Salzburger Nachrichten

Wende im Prozess um Kopfschuss

Laut Gutachten kann der Angeklagte gar nicht geschossen haben.

- SN, APA

Damit hätte wohl niemand gerechnet: Am Montag muss sich am Landesgeri­cht Wien ein 28-jähriger Mann wegen Mordes vor Geschworen­en verantwort­en, weil er am 16. April 2017 in der Jägerstraß­e in Wien-Brigittena­u einen Bekannten per Kopfschuss vorsätzlic­h getötet haben soll. Wenige Tage vor der Verhandlun­g gibt es unvorherge­sehene Entwicklun­gen. Beim Angeklagte­n handelt es sich möglicherw­eise gar nicht um den Schützen. Das legt zumindest das Gutachten des ballistisc­hen Sachverstä­ndigen Ingo Wieser nahe, das der Vorsitzend­e Richter Georg Olschak hat einholen lassen. Für Wieser, der die Tatwaffe eingehend untersucht und auch Falltests durchgefüh­rt hat, ist eine Schussausl­ösung durch einen Schlag „mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit auszuschli­eßen“, wie es in seinem Gutachten heißt.

Der Sachverstä­ndige kommt zum Schluss, dass der Schuss auf einer Entfernung von mindestens eineinhalb Metern abgegeben wurde, wobei Wieser davon ausgeht, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Schussabga­be auf dem Boden lag, seinen rechten Arm abwehrend hob und der vor ihm stehende Schütze schräg nach unten feuerte. Am Gewand des Angeklagte­n, das dieser am Tatort trug, konnten keine Schmauchsp­uren gefunden wurden.

Der Verteidige­r des Angeklagte­n, Werner Tomanek, meinte: „Hier habe ich einen angebliche­n Täter, der sich freiwillig stellt und wo sich dann herausstel­lt, dass er es wahrschein­lich nicht war.“

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