Diese Art Schutzgedanken versteht kein Mensch
Das Erhaltungsgebot ist noch lange keine Garantie, dass die geschützten Häuser vor der Abrissbirne sicher sind. Sind die Gebäude erst einmal so desolat, dass dem Besitzer die Instandhaltung wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, muss die Baubehörde wohl oder übel den Abbruch genehmigen.
Es macht also Sinn, über einen besseren Schutz dieser Gebäude nachzudenken. Auch gegen eine Neubewertung ist nichts einzuwenden. Mitunter sind die Erhaltungsgebote tatsächlich nicht gerechtfertigt und machen den Besitzern unnötig das Leben schwer.
Stutzig macht aber, dass sich auf der roten Liste auch Gründerzeithäuser oder Objekte wie der Ganshof finden. Wie kann man historisch derart bedeutende Häuser einfach freigeben? Es geht hier nicht um irgendwelche alten Bruchbuden. Es geht letztlich um die Menschen in dieser Stadt, um ihren organisch gewachsenen Lebensraum, um gebaute Umwelt, Identität und Lebensqualität. In vielen dieser Häuser bleibt die Geschichte Salzburgs sichtbar.
Nicht stichhaltig ist das Argument, dass man so die verbleibenden Häuser umso besser überwachen könne. Wie denn bitte? Im Amtsbericht räumen die Verfasser selbst ein, dass dafür Geld und Personal fehlen. Ein Instandhaltungsfonds mit 500.000 Euro wäre allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Also bitte: Zurück an den Start.