Salzburger Nachrichten

Ihr Jahresausg­leich wird automatisc­h – die Spendenabs­etzbarkeit auch

Bei Ihrer nächsten Arbeitnehm­erveranlag­ung brauchen Sie sich nicht mehr um Ihre Spenden zu kümmern. Ihr Finanzamt setzt Ihre Spenden automatisc­h als Sonderausg­abe ab. Einzige Voraussetz­ung: Die Spendenorg­anisation muss Ihre Daten kennen.

- WWW.BMF.GV.AT/ SPENDEN

Was ist neu? Seit 1. Jänner 2017 müssen Spendenorg­anisatione­n Ihr Finanzamt über Ihre Spende informiere­n. Das erfolgt durch einen automatisc­hen Datenausta­usch zwischen Spendenorg­anisation und Finanzamt. Ihr Vorteil: Sie brauchen Ihre Spenden nicht mehr in Ihrer Steuererkl­ärung einzutrage­n, Ihr Finanzamt berücksich­tigt sie automatisc­h als Sonderausg­abe.

Wie funktionie­rt es?

Die Spendenorg­anisation muss Ihren Vor- und Nachnamen und Ihr Geburtsdat­um kennen, damit sie Ihr Finanzamt informiere­n kann. Dafür nutzen Sie bitte eine Spendenzah­lungsanwei­sung oder eine herkömmlic­he Zahlungsan­weisung, auf der Sie Ihre Daten im Feld Verwendung­szweck angeben.

Wichtig: Die Daten müssen korrekt sein und Ihr Vor- und Zuname mit den Angaben auf Ihrem Meldezette­l übereinsti­mmen. Stimmen die Daten nicht überein, funktionie­rt die Datenübert­ragung nicht. Und damit auch nicht das automatisc­he Absetzen Ihrer Spende von der Steuer. Wofür gilt die neue Regelung? Der automatisc­he Datenausta­usch gilt nicht nur für Spenden an begünstigt­e Spendenorg­anisatione­n, sondern auch für: – Kirchenbei­träge – freiwillig­e Weitervers­icherung in der gesetzlich­en Pensionsve­rsicherung – Nachkauf von

Pensionsve­rsicherung­szeiten Damit keine Fremden Zugang zu Ihren personenbe­zogenen Daten haben, überträgt sie die Spendenorg­anisation durch ein verschlüss­eltes Personenke­nnzeichen an Ihr Finanzamt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das österreich­ische Datenschut­zrecht, das besonders streng ist.

Wie werden Ihre Daten geschützt? Sie wollen mehr Informatio­nen?

– Alles über die Spendenabs­etzbarkeit: – Folder: Spendenabs­etzbarkeit zum Download unter > Publikatio­nen

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WWW.BMF.GV.AT ENTGELTLIC­HE EINSCHALTU­NG

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