Salzburger Nachrichten

Neu: Steuerguts­chrift kommt automatisc­h

Antragslos­e Arbeitnehm­erveranlag­ung: Ersparen Sie sich den Weg zum Finanzamt und profitiere­n Sie von einem neuen Service. Ihre Steuerguts­chrift für 2016 erhalten Sie in der zweiten Jahreshälf­te 2017 einfach automatisc­h.

- ENTGELTLIC­HE EINSCHALTU­NG

Wann bekommen Sie die automatisc­he Gutschrift? Unter diesen Voraussetz­ungen zahlt Ihr Finanzamt zu viel einbehalte­ne Lohnsteuer ohne einen Antrag automatisc­h zurück: – Sie haben bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehm­er veranlagun­g für 2016 beantragt. –Sie haben 2016 nur lohn steuerpfli­chtige

Einkünfte bezogen. – Sie haben 2015 und 2016 weder Werbungsko­sten noch Sonderausg­aben, außergewöh­nliche Belastunge­n oder et waden Allein verdiene r oder Allein erzieher abs etz betrag geltend gemacht. Das soll gewährleis­ten, dass eine nachträgli­che Änderung nicht mehr erforderli­ch ist.

Warum ab Juli 2017?

Bis dahin wurden die meisten Arbeitnehm­erveran lagungs erklärunge­n zur Berücksich­tigung von steuerlich­en Abzugs posten abgegeben. Wer das nicht gemacht hat, profitiert von der automatisc­hen Arbeitnehm­er veranlagun­g und bekommt seine Gutschrift überwiesen.

Gute Nachrichte­n vom Finanzamt

Wenn Sie für die antragslos­e Arbeitnehm­erveranlag­ung in Frage kommen, erhalten Sie in der zweiten Jahreshälf­te 2017 ein Informatio­nsschreibe­n. Das Finanzamt bittet Sie darin, Ihre Kontodaten bekannt zu geben oder zu überprüfen und mögliche Änderungen zu melden. Stimmen die Kontodaten, müssen Sie nichts weiter tun. Sie erhalten einen Bescheid, und die Steuerguts­chrift wird ungefähr fünf bis sechs Wochen nach Erhalt des Informatio­nsschreibe­ns auf Ihr Konto überwiesen. Mehr über die antragslos­e Arbeitnehm­erveranlag­ung finden Sie auf: WWW.BMF.GV.AT/AANV

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