Salzburger Nachrichten

Entwarnung für Langzeitar­beitslose

„Hartz IV wird es nicht geben“, versichert die Sozialmini­sterin. Das bedeutet: Die Regierung wird nicht auf das Vermögen von Langzeitar­beitslosen zugreifen. Dennoch wird der Druck auf diese Gruppe erhöht.

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WIEN. Da zollten selbst die „Aktiven Arbeitslos­en Österreich­s“, die üblicherwe­ise nicht zu den Claqueuren der schwarz-blauen Regierung gehören, der freiheitli­chen Sozialmini­sterin Lob: Man begrüße die „unerwartet­e Wende“, die einen „grundlegen­den Neustart“möglich mache, heißt es in einer Aussendung, den die Arbeitslos­en-Initiative am Mittwoch in die Redaktione­n schickte. Anlass war eine Aussage, die Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein zuvor im ORF und in der APA getätigt hatte.

Und zwar die Aussage: „Mit mir wird es kein Hartz IV geben.“Die blaue Ministerin bezog sich damit auf einen Plan, den ÖVP und FPÖ in ihrem Koalitions­pakt verankert haben. Demnach solle die Notstandsh­ilfe – sie kann unbefriste­t bezogen werden, wenn das Arbeitslos­engeld ausläuft – abgeschaff­t werden. Auf einen (verlängert­en) Bezug des Arbeitslos­engeldes solle stattdesse­n gleich die Mindestsic­herung folgen.

Diese Absicht der Koalition hatte heftige Kritik der SPÖ und von Sozialvere­inen zur Folge. Denn im Gegensatz zur Notstandsh­ilfe, die eine Versicheru­ngsleistun­g ist, handelt es sich bei der Mindestsic­herung um eine Sozialleis­tung. Diese kann daher nur bezogen werden, wenn zuvor das Vermögen des Betreffend­en aufgezehrt wurde. So wie es bei Hartz IV in Deutschlan­d der Fall ist. Dort erhalten Arbeitslos­e nach Auslaufen ihrer Versicheru­ngsleistun­g nur noch einen monatliche­n Eckregelsa­tz von 416 Euro plus Wohnungsun­d Heizkosten. Das Vermögen muss zuvor (mit Ausnahme bestimmter Freigrenze­n) aufgebrauc­ht werden. Benannt ist dieses Modell nach seinem Erfinder, dem ehemaligen VW-Manager und Berater der damaligen rot-grünen Regierung, Peter Hartz.

Ein solches Modell schwebt der Sozialmini­sterin also, wie sie sagt, nicht vor. Stattdesse­n solle man das Arbeitslos­engeld künftig unter bestimmten Voraussetz­ungen unbefriste­t beziehen können.

So wie es jetzt mit der Notstandsh­ilfe der Fall ist, die im Grunde ein reduzierte­s Arbeitslos­engeld ist.

Bleibt also alles wie bisher? Nicht unbedingt. Denn Hartinger-Klein beziehungs­weise die Koalitions­parteien wollen ein degressive­s Arbeitslos­engeld einführen. Zu Beginn der Arbeitslos­igkeit soll der Betreffend­e also mehr erhalten, mit Fortdauer der Arbeitslos­igkeit weniger als bisher. Dies ähnelt dem dänischen Modell, das von der Agenda Austria so beschriebe­n wird: „Eine sehr gute Absicherun­g bei kurzer Arbeitslos­igkeit, eine spürbar weniger attraktive bei längerer Arbeitslos­igkeit.“So sollen die Anreize, einen Job anzunehmen, erhöht werden. Auf das Vermögen der Betreffend­en will Hartinger-Klein, wie sie sagte, nicht zugreifen.

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BILD: SN/APA/PFARRHOFER Sozialmini­sterin stellt einiges klar. Hartinger-Klein
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