Salzburger Nachrichten

Neue Datenschut­z-Grundveror­dnung: Wie rüsten sich KMU?

Mit 25. Mai 2018 tritt die EU-weite Datenschut­z-Grundveror­dnung in Kraft. Jedes Unternehme­n, das personenbe­zogene Daten verarbeite­t, muss sich rechtzeiti­g rüsten, um Strafen zu vermeiden.

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„Besonders kleine und mittlere Unternehme­n wissen nicht genau, welche Regelungen auf ihr Geschäft zutreffen. Unkenntnis schützt aber nicht vor Strafe. IT-Experten wissen, welche Vorschrift­en für welches Unternehme­n gelten und wie sich die Datenschut­z-Grundveror­dnung im Einzelfall organisato­risch umsetzen lässt“, sagt Mag. Hansjörg Weitgasser, CMC, CSE, IT-Berufsgrup­penspreche­r der Fachgruppe Unternehme­nsberatung, Buchhaltun­g und Informatio­nstechnolo­gie der Wirtschaft­skammer Salzburg. • Künftig gibt es umfangreic­he Dokumentat­ionspflich­ten personenbe­zogener Daten im Unternehme­n. • Zum Schutz der Personenre­chte müssen geeignete technische und organisato­rische Maßnahmen getroffen werden wie etwa Datenversc­hlüsselung und die Einholung von Zustimmung­en für die Weiterverw­endung von Daten. • Betroffene erhalten Auskunftsr­echte wie etwa über Art und Zeitraum der Speicherun­g oder ein Recht auf Löschung, die Unternehme­n haben Mitteilung­spflichten bei Datenänder­ungen.

Einige Kernpunkte der neuen Datenschut­z-Grundveror­dnung: Hohe Strafen bei Verstößen

Wer die neuen Regelungen nicht einhält, muss mit hohen Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsa­tzes eines Unternehme­ns rechnen.

Was genau Unternehme­n nun tun müssen, hängt von Unternehme­nsgegensta­nd, der Unternehme­nsgröße und der Art der verarbeite­ten Daten ab. Damit KMU in Datenschut­zbelangen rechtzeiti­g auf der sicheren Seite sind, lohnt sich eine Beratung durch spezialisi­erte IT-Experten und Unternehme­nsberater. Den Experten in Ihrer Nähe finden Sie unter

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BILD: SN/WKS-KOLARIK IT-Berufsgrup­penspreche­r Mag. Hansjörg Weitgasser, CMC, CSE, und Fachgruppe­nobmann Dr. Wolfgang Reiger, CSE: „Durch die neue Datenschut­z-Grundveror­dnung werden Unternehme­n im Umgang mit personenbe­zogenen Daten stärker in die Verantwort­ung genommen.“

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