Uber muss Fahrern Mindestlohn zahlen
Der US-Fahrdienstvermittler Uber muss seinen Fahrern in Großbritannien den Mindestlohn zahlen. Die Fahrer seien als Angestellte zu betrachten und damit mindestlohnberechtigt, stellte ein Arbeitsgericht in London fest. Für Uber fahren allein in der britischen Hauptstadt 40.000 Fahrer. Zwei Uber-Fahrer hatten im Oktober 2016 vor einem Arbeitsgericht in erster Instanz durchgesetzt, dass sie Anspruch auf Urlaubsgeld, Krankengeld und den britischen Mindestlohn von derzeit 7,50 Pfund (8,50 Euro) haben. Dagegen legte die US-Firma Berufung ein. Diese Berufung wies das Arbeitsgericht in London nun zurück. Einer der Kläger, Yaseen Aslam, hatte gesagt, UberFahrer seien wegen der hohen Kosten etwa für Versicherungen, Erhaltung und Führerschein „an die Arbeit gekettet“. Es gebe Fahrer, die im Auto schliefen, und 90 Stunden pro Woche führen.