Die digitale Vignette und ihre Tücken
Wer das Autobahnpickerl online kauft, muss 18 Tage warten, bis es gilt. Und warum die Asfinag mit Millionenverlusten rechnet.
Die gute Nachricht: Die Autobahnvignette ist ab sofort auch in digitaler Form erhältlich. Auf der Asfinag-Homepage oder via Smartphone-App kann das „Pickerl“heruntergeladen werden. Reale und virtuelle Variante sind ab 1. Dezember gültig. Beide sind weiterhin als Jahres-, Monatsoder Zehntagesvignette zu erwerben. Die weniger gute: die Online-Version hat ihre Tücken – zumindest sollten jene Autound Motorradfahrer Vorsicht walten lassen, die sich spontan für eine Überlandtour samt Autobahnbenützung entscheiden. Denn der Kauf einer digitalen Vignette beinhaltet ein laut Verbraucherschutzgesetz festgeschriebenes Rücktrittsrecht. Das heißt, das Pickerl am Handy ist frühestens am 18. Tag nach dem Erwerb gültig. Beispiel: Wer am 1. Dezember 2017 eine gültige digitale Vignette benötigt, muss sie bis spätestens 13. November downloaden. Gültigkeitsdauer und Kennzeichen können jedoch bei Zehntages- und Monatsvignetten vor Gültigkeitsbeginn geändert werden. Im Fall von kurzfristig geplanten Ausflügen muss also wei- terhin geklebt werden. An der Innenseite der Frontscheibe haftend, gilt die Vignette augenblicklich.
Mit gehörigen finanziellen Einbußen muss hingegen die Asfinag selbst rechnen. Die digitale Vignette läuft über das jeweilige Kfz-Kennzeichen und ist daran gebunden. Wechselkennzeichen-Besitzer benötigen dadurch nicht mehr für jedes Fahrzeug ein eigenes Pickerl, ein digitales ist für bis zu drei Fahrzeuge gültig. Bei rund 400.000 Wechselkennzeichen in Österreich könnte das für den Autobahn- und Schnellstraßenbetreiber einen Einnahmenverlust in Höhe von zwölf Millionen Euro bedeuten.
Preislich unterscheiden sich Analog- und Digitalversion hingegen nicht. Die Jahresvignette 2018 für Autos und Pkw bis 3,5 Tonnen kostet 87,30 Euro, jene für Motorräder 34,70 Euro – also nur 90 bzw. 30 Cent mehr als 2017.