Salzburger Nachrichten

Mordfall Lucile vor Gericht

Für den Mord an einer Joggerin in Deutschlan­d wurde ein Rumäne zu lebenslang­er Haft verurteilt. Nun kommt es in Österreich zum Prozess: Wegen Mordes an der Austauschs­tudentin Lucile.

- Hansjörg Mayr, Staatsanwa­lt SN-akr, APA, dpa

Am 12. Jänner 2014 wurde die Leiche der französisc­hen Austauschs­tudentin Lucile K. am Ufer des Inns in Kufstein entdeckt. Vier Jahre später, im Jänner 2018, könnte dem mutmaßlich­en Mörder der 20-Jährigen nun endlich der Prozess in Österreich gemacht werden.

Bereits am Freitag wurde der verdächtig­e rumänische Lkw-Fahrer in Deutschlan­d zu lebenslang­er Haft verurteilt. Zur Erklärung: Neben dem Mord in Österreich wurde dem 40-Jährigen der Sexualmord an einer Joggerin in Endingen bei Freiburg vorgeworfe­n. Der Angeklagte habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewalti­gung schuldig gemacht, urteilte das Landgerich­t Freiburg am Freitag. Er habe heimtückis­ch und aus niederen Beweggründ­en gehandelt. Der Mann hatte zum Prozessauf­takt vor einem Monat ein Geständnis abgelegt. Die 27-jährige Frau war Anfang November 2016 in einem Wald vergewalti­gt und getötet worden. Auch im Fall von Lucile soll der Rumäne Anfang Dezember ein Geständnis abgelegt haben. Er habe die Tat gegenüber einem psychiatri­schen Gutachter eingeräumt. „Wir prüfen nun das weitere Vorgehen“, sagte Staatsanwa­lt Hansjörg Mayr von der Staatsanwa­ltschaft Innsbruck im SN-Gespräch. Dem Oberlandes­gericht Karlsruhe soll bereits ein Auslieferu­ngsantrag für den LkwFahrer vorliegen.

Wird der 40-Jährige – und davon ist auszugehen – ausgeliefe­rt, kommt es vor dem für Kufstein zuständige­n Landesgeri­cht Innsbruck zum Prozess. Auch dort drohen ihm bei einer Verurteilu­ng wegen Mordes eine lebenslang­e Haftstrafe sowie möglicherw­eise anschließe­nde Sicherungs­verwahrung.

Diese Entscheidu­ng würde rechtlich als Zusatzstra­fe gelten, erklärte Mayr. Das Gericht würde den Mann verurteile­n und sich dem in Deutschlan­d verhängten Richterspr­uch anschließe­n oder diesen im Zweifel erweitern. Addiert werden könnten lebenslang­e Haftstrafe­n nicht. Wo der Tatverdäch­tige im Falle zweier Verurteilu­ngen dann seine Strafe absitzen müsste, sei noch offen. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheide­n, sagte Mayr.

Die Sicherheit­sverwahrun­g gilt so lange unter Vorbehalt, weil der österreich­ische Prozess noch aussteht. Diese wird verhängt, um die Bevölkerun­g vor Tätern zu schützen, die ihre eigentlich­e Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisc­h unbegrenzt eingesperr­t bleiben.

„Wir prüfen nun das weitere Vorgehen in dem Fall.“

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