Spital zog Klage gegen Patienten zurück
Flachgauer war bei Unterschrift nur kurz nach OP nicht zurechnungsfähig.
Die SN berichteten von dem Fall: Die Salzburger Landeskliniken (SALK) hatten von einem 25-jährigen Flachgauer, dem im Mai 2016 im LKH der akut entzündete Blinddarm entfernt worden war, per Klage die Kosten für die Operation in Höhe von 3300 Euro eingefordert. Grund: Der Patient sei laut SALK auf dessen Wunsch in die Sonderklasse aufgenommen worden, obwohl die Kosten für die Operation gar nicht von (s)einer Privatversicherung gedeckt seien. Zudem habe der 25-Jährige dann auch nach der OP eine Verpflichtungserklärung für die Aufnahme in die Sonderklasse unterschrieben.
Der Patient wandte sich jedoch an den Salzburger Rechtsanwalt Klaus Waha. Entgegen den Angaben der SALK habe er bei seiner Einlieferung niemals gesagt, dass er auf die Sonderklasse wolle, so der 25-Jährige. Er habe angesichts seiner starken Schmerzen nur rasch behandelt werden wollen.
Im Rahmen des dann am Bezirksgericht Neumarkt eröffneten Prozesses holte die Richterin auf Antrag von Beklagtenvertreter Waha auch ein Sachverständigen-Gutachten ein. Und zwar zur Frage, ob der Patient nach der unter Vollnarkose durchgeführten OP überhaupt in der Lage war, die Tragweite seiner Unterschriftsleistung zu erkennen. Immerhin sei die Unterschriftsleistung nur ein paar Stunden nach der OP erfolgt. Das Gutachten, verfasst von einem Pongauer Primar und Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, war eindeutig: Der 25Jährige war nach den durchgeführten Behandlungen „nicht dispositions- und diskretionsfähig“(also nicht zurechnungsfähig, Anm.) und zum Zeitpunkt der Unterschrift in seinem Bewusstsein stark eingeschränkt.
Die SALK hatte daraufhin am 3. Oktober 2017 in einer Stellungnahme angekündigt, „in diesem Fall von weiteren rechtlichen Schritten Abstand zu nehmen und künftig eine bestimmte (noch zu definierende) Zeit nach einer Narkose abzuwarten“, ehe man von Patienten Unterschriften einhole.
Mit Schreiben vom 2. November an das Bezirksgericht haben die SALK ihre Klage bei gleichzeitigem Anspruchsverzicht nun definitiv zurückgezogen.