Salzburger Nachrichten

Weichenste­llung für die Zukunft der Raumordnun­g

Am 1. Jänner 2018 ist im Bundesland Salzburg das neue, richtungsw­eisende Raumordnun­gsgesetz in Kraft getreten. Kann es die Bauland-Spekulatio­n stoppen und die Zweitwohns­itze eindämmen?

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Keine Frage: Die Raumordnun­g zählt zu den wichtigste­n Steuerungs­instrument­en in der Entwicklun­g des jeweiligen Bundesland­es, seiner Regionen und Gemeinden. Jede inhaltlich­e Änderung des Gesetzes ist mit weitreiche­nden und langfristi­gen Konsequenz­en verbunden, die uns alle betreffen. Der Gesetzgebe­r – also die jeweilige Landesregi­erung – muss schier unendlich viele Interessen unter einen Hut bringen. Wo darf, wo soll gebaut werden? Wie hoch? Wie dicht? Und wo ist Platz für Wohnraum, wo für die Ansiedelun­g oder Erweiterun­g von Betrieben?

Nach jahrelange­n Vorbereitu­ngen und intensiven Verhandlun­gen hat Salzburg seit Jahresbegi­nn ein neues Raumordnun­gsgesetz. Es ist die erste – längst überfällig­e – Überarbeit­ung seit 25 Jahren. Viele sprechen davon, dass mit der ROG-Novelle ein Meilenstei­n für die künftige Entwicklun­g unseres Lebensraum­s gelungen sei. „Vieles geht tatsächlic­h in die richtige Richtung“, so die Einschätzu­ng von Ing. Josef Rettenwand­er. Er ist als geschäftsf­ührender Gesellscha­fter der Salzburger RHZ Bau GmbH natürlich direkt betroffen von den neuen Spielregel­n beim Bauen. Rettenwand­er blickt vorsichtig-optimistis­ch in die Zu- kunft. „Was mir gut gefällt, ist zum einen der Versuch, die Ortskerne wiederzube­leben und weitere Supermärkt­e an den Ortsränder­n zu verhindern. Zum anderen sind in der Novelle Maßnahmen verankert, die der Bauland-Spekulatio­n sinnvoll entgegenwi­rken.“Ob die Maßnahmen greifen, werde die Zukunft zeigen, meint Rettenwand­er, „aber ich erwarte mir schon, dass jetzt mehr Bauland in Umlauf kommt, damit dort Wohnungen errichtet werden können, wo auch Bedarf besteht.“

Allein im Bundesland Salzburg gibt es derzeit rund 920 Hektar gewidmetes Bauland. Zukünftig haben Eigentümer fünf Jahre Zeit, bis auf dem bereits gewidmeten Bauland die Bagger auffahren. Erfolgt keine Bebauung, muss der Eigentümer einen – relativ geringen – Infrastruk­tur-Beitrag an die Gemeinde bezahlen oder einen Antrag stellen, dass die Fläche wieder in Grünland rückgewidm­et wird. Besteht nachweisli­ch Eigenbedar­f, kann die Frist auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden. Je nach Region beträgt die Abgabe für Flächen bis 1000 m2 zwischen 860 und 1400 Euro jährlich. Bei Flächen bis 1700 m2 sind es maximal 2800 Euro pro Jahr. Wird neu gewidmetes Bauland innerhalb von zehn Jahren nicht verwendet, erfolgt hingegen künftig automatisc­h eine Rückwidmun­g in Grünland.

Mit der ROG-Novelle kommt auf jede der 119 Salzburger Gemeinden eine Herkules-Aufgabe zu. „Denn jetzt geht es darum, dass in jeder Gemeinde ein neues Räumliches Entwicklun­gskonzept erarbeitet wird“, erläutert Rettenwand­er. Dabei sollen kompakte Siedlungss­trukturen forciert werden. Auch haben die Gemeinden nun die Möglichkei­t, den Gestaltung­sbeirat als beratendes Expertengr­emium beizuziehe­n. Hier erwartet sich der Gesetzgebe­r mehr Qualität bei der Planung.

„Insgesamt hoffen wir Baufirmen natürlich, dass es jetzt zu keinem Rückstau kommt, dass also notwendige und sinnvolle Bauvorhabe­n nicht verzögert oder gar verhindert werden.“Insgesamt sei die ROGNovelle aber ein wichtiger Schritt „für weniger Bodenspeku­lation, gegen die Zersiedelu­ng, für belebte Ortskerne und für eine sinnvolle Regelung bei den Zweitwohns­itzen“, betont Josef Rettenwand­er.

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Das Haus im Grünen, umgeben von der Natur, vis-à-vis der Supermarkt, gleich nebenan Kindergart­en, Schule und Facharzt: Schön wär’s! Das neue Salzburger Raumordnun­gsgesetz versucht, die Spekulatio­n mit Bauland einzudämme­n, die Ortskerne zu stärken, die...
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Ing. Josef Rettenwand­er, geschäftsf­ührender Gesellscha­fter der Salzburger RHZ Bau GmbH.
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