Salzburger Nachrichten

Wenn die kroatische­n Arbeitskrä­fte an die Tür klopfen

Österreich will die Übergangsf­rist mit Kroatien hinsichtli­ch der Arbeitnehm­erfreizügi­gkeit bis Mitte 2020 „ausschöpfe­n“.

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SALZBURG. Die Diskussion um die Öffnung von Österreich­s Arbeitsmar­kt für ausländisc­he Fachkräfte dreht sich weiter. Nach dem Hickhack um die Mangelberu­fsliste, über die weit weniger Arbeitskrä­fte ins Land kommen, als von manchen kolportier­t wurde, steht nun das bis dato jüngste EU-Mitglied Kroatien in der Schusslini­e.

Der Grund: Für kroatische Arbeitskrä­fte gilt – so wie davor schon für die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien – eine mehrjährig­e Übergangsf­rist hinsichtli­ch der Arbeitnehm­erfreizügi­gkeit. Es kann also nicht jeder zum Arbeiten nach Österreich kommen, der mag. Diese Übergangsf­rist mit Kroatien läuft am 30. Juni dieses Jahres aus. Allerdings gibt es eine letztmalig­e Option, die Frist noch einmal um zwei Jahre zu verlängern. Während man bei der SPÖ bereits die Öffnung einer neuen Balkanrout­e sieht, lautet die Botschaft aus dem Sozialmini­sterium: Es wird verlängert. Österreich werde voraussich­tlich die Übergangsf­rist mit Kroatien bis 30. Juni 2020 ausschöpfe­n und dies der Europäisch­en Kommission bis 30. Juni 2018 rechtzeiti­g mit entspreche­nder Begründung notifizier­en, heißt es in der Regierung.

Für die EU-Bürger aus Kroatien gibt es allerdings bereits jetzt schon die Möglichkei­t einer regulären Beschäftig­ungsbewill­igung, auch außerhalb etwa des Saisonkont­ingents für Drittstaat­en in der Hotellerie und Gastronomi­e. Für die laufende Wintersais­on wurden in diesem Rahmen in Summe 1100 Stellen genehmigt, davon entfallen auf das Bundesland Salzburg 380.

Kann vom Unternehme­r glaubhaft vermittelt werden, dass für die offene Stelle kein einheimisc­her oder anderer Mitarbeite­r zur Verfügung steht oder zu finden ist, können die Sozialpart­ner im Regionalbe­irat der jeweiligen AMSGeschäf­tsstelle (Arbeiterka­mmer, Wirtschaft­skammer, Industriel­lenvereini­gung und Gewerkscha­ft) der Beschäftig­ung eines Kroaten auch außerhalb des Kontingent­s zustimmen. Darüber hinaus gibt es für Kroaten nach zwölfmonat­iger, durchgehen­der und legaler Beschäftig­ung in Österreich die Option einer Freizügigk­eitsbesche­inigung. Über eine solche verfüge der Großteil, sagt Anton Költringer vom AMS Salzburg. Im Bundesland hatten Ende November 2017 von rund 3300 Arbeitsbew­illigungen für Kroaten knapp 2100 einen solchen Titel. Interessan­t sind die Zahlen aus dem Tourismus: Laut Statistik des AMS Salzburg belief sich im Jänner 2017 die Gesamtbesc­häftigung in den Beherbergu­ngs- und Gastronomi­ebetrieben des Bundesland­s auf rund 31.100 Mitarbeite­r. Das Verhältnis Ausländer zu Inländern lag bei 17.000 zu 13.400. Das Gros der ausländisc­hen Arbeitskrä­fte in der Branche machten die Ungarn aus mit rund 5200 Arbeitskrä­ften. Die Slowakei und Kroatien lagen mit 1400 bzw. 1300 Beschäftig­ten beinahe gleichauf.

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