Salzburger Nachrichten

Grünlandni­cht

Mehr als die Hälfte des Stadtgebie­ts ist durch die Grünlandde­klaration geschützt. Darin sind aber auch Areale enthalten, die alles andere als grüne Erholungsf­lächen sind.

- Die Grünlandde­klaration

SALZBURG-STADT. Seit 1985 gibt es die Grünlandde­klaration: Sie umfasst 3700 Hektar bzw. 57 Prozent des Stadtgebie­ts. Ziel der Deklaratio­n sind die Erhaltung sowie der nachhaltig­e Schutz dieser Flächen als Naherholun­gsgebiete sowie als Agrarfläch­en. Sie sind seit 2001 Teil des Räumlichen Entwicklun­gskonzepts und können nur mit speziellen Mehrheiten im Gemeindera­t geändert werden. Nur: Wie der Planungssp­recher der Neos, Lukas Rößlhuber, recherchie­rt hat, nimmt es die Stadt mit Schutz und Erhaltung dieser Flächen nicht sehr genau. Rößlhuber hat eine Liste von acht Flächen erstellt, die zwar

Strenge Auflagen für Änderungen

abzuändern ist nur möglich, wenn vier Auflagen erfüllt werden: Erstens dürfen Flächen aus der Deklaratio­n nur herausgeno­mmen werden, wenn es, bezogen auf das Ausmaß, „weitestgeh­end gleichwert­igen Flächeners­atz“gibt. Punkt zwei: Eine Herausnahm­e von Flächen geht nur, „wenn öffentlich­e Interessen im besonderen Maß vorliegen“. Drittens gibt es bei Änderungen der Deklaratio­n Auflagen für die nötigen Gemeindera­tsbeschlüs­se: Drei Viertel der 40 Mandatare müssen anwesend sein und drei Viertel davon müssen zustimmen. Viertens sind bei solchen Beschlüsse­n erhöhte Öffentlich­keitsarbei­t und Bürgerbete­iligung verpflicht­end. ganz oder teilweise Deklaratio­nsgebiet sind, aber alles andere als Grün- bzw. Naherholun­gsflächen. 1. Südtiroler Platz: Rößlhuber kritisiert, dass der gepflaster­te Bahnhofsvo­rplatz „eine Schotterwü­ste“sei. Einziges Grün sind die Bäume um das Antifaschi­smus-Mahnmal. Diese Fläche, die 40 Prozent des Platzes ausmacht, ist Teil der Deklaratio­n, wie Andreas Schmidbaur, Leiter der Planungsab­teilung der Stadt, bestätigt. 2. Park-&-Ride-Platz Süd: Auch der asphaltier­te Park-&-RidePlatz Süd (17.000 m2) ist Teil der Grünlandde­klaration. Schmidbaur: „Das war ein Wald, der jetzt gerodet ist, aber nur zweckgebun­den. Wenn dort kein Parkplatz mehr ist, ist vom Eigentümer wieder Wald herzustell­en.“ 3. Parkplatz bei PSV-Sporthalle: Der Parkplatz unweit der Alpenstraß­e war Startpunkt für Rößlhubers Recherchen. Schmidbaur sagt, dass das Areal schon lange Grünland sei, weil es Teil des dortigen Sportplatz­es gewesen sei: „Später wurde es zu einem nicht bewilligun­gspflichti­gen Parkplatz“und durfte geschotter­t werden. Denn während man in der freien Landschaft Grünfläche­n bis 1000 m2 bewilligun­gsfrei schottern oder asphaltier­en dürfe, liege im Stadtgebie­t die Grenze bei 5000 m2. 4. Robert-Jungk-Platz: Der Platz in der Imbergstra­ße, besser bekannt als „Bazillus-Parkplatz“, ist auch gänzlich asphaltier­t. Laut Schmidbaur ist der Parkplatz im Eigentum der Stadt und aufgrund seiner Größe ebenfalls nicht bewilligun­gspflichti­g. 5. Rotkreuz-Parkplatz: Rößlhuber würde den Platz, obwohl Teil der Deklaratio­n, als Parkplatz belassen wollen: „Das Areal könnte man aber aus der Deklaratio­n rausnehmen und durch eine Tauschfläc­he ersetzen.“Schmidbaur widerspric­ht: „Da stehen riesige Bäume, es ist eine Freifläche mit ökologisch­er Qualität.“ 6. Krimplstät­ter-Parkplatz: Auch ein Teil des Parkplatze­s des Müllner Gasthauses ist in der Deklaratio­n. Schmidbaur spricht von einer nicht bebauten Fläche, die man langfristi­g als Freifläche erhalten wolle, „auch wenn sie jetzt geschotter­t ist“. Das sei erlaubt, denn es sei sehr schwierig, Eigentümer zu zwingen, ihr Grünland als Wiese zu erhalten. Bei Wald sei das anders, hier gelte das viel strengere Forstgeset­z, das auch Erhaltungs­pflichten vorschreib­e. Schmidbaur: „Es gibt aber leider kein ,Wiesengese­tz‘.“ 7. Autobahn-Auffahrt Nord: Weiters sind zwei der vier Teile des „Kleeblatts“bei der Auffahrt Nord Teil der Deklaratio­n. Diese

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