Niki-Insolvenz landet in Österreich
Die neue Masseverwalterin strebt eine Einigung mit dem bisherigen Berliner Verwalter an. Die Letztbieter können ihre Anbote nachbessern.
Im Streit um die Kompetenzen bei der insolventen Fluglinie Niki herrscht zumindest vorerst etwas mehr Klarheit. Am Freitagnachmittag erklärte sich das Landesgericht Korneuburg für zuständig und hat bereits ein Hauptverfahren für die Niki-Insolvenz eingeleitet. Vor genau einem Monat hatte Niki, die Tochter der bereits im August gestrandeten Air Berlin, einen Insolvenzantrag eingereicht – allerdings in Berlin-Charlottenburg, dem Sitz der Mutter, und nicht am Niki-Firmensitz im niederösterreichischen Schwechat bei Wien.
Zumindest vorerst decken sich damit die Rechtsauffassungen der Gerichte in Deutschland und Österreich, wonach das Landesgericht Korneuburg für die Abwicklung der Niki-Insolvenz zuständig sei. Zu Beginn der Woche (am 8. Jänner) hatte das Landgericht Berlin eine Zuständigkeit abgelehnt und war damit einer Forderung des Fluggastportals FairPlane nachgekommen.
Die Reaktionen auf die vorläufige Klärung der Zuständigkeit fallen unterschiedlich aus. Während etwa der Kreditschutzverband KSV die jüngste Klarstellung im Interesse der Gläubiger ausdrücklich begrüßt – diese können jetzt ihre Forderungen direkt bei der als Masseverwalterin eingesetzten Wiener Rechtsanwältin Ulla Reisch anmelden, anders als im vorläufigen deutschen Verfahren –, sieht der vom Berliner Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter Lucas Flöther einen Widerspruch mit der Europäischen Insol- venzverordnung (EuInsVO). Auffassungsunterschiede in dieser Frage sind nicht überraschend, handelt es sich bei der erst im vergangenen Sommer in Kraft getretenen Bestimmung doch um juristisches Neuland, „da sind wir alle Lernende“, sagte ein Insolvenzexperte.
Der bisher für Air Berlin und für Niki zuständige Berliner Anwalt will nun „rechtliche Schritte prüfen“und wohl den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) als nächsthöhere Instanz anrufen. Gegen den Spruch des Berliner Landgerichts hat er das bereits getan. Damit sind vorerst weder die jüngste deutsche noch die österreichische Entscheidung rechtskräftig.
Wie geht es nun weiter? Das Landesgericht Korneuburg hat den zuletzt vier Bietern für die insolvente Niki eine Frist bis zum 19. Jänner gesetzt, um ihre bisherigen Anbote zu bekräftigen oder neu einzureichen. Kurz darauf soll eine Entscheidung über den Bestbieter fallen.
Am Freitag kündigte die neue Masseverwalterin Ulla Reisch an, sie werde „alles tun, um für Gläubiger und Mitarbeiter die beste Lösung zu bekommen“. Umgehend will sie die wirtschaftliche und rechtliche Lage umfassend analysieren. Letztere sei „sicher eine Herausforderung“. Reisch will auch rasch mit ihrem Kollegen Flöther Kontakt aufnehmen, „um ein nach den Vorgaben der EuInsVO koordiniertes Vorgehen zu finden“.
Denn die Zeit drängt. Zwar hat Verkehrsminister Norbert Hofer die Niki-Betriebsgenehmigung samt Startrechten bis Anfang April verlängert. Doch unklar ist, wie schnell ein Käufer für Niki gefunden werden kann. Die britisch-spanische IAG, Mutter von British Airways und des spanischen Billigfliegers Vueling, in den Niki eingegliedert werden sollte, hat vorerst einmal bekräftigt, weiter an Niki interessiert zu sein.