Die beachtliche Patientenverfügung
Zu „Patientenverfügung muss gut überlegt sein“, (SN, 21. 12. 2017) von Dr. Margula: Wenn ich eine persönliche, ehrenamtliche Beratung über eine Patientenverfügung durchführe, dann sprechen wir alles durch, was Sie als wichtig bezeichnen: Konkrete Überlegungen zum Lebensende, eine ausführliche Meinungs- und Willensbildung und die Einbindung der nahen Angehörigen wird verlangt und dann gibt es klare Formulierungen, was die Intensivmedizin in der Sterbephase darf und nicht darf, formuliert von den Ärzten aus Eugendorf. Eine Broschüre von der Hospizbewegung Österreich ist zusätzlich eine ausgezeichnete Hilfe. Seit zehn Jahren haben viele Personen aus Eugendorf und Umgebung eine beachtliche Patientenverfügung verfasst, die dann zu einer – fast – verbindlichen mutiert, weil diese vom Hausarzt nach einer genauen Aufklärung bestätigt wird. Warum erwähnen Sie die beachtliche Patientenverfügung nicht? Im Land Salzburg wird diese anerkannt, gemäß unserer Erfahrung auch in anderen Bundesländern. Dass die beachtliche Patientenverfügung keine Kosten verursacht und auch nicht alle fünf Jahre erneuert werden muss, soll nicht unerwähnt bleiben. Der Gesetzgeber hat am 1. Juni 2006 sowohl die verbindliche als auch die beachtliche Patientenverfügung als hilfreiches Vorsorgeinstrument beschlossen. Reg.Rat. Anton Weidinger 5301 Eugendorf .