Muss hinter Gitter
Mit Motorrad. Biker überlebte den Unfall nicht.
ßenverkehr kein Fahrzeug mehr gelenkt – bis zu jenem Tag im Sommer 2017. „Ich habe mir spontan das Auto von meiner Mutter geschnappt, weil ich noch schmutziges Arbeitsgewand in der Firma gelassen hatte“, gab der Arbeiter vor Gericht zu Protokoll. Zuvor habe er sechs oder sieben Halbe Bier getrunken. „Ich habe mir nur gedacht: Ich kann schon noch fahren.“
Zum Unfallhergang selbst machte der 45-Jährige nur ungenaue Angaben. Er habe das entgegenkommende Motorrad nicht gesehen. „Ich wollte Erste Hilfe leisten, aber da waren sofort andere Leute da, die geholfen haben“, sagte der Angeklagte. Nach der Kollision habe er sich mies gefühlt und „die ganze Nacht durchgezecht“.
Unfallgutachter Gerhard Kronreif untersuchte am Tag nach der Kollision die Unfallstelle und rekonstruierte anhand der Fahrund Bremsspuren den Hergang. „Hätte der Angeklagte den Gegenverkehr sorgfältig beobachtet, hätte er den Zusammenstoß leicht verhindern können“, sagte der Gutachter vor Gericht. Die Unfallstelle sei frei einsehbar. Zudem habe der 45-Jährige bei seinem Abbiegemanöver die Kurve geschnitten. Der Motorradfahrer hingegen sei nicht zu schnell unterwegs gewesen und habe zudem das Abblendlicht eingeschaltet gehabt.
Richterin Gabriele Glatz verurteilte den Tennengauer zu 15 Monaten Gefängnis. Zudem muss der Angeklagte der Witwe des tödlich verunglückten Motorradfahrers 18.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Frau aus Bayern kam im Rollstuhl in Begleitung ihres Sohnes zur Verhandlung. Sie zog sich bei dem Unfall schwere Verletzungen am Becken, Schambein und Oberschenkel zu. Die 54-Jährige musste bislang sechs Mal operiert werden. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit – das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
„Ich habe mir gedacht: Ich kann schon noch fahren.“ zur Richterin