Mordfall Lucile vor Gericht
Für den Mord an einer Joggerin in Deutschland wurde ein Rumäne zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun kommt es in Österreich zum Prozess: Wegen Mordes an der Austauschstudentin Lucile.
Am 12. Jänner 2014 wurde die Leiche der französischen Austauschstudentin Lucile K. am Ufer des Inns in Kufstein entdeckt. Vier Jahre später, im Jänner 2018, könnte dem mutmaßlichen Mörder der 20-Jährigen nun endlich der Prozess in Österreich gemacht werden.
Bereits am Freitag wurde der verdächtige rumänische Lkw-Fahrer in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt. Zur Erklärung: Neben dem Mord in Österreich wurde dem 40-Jährigen der Sexualmord an einer Joggerin in Endingen bei Freiburg vorgeworfen. Der Angeklagte habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Freiburg am Freitag. Er habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt. Der Mann hatte zum Prozessauftakt vor einem Monat ein Geständnis abgelegt. Die 27-jährige Frau war Anfang November 2016 in einem Wald vergewaltigt und getötet worden. Auch im Fall von Lucile soll der Rumäne Anfang Dezember ein Geständnis abgelegt haben. Er habe die Tat gegenüber einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt. „Wir prüfen nun das weitere Vorgehen“, sagte Staatsanwalt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck im SN-Gespräch. Dem Oberlandesgericht Karlsruhe soll bereits ein Auslieferungsantrag für den LkwFahrer vorliegen.
Wird der 40-Jährige – und davon ist auszugehen – ausgeliefert, kommt es vor dem für Kufstein zuständigen Landesgericht Innsbruck zum Prozess. Auch dort drohen ihm bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe sowie möglicherweise anschließende Sicherungsverwahrung.
Diese Entscheidung würde rechtlich als Zusatzstrafe gelten, erklärte Mayr. Das Gericht würde den Mann verurteilen und sich dem in Deutschland verhängten Richterspruch anschließen oder diesen im Zweifel erweitern. Addiert werden könnten lebenslange Haftstrafen nicht. Wo der Tatverdächtige im Falle zweier Verurteilungen dann seine Strafe absitzen müsste, sei noch offen. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheiden, sagte Mayr.
Die Sicherheitsverwahrung gilt so lange unter Vorbehalt, weil der österreichische Prozess noch aussteht. Diese wird verhängt, um die Bevölkerung vor Tätern zu schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben.
„Wir prüfen nun das weitere Vorgehen in dem Fall.“