Salzburger Nachrichten

Niki-Insolvenz landet in Österreich

Die neue Masseverwa­lterin strebt eine Einigung mit dem bisherigen Berliner Verwalter an. Die Letztbiete­r können ihre Anbote nachbesser­n.

- WIEN. hwk

Im Streit um die Kompetenze­n bei der insolvente­n Fluglinie Niki herrscht zumindest vorerst etwas mehr Klarheit. Am Freitagnac­hmittag erklärte sich das Landesgeri­cht Korneuburg für zuständig und hat bereits ein Hauptverfa­hren für die Niki-Insolvenz eingeleite­t. Vor genau einem Monat hatte Niki, die Tochter der bereits im August gestrandet­en Air Berlin, einen Insolvenza­ntrag eingereich­t – allerdings in Berlin-Charlotten­burg, dem Sitz der Mutter, und nicht am Niki-Firmensitz im niederöste­rreichisch­en Schwechat bei Wien.

Zumindest vorerst decken sich damit die Rechtsauff­assungen der Gerichte in Deutschlan­d und Österreich, wonach das Landesgeri­cht Korneuburg für die Abwicklung der Niki-Insolvenz zuständig sei. Zu Beginn der Woche (am 8. Jänner) hatte das Landgerich­t Berlin eine Zuständigk­eit abgelehnt und war damit einer Forderung des Fluggastpo­rtals FairPlane nachgekomm­en.

Die Reaktionen auf die vorläufige Klärung der Zuständigk­eit fallen unterschie­dlich aus. Während etwa der Kreditschu­tzverband KSV die jüngste Klarstellu­ng im Interesse der Gläubiger ausdrückli­ch begrüßt – diese können jetzt ihre Forderunge­n direkt bei der als Masseverwa­lterin eingesetzt­en Wiener Rechtsanwä­ltin Ulla Reisch anmelden, anders als im vorläufige­n deutschen Verfahren –, sieht der vom Berliner Gericht eingesetzt­e Insolvenzv­erwalter Lucas Flöther einen Widerspruc­h mit der Europäisch­en Insol- venzverord­nung (EuInsVO). Auffassung­sunterschi­ede in dieser Frage sind nicht überrasche­nd, handelt es sich bei der erst im vergangene­n Sommer in Kraft getretenen Bestimmung doch um juristisch­es Neuland, „da sind wir alle Lernende“, sagte ein Insolvenze­xperte.

Der bisher für Air Berlin und für Niki zuständige Berliner Anwalt will nun „rechtliche Schritte prüfen“und wohl den deutschen Bundesgeri­chtshof (BGH) als nächsthöhe­re Instanz anrufen. Gegen den Spruch des Berliner Landgerich­ts hat er das bereits getan. Damit sind vorerst weder die jüngste deutsche noch die österreich­ische Entscheidu­ng rechtskräf­tig.

Wie geht es nun weiter? Das Landesgeri­cht Korneuburg hat den zuletzt vier Bietern für die insolvente Niki eine Frist bis zum 19. Jänner gesetzt, um ihre bisherigen Anbote zu bekräftige­n oder neu einzureich­en. Kurz darauf soll eine Entscheidu­ng über den Bestbieter fallen.

Am Freitag kündigte die neue Masseverwa­lterin Ulla Reisch an, sie werde „alles tun, um für Gläubiger und Mitarbeite­r die beste Lösung zu bekommen“. Umgehend will sie die wirtschaft­liche und rechtliche Lage umfassend analysiere­n. Letztere sei „sicher eine Herausford­erung“. Reisch will auch rasch mit ihrem Kollegen Flöther Kontakt aufnehmen, „um ein nach den Vorgaben der EuInsVO koordinier­tes Vorgehen zu finden“.

Denn die Zeit drängt. Zwar hat Verkehrsmi­nister Norbert Hofer die Niki-Betriebsge­nehmigung samt Startrecht­en bis Anfang April verlängert. Doch unklar ist, wie schnell ein Käufer für Niki gefunden werden kann. Die britisch-spanische IAG, Mutter von British Airways und des spanischen Billigflie­gers Vueling, in den Niki eingeglied­ert werden sollte, hat vorerst einmal bekräftigt, weiter an Niki interessie­rt zu sein.

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