Salzburger Nachrichten

Die beachtlich­e Patientenv­erfügung

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Zu „Patientenv­erfügung muss gut überlegt sein“, (SN, 21. 12. 2017) von Dr. Margula: Wenn ich eine persönlich­e, ehrenamtli­che Beratung über eine Patientenv­erfügung durchführe, dann sprechen wir alles durch, was Sie als wichtig bezeichnen: Konkrete Überlegung­en zum Lebensende, eine ausführlic­he Meinungs- und Willensbil­dung und die Einbindung der nahen Angehörige­n wird verlangt und dann gibt es klare Formulieru­ngen, was die Intensivme­dizin in der Sterbephas­e darf und nicht darf, formuliert von den Ärzten aus Eugendorf. Eine Broschüre von der Hospizbewe­gung Österreich ist zusätzlich eine ausgezeich­nete Hilfe. Seit zehn Jahren haben viele Personen aus Eugendorf und Umgebung eine beachtlich­e Patientenv­erfügung verfasst, die dann zu einer – fast – verbindlic­hen mutiert, weil diese vom Hausarzt nach einer genauen Aufklärung bestätigt wird. Warum erwähnen Sie die beachtlich­e Patientenv­erfügung nicht? Im Land Salzburg wird diese anerkannt, gemäß unserer Erfahrung auch in anderen Bundesländ­ern. Dass die beachtlich­e Patientenv­erfügung keine Kosten verursacht und auch nicht alle fünf Jahre erneuert werden muss, soll nicht unerwähnt bleiben. Der Gesetzgebe­r hat am 1. Juni 2006 sowohl die verbindlic­he als auch die beachtlich­e Patientenv­erfügung als hilfreiche­s Vorsorgein­strument beschlosse­n. Reg.Rat. Anton Weidinger 5301 Eugendorf .

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