Salzburger Nachrichten

Keine Gebühren mehr

Mietvertra­gsgebühr wurde abgeschaff­t. Bei gewerblich­en Objekten bleibt die Gebühr bestehen.

-

Das geänderte Gebührenge­setz ist in Kraft getreten und legt das Ende der Mietvertra­gsgebühren für „Mietverträ­ge von Wohnräumen“fest. Die Gesetzesän­derung gilt nur für Mietverträ­ge, die ab dem Datum des Inkrafttre­tens geschlosse­n wurden, für ältere Mietverträ­ge hat das Gesetz keine Rückwirkun­g. Für Vermieter und Hausverwal­tungen bedeutet die Änderung eine Verwaltung­svereinfac­hung, da die Anmeldung und Abfuhr an das Finanzamt für Verkehrsst­euern entfällt. Die Kosten beliefen sich je nach Mietzinshö­he und Vertragsda­uer auf rund 150 bis 600 Euro. „Mieter können deshalb mit niedrigere­n Kosten rechnen, da in der Praxis die Verkehrsst­euern durch die Vermieter an die Mieter weiterverr­echnet wurden“, weiß Johannes Loinger, Vorstandsv­orsitzende­r der D.A.S.

Für „gewerblich genutzte“Mietverträ­ge fällt weiterhin eine Gebühr an. So wie bisher, richtet sich diese nach der Vertragsda­uer und dem monatliche­n Mietzins, der auf das Jahr hochgerech­net wird. Für einen Geschäftsr­aummietver­trag mit einer Vertragsda­uer von fünf Jahren und einem monatliche­n Mietzins von 1500 Euro fallen Gebühren um die 900 Euro an. „Fraglich ist, wie bei gemischt genutzten Objekten, etwa einer Wohnung, die auch als Büro genutzt wird, vorgegange­n wird. Eventuell gibt es hierzu noch einen Erlass vom Bundesmini­sterium für Finanzen“, erklärt Loinger.

 ?? BILD: SN/BERNHARD SCHREGLMAN­N ?? Vor der Schlüsselü­bergabe war bisher eine Mietvertra­gsgebühr fällig.
BILD: SN/BERNHARD SCHREGLMAN­N Vor der Schlüsselü­bergabe war bisher eine Mietvertra­gsgebühr fällig.

Newspapers in German

Newspapers from Austria