Die Unis hängen in der Luft
Hält die vor der Wahl beschlossene Budgeterhöhung? Und fällt die FPÖ bei den Zugangsbeschränkungen doch um? V
WIEN. Anden Universitäten blicktm angespannt auf dieKoalit ions verhandlungen. Schließlich hängen die Unis trotz einer Ende Juni bereits mitten im Wahlkampfgetöse gegen die ÖVP beschlossenen Budgeterhöhung um 14 Prozent in der Luft. Die ÖVP, die die Erhöhung nur gemeinsam mit einer Studien platz finanzierung( sprich: Zugangs beschränkungen) beschließen wollte, war empört und stellte damals gar in den Raum, das „Wahlzuckerl“-Gesetz rückgängig zu machen.
Doch dass eine künftige ÖVP-geführte Regierung die 1,35 Milliarden Euro umfassende Uni-Budgeterhöhung tatsächlich rückgängig machen könnte, befürchten an den Unis nur die ärgsten Pessimisten. Offen ist aber die Frage, ob die unter dem Mantel der Studien platz finanzierung von der rot-schwarzen Koalition geplanten Zugangs beschränkungen oder zumindest „Zugangs steuerungsmöglichkeiten“nun kommen oder nicht. Zudem besteht Unsicherheit, wie die Unis, ohne zu wissen, ob bzw. welche neuen Regeln in Kraft treten und wie viele Studenten sie zu betreuen haben werden, für die Jahre 2019 bis 2021 ihren Betrieb planen sollen.
Ende Juni hat die SPÖ mit den Grünen, den Neos und der FPÖ eine Erhöhung des Budgets der Universitäten auf 11,07 Milliarden Euro ins Universitätsgesetz hineingeschrieben. Die ÖVP stimmte dagegen, sie wollte die zusätzlichen 1,35 Milliarden zwar auch – aber nur in Verbindung mit einer Studienplatzfinanzierung, die auf Beschränkungen in überlaufenen Fächern hinausläuft, was mit der SPÖ eigentlich abgemacht war. Statt einer Studienplatzfinanzierung ha
Verschwurbelter Gesetzestext und ein irrelevanter Auftrag
ben SPÖ, Grüne, Neos und FPÖ Ende Juni nur eine Art unverbindlichen Zeitplan beschlossen. Die zu Jahresende fällige Aufteilung des Gesamtbudgets auf die einzelnen Universitäten wurde auf Ende März verschoben. Die Regierung muss außerdem dem Nationalrat bis Ende Jänner 2018 einen Plan für eine „kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Unifinanzierung“vorlegen.
Die Probleme: Laut Verfassungsrechtlern ist der ins Gesetz gezwängte Auftrag an die neue Regierung, im Jänner aktiv zu werden, juristisch irrelevant und folgenlos. Zudem sind „kapazitätsorientierte“Kriterien in der Novelle vom Juni nur verschwurbelt als „Verbesserung der Betreuungsrelationen“, „Lenkungsmaßnahmen“und „Anreizsysteme“angedeutet. Beschränkungen sind damit zumindest nicht ausgeschlossen. Und drittens: Der sich abzeichnende Koalitionspartner, die FPÖ, trat stets als vehementer Gegner von Zugangsbeschränkungen aller Art auf.
Minister Harald Mahrer (ÖVP) hat im Sommer einen detaillierten Gesetzesentwurf mit neuen Möglichkeiten der Zugangsregelung und neuartiger Verteilung der Gelder nach Anzahl der prüfungsaktiven Studierenden in Begutachtung geschickt. Dieser Entwurf samt der darin enthaltenen Problematik, das Budget zu verteilen, ist innerhalb der Universitäten umstritten. Kommt die Regierungsvorlage nicht, müssen die Unis so planen, als gäbe es künftig keine neuen Zugangsregelungen, oder sie müssen die im Gesetz seit Juni vage festgeschriebenen „Lenkungsmaßnahmen“interpretieren.
Ein weiteres Problem: Die Amtsperioden der 140 Universitätsräte enden Ende Februar. Knapp wird es damit im Hinblick auf die von der Bundesregierung zu bestellende Hälfte der Uniräte. Diese müssen im Frühjahr gemeinsam mit den von den Unisenaten bereits bestellten Uniräten weitere Uniräte küren und wichtige Entscheidungen fällen – etwa müssen sie die Entwürfe für die Leistungsvereinbarung genehmigen.
Ursprünglich hatte es geheißen, dass aufgrund der nicht absehbaren Dauer der Regierungsbildung noch die alte Regierung die 60 neuen „Regierungs-Uniräte“bestellen soll. Doch die neue Regierung will sich ganz offensichtlich diese Einflussmöglichkeit auf die Universitäten nicht nehmen lassen.