Wenn die kroatischen Arbeitskräfte an die Tür klopfen
Österreich will die Übergangsfrist mit Kroatien hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit bis Mitte 2020 „ausschöpfen“.
SALZBURG. Die Diskussion um die Öffnung von Österreichs Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte dreht sich weiter. Nach dem Hickhack um die Mangelberufsliste, über die weit weniger Arbeitskräfte ins Land kommen, als von manchen kolportiert wurde, steht nun das bis dato jüngste EU-Mitglied Kroatien in der Schusslinie.
Der Grund: Für kroatische Arbeitskräfte gilt – so wie davor schon für die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien – eine mehrjährige Übergangsfrist hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Es kann also nicht jeder zum Arbeiten nach Österreich kommen, der mag. Diese Übergangsfrist mit Kroatien läuft am 30. Juni dieses Jahres aus. Allerdings gibt es eine letztmalige Option, die Frist noch einmal um zwei Jahre zu verlängern. Während man bei der SPÖ bereits die Öffnung einer neuen Balkanroute sieht, lautet die Botschaft aus dem Sozialministerium: Es wird verlängert. Österreich werde voraussichtlich die Übergangsfrist mit Kroatien bis 30. Juni 2020 ausschöpfen und dies der Europäischen Kommission bis 30. Juni 2018 rechtzeitig mit entsprechender Begründung notifizieren, heißt es in der Regierung.
Für die EU-Bürger aus Kroatien gibt es allerdings bereits jetzt schon die Möglichkeit einer regulären Beschäftigungsbewilligung, auch außerhalb etwa des Saisonkontingents für Drittstaaten in der Hotellerie und Gastronomie. Für die laufende Wintersaison wurden in diesem Rahmen in Summe 1100 Stellen genehmigt, davon entfallen auf das Bundesland Salzburg 380.
Kann vom Unternehmer glaubhaft vermittelt werden, dass für die offene Stelle kein einheimischer oder anderer Mitarbeiter zur Verfügung steht oder zu finden ist, können die Sozialpartner im Regionalbeirat der jeweiligen AMSGeschäftsstelle (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Gewerkschaft) der Beschäftigung eines Kroaten auch außerhalb des Kontingents zustimmen. Darüber hinaus gibt es für Kroaten nach zwölfmonatiger, durchgehender und legaler Beschäftigung in Österreich die Option einer Freizügigkeitsbescheinigung. Über eine solche verfüge der Großteil, sagt Anton Költringer vom AMS Salzburg. Im Bundesland hatten Ende November 2017 von rund 3300 Arbeitsbewilligungen für Kroaten knapp 2100 einen solchen Titel. Interessant sind die Zahlen aus dem Tourismus: Laut Statistik des AMS Salzburg belief sich im Jänner 2017 die Gesamtbeschäftigung in den Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben des Bundeslands auf rund 31.100 Mitarbeiter. Das Verhältnis Ausländer zu Inländern lag bei 17.000 zu 13.400. Das Gros der ausländischen Arbeitskräfte in der Branche machten die Ungarn aus mit rund 5200 Arbeitskräften. Die Slowakei und Kroatien lagen mit 1400 bzw. 1300 Beschäftigten beinahe gleichauf.