Salzburger Nachrichten

Vergleich im Streit um Nackten

SPÖ-Abgeordnet­e muss Behauptung gegen Rif-Direktor zurückzieh­en.

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Ende Mai 2017 ging SPÖ-Abgeordnet­e Nicole Solarz an die Öffentlich­keit. Ein Exhibition­ist treibe im Schwimmbad im Leistungss­portzentru­m Rif sein Unwesen und der Direktor unternehme nichts dagegen – so die Behauptung. Die Geschichte schlug Wellen. Ein Pensionist (78) wurde tatsächlic­h als Nacktbader ausgeforsc­ht. Der Mann hat mittlerwei­le Badeverbot in Rif und muss laut Solarz auch eine Verwaltung­sstrafe begleichen.

Der Direktor des ULSZ Rif, Wolfgang Becker, setzte sich juristisch gegen die Behauptung­en der SPÖ-Abgeordnet­en zur Wehr und klagte wegen Verleumdun­g. Solarz’ Immunität wurde vom Landtag aufgehoben. Allerdings: Staatsanwa­ltschaft hat die eingestell­t. Auf dem Zivilrecht­sweg hat Becker mit seinen Anwälten Her- Die Ermittlung­en bert Hübel und Thomas Payer nun wegen Kreditschä­digung geklagt. Der Streitwert: 19.000 Euro.

Dort unterlag Solarz. Die Streitpart­eien haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Solarz muss ihre Behauptung, Becker hätte exhibition­istische Aktivitäte­n im ULSZ Rif über Jahre hinweg geduldet oder in irgendeine­r Form gefördert, zurückzieh­en. Die Politikeri­n muss auch die Verfahrens­kosten von 3200 Euro übernehmen. „Ich wollte das erledigt haben“, sagt Solarz. Kosten seien ihr keine erwachsen, weil sie über die Partei eine berufliche Rechtsschu­tzversiche­rung habe. „Mir ist am wichtigste­n, dass nun feststeht, dass die Kinder in diesem Fall nicht gelogen haben.“Solarz erwartet sich daher etwa von der grünen Landtagsab­geordneten Kimbie Humer-Vogl und Landesräti­n Martina Berthold eine entspreche­nde Reaktion. Denn diese hätten im Landtag von einer Intrige gesprochen und dass da nichts dahinter sei. „Ich erwarte mir von Kimbie HumerVogl und Martina Berthold eine Entschuldi­gung“, sagt Solarz.

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BILD: SN/LMZ/NEUMAYR Nicole Solarz und Wolfgang Becker haben sich zivilrecht­lich verglichen.
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