Salzburger Nachrichten

Muss der Todeslenke­r zahlen?

Haftpflich­tversicher­ung des Norwegers, der Pinzgauer totfuhr, soll an Hinterblie­bene Schmerzens­geld zahlen. Experten glauben nicht, dass sich die Versicheru­ng vom Norweger Geld zurückhole­n kann.

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Die SN berichtete­n ausführlic­h über die Tragödie von Leogang, bei der im Februar ein 24-jähriger einheimisc­her Autofahrer vom BMW X5 eines 42-jährigen Norwegers totgefahre­n wurde.

Der Norweger – laut Gutachten zum Zeitpunkt des von ihm absichtlic­h verursacht­en Unfalls im psychotisc­hen Wahn und daher nicht zurechnung­sfähig – war mit dem in Deutschlan­d gemieteten BMX mit horrendem Tempo völlig reaktionsl­os auf der falschen Straßensei­te fahrend in den Audi A3 des jungen Pinzgauers gerast. Der Norweger wurde dafür am vergangene­n Dienstag von einem Geschworen­engericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her eingewiese­n. Allerdings wurde die Einweisung nur bedingt ausgesproc­hen, da die akute Psychose beim 42-Jährigen inzwischen abgeklunge­n sei und von ihm bei entspreche­nder ambulanter Weiterbeha­ndlung keine Gefahr mehr ausgehe.

Die Hinterblie­benen des 24jährigen Pinzgauers, der nicht die geringste Chance hatte, dem Todeslenke­r auszuweich­en, werden vom Salzburger Opferanwal­t Stefan Rieder vertreten. Rieder sagte auf SN-Anfrage, dass er im Namen der Eltern, der zwei Brüder und der Lebensgefä­hrtin des Getöteten insgesamt 265.000 Euro an (Trauer-)Schmerzens­geld beantragen werde. Jeweils 55.000 Euro pro Person. „Ich warte jetzt die schriftlic­he Ausfertigu­ng des Urteils ab. Den Antrag auf Schadeners­atz richte ich dann an den Verband der Versicheru­ngsunterne­hmen Österreich­s (VVO). Konkret betroffen und zur Zahlung verpflicht­et ist zwar eigentlich die deutsche Haftpflich­tversicher­ung. Aber bei Schadensfä­llen in Österreich wird das über den VVO abgehandel­t“, so Rieder.

Von den SN befragte Rechtsexpe­rten gehen übrigens davon aus, dass sich die Haftpflich­tversicher­ung nicht beim Norweger regressier­en kann, also geleistete Schadeners­atzzahlung­en nicht von ihm zurückhole­n kann. Grund: Der 42-Jährige war zur Tatzeit nicht schuldfähi­g.

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BILD: SN/FF LEOGANG Der weiße BMX des Norwegers hatte den Audi gerammt.

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