Keine Gebühren mehr
Mietvertragsgebühr wurde abgeschafft. Bei gewerblichen Objekten bleibt die Gebühr bestehen.
Das geänderte Gebührengesetz ist in Kraft getreten und legt das Ende der Mietvertragsgebühren für „Mietverträge von Wohnräumen“fest. Die Gesetzesänderung gilt nur für Mietverträge, die ab dem Datum des Inkrafttretens geschlossen wurden, für ältere Mietverträge hat das Gesetz keine Rückwirkung. Für Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet die Änderung eine Verwaltungsvereinfachung, da die Anmeldung und Abfuhr an das Finanzamt für Verkehrssteuern entfällt. Die Kosten beliefen sich je nach Mietzinshöhe und Vertragsdauer auf rund 150 bis 600 Euro. „Mieter können deshalb mit niedrigeren Kosten rechnen, da in der Praxis die Verkehrssteuern durch die Vermieter an die Mieter weiterverrechnet wurden“, weiß Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S.
Für „gewerblich genutzte“Mietverträge fällt weiterhin eine Gebühr an. So wie bisher, richtet sich diese nach der Vertragsdauer und dem monatlichen Mietzins, der auf das Jahr hochgerechnet wird. Für einen Geschäftsraummietvertrag mit einer Vertragsdauer von fünf Jahren und einem monatlichen Mietzins von 1500 Euro fallen Gebühren um die 900 Euro an. „Fraglich ist, wie bei gemischt genutzten Objekten, etwa einer Wohnung, die auch als Büro genutzt wird, vorgegangen wird. Eventuell gibt es hierzu noch einen Erlass vom Bundesministerium für Finanzen“, erklärt Loinger.