15 Jahre für Halskettenräuber
In Graz wurden im Vorjahr acht Pensionistinnen brutal beraubt: Ein 32-jähriger Rumäne erhielt nun für „brutale und heimtückische Taten“die Höchststrafe.
GRAZ. Er ist eher klein, gedrungen, von kräftiger Statur, mit auffällig massiven Oberarmen. „Sind Sie durchtrainiert?“, fragt Richter Andreas Rom den Angeklagten, der so antwortet: „Noch nicht. Aber im Gefängnis hat man viel Zeit für Liegestütze.“Seit August des Vorjahres sitzt der 32-jährige Rumäne in UHaft. Er ist verdächtig, jener Mann zu sein, der 2017 acht brutale Raubüberfälle auf betagte Grazerinnen verübt hat. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte wurde am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen schweren Raubs zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Überfallserie, die am 30. Juni des Vorjahres begonnen hatte, sorgte österreichweit für Schlagzeilen. Binnen zwei Wochen wurden acht Frauen im Alter von 69 bis 85 Jahren meist in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnorte von hinten zusammengeschlagen und beraubt. Der angesichts des Alters seiner Opfer mit unverhältnismäßiger Brutalität vorgehende Täter – einige Frauen erlitten Schädelbrüche, SchädelHirn-Traumata und andere schwere Verletzungen – hatte es auf Halsketten und Ringe abgesehen. Neben den Schmuckstücken raubte er vereinzelt auch Bargeld. Eine „Soko Schmuckraub“wurde gegründet, durch Zeugenaussagen und die Auswertung von Überwachungskameras gelang es Zielfahndern des Bundeskriminalamts, die Identität des Mannes auszuforschen. Kurz darauf wurde er in Rumänien von der lokalen Polizei verhaftet. „Das ist kein Kinderspiel, das ist Schwerkriminalität“, sagte Staatsanwalt Wolfgang Fauland am Beginn der Verhandlung. Er verwies darauf, dass der Angeklagte nach seiner Rückkehr nach Rumänien aktiv geworden sei. Er soll in Bukarest eine 84-jährige Frau zusammengeschlagen und ihr die Halskette geraubt haben. Der Angeklagte bestritt am Freitag alle Überfälle, er will bloß Ladendiebstähle in Graz begangen haben. „Ich würde eher aus dem Mistkübel essen, als alte Damen zu überfallen“, sagte er.
Allerdings war sein Handy in sechs Fällen in Tatortnähe eingeloggt. Ein Opfer erkannte den Mann am Freitag wieder: „Ja, er ist es. Ich bin mir zu 100 Prozent sicher.“Derart brutale und heimtückische Taten seien nur mit der höchsten Strafe zu sühnen, sagte Richter Rom. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.