Salzburger Nachrichten

Drogensche­indeal mit brisanter Note

Zwei Albaner übergaben 63 Kilo Marihuana an Ermittler. Prozess vertagt.

- ANDREAS WIDMAYER Prozesse in Salzburg SN-THEMA

Mit der enormen Menge von etwas mehr als 63 Kilogramm Marihuana von guter Qualität waren zwei junge Albaner am 13. Juli des Vorjahres bei einem Einkaufsze­ntrum nahe Linz in eine Polizeifal­le getappt. Der „Kaufintere­ssent“des Suchtgifts im Straßenver­kaufswert von rund einer halben Million Euro war nämlich ein verdeckter Ermittler: Für die beiden Cousins, 23 und 29 Jahre alt, klickten die Handschell­en.

Am Donnerstag saßen die beiden Albaner nun am Landesgeri­cht vor einem Schöffense­nat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er). Staatsanwa­lt Mathias Haidinger warf ihnen zudem vor, bereits zwei Wochen vor ihrer Verhaftung bei dem besagten Drogensche­ingeschäft zu einer Vertrauens­person (VP) der Polizei bei einem Treffen in Salzburg gesagt zu haben, sie würden im Raum Wien nicht nur einen Käufer für 100 Kilogramm Marihuana suchen, sondern könnten gar 200 Kilo der Droge aus Italien nach Österreich bringen.

Die zwei bislang unbescholt­enen Cousins, verteidigt vom Salzburger Anwalt Kurt Jelinek und seinem Wiener Kollegen Mirsad Musliu, zeigten sich zwar grundsätzl­ich geständig. Verteidige­r Musliu verwies aber auf Brisantes: „Dieser V-Mann der Polizei, der mit den beiden Angeklagte­n damals in Kontakt trat und das Drogensche­ingeschäft einfädelte, ist nicht nur selbst schon sie- ben Mal vorbestraf­t. Er wurde zudem selbst erst im Oktober in Wien wegen Suchtgifth­andels verurteilt. Dabei ging es sogar um insgesamt 76 Kilogramm Cannabis“, betonte Musliu. Nachsatz: „Noch bemerkensw­erter ist, dass dieser V-Mann nach nur kurzer U-Haft bald wieder frei war und dann nur zwei Jahre bedingte Haft erhalten hat.“

Die Vorsitzend­e Richterin vertagte schließlic­h den Prozess aus eher ungewöhnli­chem Grund:

Weil die geladene Dolmetsche­rin nicht zum Prozess kam, hatte die Richterin kurzfristi­g eine andere Dolmetsche­rin stellig gemacht. Diese wurde dann aber nach knapp einer halben Stunde wegen mangelhaft­er Übersetzun­gen auf Antrag von Staatsanwa­lt und Verteidigu­ng wieder entlassen.

Der Prozess wird nunmehr am 30. Jänner fortgesetz­t.

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