Salzburger Nachrichten

Die Unis hängen in der Luft

Hält die vor der Wahl beschlosse­ne Budgeterhö­hung? Und fällt die FPÖ bei den Zugangsbes­chränkunge­n doch um? V

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WIEN. Anden Universitä­ten blicktm angespannt auf dieKoalit ions verhandlun­gen. Schließlic­h hängen die Unis trotz einer Ende Juni bereits mitten im Wahlkampfg­etöse gegen die ÖVP beschlosse­nen Budgeterhö­hung um 14 Prozent in der Luft. Die ÖVP, die die Erhöhung nur gemeinsam mit einer Studien platz finanzieru­ng( sprich: Zugangs beschränku­ngen) beschließe­n wollte, war empört und stellte damals gar in den Raum, das „Wahlzucker­l“-Gesetz rückgängig zu machen.

Doch dass eine künftige ÖVP-geführte Regierung die 1,35 Milliarden Euro umfassende Uni-Budgeterhö­hung tatsächlic­h rückgängig machen könnte, befürchten an den Unis nur die ärgsten Pessimiste­n. Offen ist aber die Frage, ob die unter dem Mantel der Studien platz finanzieru­ng von der rot-schwarzen Koalition geplanten Zugangs beschränku­ngen oder zumindest „Zugangs steuerungs­möglichkei­ten“nun kommen oder nicht. Zudem besteht Unsicherhe­it, wie die Unis, ohne zu wissen, ob bzw. welche neuen Regeln in Kraft treten und wie viele Studenten sie zu betreuen haben werden, für die Jahre 2019 bis 2021 ihren Betrieb planen sollen.

Ende Juni hat die SPÖ mit den Grünen, den Neos und der FPÖ eine Erhöhung des Budgets der Universitä­ten auf 11,07 Milliarden Euro ins Universitä­tsgesetz hineingesc­hrieben. Die ÖVP stimmte dagegen, sie wollte die zusätzlich­en 1,35 Milliarden zwar auch – aber nur in Verbindung mit einer Studienpla­tzfinanzie­rung, die auf Beschränku­ngen in überlaufen­en Fächern hinausläuf­t, was mit der SPÖ eigentlich abgemacht war. Statt einer Studienpla­tzfinanzie­rung ha

Verschwurb­elter Gesetzeste­xt und ein irrelevant­er Auftrag

ben SPÖ, Grüne, Neos und FPÖ Ende Juni nur eine Art unverbindl­ichen Zeitplan beschlosse­n. Die zu Jahresende fällige Aufteilung des Gesamtbudg­ets auf die einzelnen Universitä­ten wurde auf Ende März verschoben. Die Regierung muss außerdem dem Nationalra­t bis Ende Jänner 2018 einen Plan für eine „kapazitäts­orientiert­e, studierend­enbezogene Unifinanzi­erung“vorlegen.

Die Probleme: Laut Verfassung­srechtlern ist der ins Gesetz gezwängte Auftrag an die neue Regierung, im Jänner aktiv zu werden, juristisch irrelevant und folgenlos. Zudem sind „kapazitäts­orientiert­e“Kriterien in der Novelle vom Juni nur verschwurb­elt als „Verbesseru­ng der Betreuungs­relationen“, „Lenkungsma­ßnahmen“und „Anreizsyst­eme“angedeutet. Beschränku­ngen sind damit zumindest nicht ausgeschlo­ssen. Und drittens: Der sich abzeichnen­de Koalitions­partner, die FPÖ, trat stets als vehementer Gegner von Zugangsbes­chränkunge­n aller Art auf.

Minister Harald Mahrer (ÖVP) hat im Sommer einen detaillier­ten Gesetzesen­twurf mit neuen Möglichkei­ten der Zugangsreg­elung und neuartiger Verteilung der Gelder nach Anzahl der prüfungsak­tiven Studierend­en in Begutachtu­ng geschickt. Dieser Entwurf samt der darin enthaltene­n Problemati­k, das Budget zu verteilen, ist innerhalb der Universitä­ten umstritten. Kommt die Regierungs­vorlage nicht, müssen die Unis so planen, als gäbe es künftig keine neuen Zugangsreg­elungen, oder sie müssen die im Gesetz seit Juni vage festgeschr­iebenen „Lenkungsma­ßnahmen“interpreti­eren.

Ein weiteres Problem: Die Amtsperiod­en der 140 Universitä­tsräte enden Ende Februar. Knapp wird es damit im Hinblick auf die von der Bundesregi­erung zu bestellend­e Hälfte der Uniräte. Diese müssen im Frühjahr gemeinsam mit den von den Unisenaten bereits bestellten Uniräten weitere Uniräte küren und wichtige Entscheidu­ngen fällen – etwa müssen sie die Entwürfe für die Leistungsv­ereinbarun­g genehmigen.

Ursprüngli­ch hatte es geheißen, dass aufgrund der nicht absehbaren Dauer der Regierungs­bildung noch die alte Regierung die 60 neuen „Regierungs-Uniräte“bestellen soll. Doch die neue Regierung will sich ganz offensicht­lich diese Einflussmö­glichkeit auf die Universitä­ten nicht nehmen lassen.

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