Von Adventkränzen und Feuersbrünsten
Es stimmt ja: „Hat die Schule angezündet“liest sich im Zeugnis nicht gut.
Heute wird gereimt. Zumindest wird hier versucht, es zu tun. „Advent, Advent – kein Kerzlein nicht brennt. Auch in der Klasse von Susi und Sepp brennen nur Lamperl. Das ist bled – die sparen zwar Strom, aber sind halt nur LED.“Sie haben völlig recht: Bei diesem Reim ist noch jede Menge Luft nach oben.
Aber worum geht’s? Laut Brandschutzverordnung des Salzburger Landesschulrates gilt es Feuersbrünste jeder Art zu vermeiden. Dafür sind wir dem Landesschulrat in jeder Weise dankbar.
Weil Kerzen auf Adventkränzen schon seit Menschengedenken als besondere Gefahrenquelle gelten, sind sie in Schulen nicht erlaubt. Also erlaubt sind sie schon – sie dürfen halt nicht angezündet werden. So ein Adventkranz mit vier Kerzen drauf, der ist ja praktisch wie ein schlummernder Vulkan und durchaus als latente Gefahr anzusehen. Oder nicht? Darum heißt es in der gültigen schulischen Brandschutzverordnung unter Punkt 3.10: „Mit Ausnahme der Physik-, Chemie- und Laborräume sowie der Werkstätten, die für Feuerarbeiten vorgesehen sind, ist in der gesamten Schule der Umgang mit offenem Feuer und Licht verboten“– Adventstimmung also nur zu Versuchszwecken im Chemiesaal? Selbst im Beisein der Frau Lehrerin oder des „Fässa“(Professor) müssen die Kerzen kalt bleiben. Frage: Würde Verantwortung zu lernen oder sie übertragen zu bekommen jungen Seelen sehr schaden?