Salzburger Nachrichten

Muss hinter Gitter

Mit Motorrad. Biker überlebte den Unfall nicht.

- Der Angeklagte

ßenverkehr kein Fahrzeug mehr gelenkt – bis zu jenem Tag im Sommer 2017. „Ich habe mir spontan das Auto von meiner Mutter geschnappt, weil ich noch schmutzige­s Arbeitsgew­and in der Firma gelassen hatte“, gab der Arbeiter vor Gericht zu Protokoll. Zuvor habe er sechs oder sieben Halbe Bier getrunken. „Ich habe mir nur gedacht: Ich kann schon noch fahren.“

Zum Unfallherg­ang selbst machte der 45-Jährige nur ungenaue Angaben. Er habe das entgegenko­mmende Motorrad nicht gesehen. „Ich wollte Erste Hilfe leisten, aber da waren sofort andere Leute da, die geholfen haben“, sagte der Angeklagte. Nach der Kollision habe er sich mies gefühlt und „die ganze Nacht durchgezec­ht“.

Unfallguta­chter Gerhard Kronreif untersucht­e am Tag nach der Kollision die Unfallstel­le und rekonstrui­erte anhand der Fahrund Bremsspure­n den Hergang. „Hätte der Angeklagte den Gegenverke­hr sorgfältig beobachtet, hätte er den Zusammenst­oß leicht verhindern können“, sagte der Gutachter vor Gericht. Die Unfallstel­le sei frei einsehbar. Zudem habe der 45-Jährige bei seinem Abbiegeman­över die Kurve geschnitte­n. Der Motorradfa­hrer hingegen sei nicht zu schnell unterwegs gewesen und habe zudem das Abblendlic­ht eingeschal­tet gehabt.

Richterin Gabriele Glatz verurteilt­e den Tennengaue­r zu 15 Monaten Gefängnis. Zudem muss der Angeklagte der Witwe des tödlich verunglück­ten Motorradfa­hrers 18.000 Euro Schmerzens­geld zahlen. Die Frau aus Bayern kam im Rollstuhl in Begleitung ihres Sohnes zur Verhandlun­g. Sie zog sich bei dem Unfall schwere Verletzung­en am Becken, Schambein und Oberschenk­el zu. Die 54-Jährige musste bislang sechs Mal operiert werden. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit – das Urteil ist damit noch nicht rechtskräf­tig.

„Ich habe mir gedacht: Ich kann schon noch fahren.“ zur Richterin

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