Bei der Sicherheit ging’s flott
Der Themenblock „Sicherheit, Ordnung und Heimatschutz“ist dem Vernehmen nach ausverhandelt. Das Staatsbürgerschaftsrecht für Flüchtlinge soll verschärft werden.
WIEN. Die Koalitionsverhandler haben sich offenbar auf eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts für anerkannte Flüchtlinge verständigt. Es soll Schluss damit gemacht werden, dass sie schon nach wenigen Jahren Österreicher werden können.
Es geht um eine Besonderheit im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz, konkret um den Rechtsanspruch auf Einbürgerung, den zwei Gruppen von Ausländern – anerkannte Flüchtlinge und Personen, die in Österreich geboren wurden – bereits nach sechs Jahren haben. Nun soll der Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft auch für sie schwieriger werden. Ob das über eine Verlängerung der Wartefrist oder überhaupt eine Abschaffung der Sonderregelung für Flüchtlinge passiert, sickerte bisher nicht durch.
Tatsache ist: In fast keinem anderen EU-Land existiert dieser Einbürgerungsanspruch. Seit dem Flüchtlingstrom 2015/16 ist er insbesondere der FPÖ ein Dorn im Auge, denn er bedeutet, dass mit relativ kurzer Zeitverzögerung Zehntausende Asylberechtigte den gesetzlichen Rechtsanspruch haben, Österreicher zu werden. Auf blauer Seite wird stets argumentiert, dass man Asyl als ein Recht auf Zeit sehe. Dass just Asylberechtigte besonders früh die Möglichkeit zur Einbürgerung haben, stehe dazu im krassen Gegensatz.
Was die federführend von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und FPÖ-Mandatar Walter Rosenkranz (FPÖ) geleiteten Verhandlungen zu „Sicherheit, Ordnung und Heimatschutz“betrifft, ist der Abschluss dem Vernehmen nach überhaupt schon geschafft. Gemunkelt wurde, dass die grundsätzliche Einigung in diesem Themenfeld bereits heute, Freitag, nach dem Treffen der Steuerungsgruppe verkündet wird – spätestens aber Freitag in einer Woche.
Am Donnerstag hielten sich beide Seiten mit Details zurück. Da aber da wie dort die konstruktiven Verhandlungen ausführlich gelobt wurden, darf angenommen werden, dass auch beim Sicherheitspaket ein Kompromiss gefunden wurde. Das Sicherheitspaket – insbesondere die Möglichkeit zur Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp – war der ÖVP ein besonderes Anliegen. Im Wahlkampf von der FPÖ noch als zu „autoritär“abgelehnt, dürfte der dringende Wunsch der Polizei nun erhört werden. Ob in der letzten ÖVP-Variante oder in weiter abgespeckter Form, war vorerst nicht zu erfahren.
Zur Erinnerung: Die Ermittlungsbehörden argumentieren, dass sich mit dem technischen Fortschritt die Kommunikation der Kriminellen in die verschlüsselten internetbasierten Dienste verlagert habe, die Überwachungsbefugnisse der Polizei hinkten dieser Entwicklung aber hinterher. Zu einer Überwachung soll es nach dem vor Monaten vom Justizministerium vorgelegten Gesetzesentwurf dann kommen dürfen, wenn es „einen begründeten Verdacht auf ein schwerwiegendes Verbrechen“gibt (gemeint: Straftaten, auf die mindestens fünf Jahre Haft stehen). Weitere Voraussetzungen: Überwachen dürfte die Polizei nur auf staatsanwaltliche Anordnung, die richterlich genehmigt werden muss. Das ab dem Jahr 2019, denn so lang werde es dauern, bis man technisch in der Lage sei, die Sicherheitslücken in den diversen Betriebssystemen zu nutzen, um die notwendige Schnüffelsoftware auf die Geräte spielen zu können. Sie soll es den Ermittlern erlauben, die Kommunikation Verdächtiger mitzuverfolgen.
Der zweite Teil des damals vorgelegten Sicherheitspakets stammt aus dem Innenministerium. Mit den darin enthaltenen Befugniserweiterungen hatte schon die SPÖ nicht wirklich ein Problem. Vorgesehen ist u. a.: Live-Zugriff der Polizei auf die Videoüberwachung auf Autobahnen, in Zügen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Flughäfen und Bahnhöfen. Im Zuge des Zugriffs auf die Videoüberwachung der Asfinag soll der Polizei die Erfassung der Autokennzeichen erlaubt werden. Wer sich ein Wertkartenhandy zulegt, kann das nicht mehr anonym machen, sondern muss sich registrieren.