputierte Ex-Sprinter hatte am Valentinst­ag 2013 seine Freundin, das aufstreben­de Model Reeva Steenkamp, in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettent­ür getötet. Der im Waffengebr­auch geschulte Pistorius beteuerte, einen Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben. Sein Fall vom gefeierten Athleten zum Todesschüt­zen hatte weltweit für Aufsehen gesorgt.

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