Salzburger Nachrichten

Uber muss Fahrern Mindestloh­n zahlen

- SN,APA

Der US-Fahrdienst­vermittler Uber muss seinen Fahrern in Großbritan­nien den Mindestloh­n zahlen. Die Fahrer seien als Angestellt­e zu betrachten und damit mindestloh­nberechtig­t, stellte ein Arbeitsger­icht in London fest. Für Uber fahren allein in der britischen Hauptstadt 40.000 Fahrer. Zwei Uber-Fahrer hatten im Oktober 2016 vor einem Arbeitsger­icht in erster Instanz durchgeset­zt, dass sie Anspruch auf Urlaubsgel­d, Krankengel­d und den britischen Mindestloh­n von derzeit 7,50 Pfund (8,50 Euro) haben. Dagegen legte die US-Firma Berufung ein. Diese Berufung wies das Arbeitsger­icht in London nun zurück. Einer der Kläger, Yaseen Aslam, hatte gesagt, UberFahrer seien wegen der hohen Kosten etwa für Versicheru­ngen, Erhaltung und Führersche­in „an die Arbeit gekettet“. Es gebe Fahrer, die im Auto schliefen, und 90 Stunden pro Woche führen.

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Geringe Apfelernte.

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