Vergleich im Streit um Nackten
SPÖ-Abgeordnete muss Behauptung gegen Rif-Direktor zurückziehen.
Ende Mai 2017 ging SPÖ-Abgeordnete Nicole Solarz an die Öffentlichkeit. Ein Exhibitionist treibe im Schwimmbad im Leistungssportzentrum Rif sein Unwesen und der Direktor unternehme nichts dagegen – so die Behauptung. Die Geschichte schlug Wellen. Ein Pensionist (78) wurde tatsächlich als Nacktbader ausgeforscht. Der Mann hat mittlerweile Badeverbot in Rif und muss laut Solarz auch eine Verwaltungsstrafe begleichen.
Der Direktor des ULSZ Rif, Wolfgang Becker, setzte sich juristisch gegen die Behauptungen der SPÖ-Abgeordneten zur Wehr und klagte wegen Verleumdung. Solarz’ Immunität wurde vom Landtag aufgehoben. Allerdings: Staatsanwaltschaft hat die eingestellt. Auf dem Zivilrechtsweg hat Becker mit seinen Anwälten Her- Die Ermittlungen bert Hübel und Thomas Payer nun wegen Kreditschädigung geklagt. Der Streitwert: 19.000 Euro.
Dort unterlag Solarz. Die Streitparteien haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Solarz muss ihre Behauptung, Becker hätte exhibitionistische Aktivitäten im ULSZ Rif über Jahre hinweg geduldet oder in irgendeiner Form gefördert, zurückziehen. Die Politikerin muss auch die Verfahrenskosten von 3200 Euro übernehmen. „Ich wollte das erledigt haben“, sagt Solarz. Kosten seien ihr keine erwachsen, weil sie über die Partei eine berufliche Rechtsschutzversicherung habe. „Mir ist am wichtigsten, dass nun feststeht, dass die Kinder in diesem Fall nicht gelogen haben.“Solarz erwartet sich daher etwa von der grünen Landtagsabgeordneten Kimbie Humer-Vogl und Landesrätin Martina Berthold eine entsprechende Reaktion. Denn diese hätten im Landtag von einer Intrige gesprochen und dass da nichts dahinter sei. „Ich erwarte mir von Kimbie HumerVogl und Martina Berthold eine Entschuldigung“, sagt Solarz.