Gemeinden erhalten Schonfrist für die neue Buchhaltung
Alle Gemeinden müssen ihr Budget für 2020 nach neuen Regeln erstellen. Was ist eigentlich ein Sitzplatz in einer Schulklasse wert?
mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 die Grundlage für die neue Buchhaltung geschaffen. Nun wurden Änderungen kundgemacht, die unter anderem das Inkrafttreten 2020 festlegen.
Gemeinden mit einer einfachen Buchhaltung (Kameralistik), welche Ein- und Auszahlungen erfasst, nun mit der Doppik. Genau genommen ist es eine Dreistufenrechnung nach „doppischen“Grundsätzen: mit Vermögens-, Finanz- und Ergebnisrechnung. SALZBURG. Die Neue Mittelschule in St. Johann im Pongau hat per Ende 2017 einen Vermögenswert von 9.933.379 Euro und 38 Cent. Das hat Nina Burgstaller von der Finanzverwaltung der Bezirkshauptstadt nach bestimmten Bewertungskriterien ermittelt.
Ja und? Will die Gemeinde ihre Schule verkaufen? Nein, natürlich nicht. Den Wert braucht St. Johann für seine neue Eröffnungsbilanz. Das ist die Voraussetzung für die neue, vom Bund vorgeschriebene doppelte Buchhaltung. Dann wird feststehen, wie „reich“die Gemeinde ist
Der Aufwand ist sehr groß. Die Gemeinden haben noch eine Schonfrist. Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sollten ursprünglich bereits heuer ihr Budget für 2019 nach den neuen Regeln erstellen. Nach einer Novelle wird es nun erst 2020 so weit sein – und zwar für alle Gemeinden, große und kleine.
Die Stadt Salzburg etwa besitzt 3681 Liegenschaften, genutzt als Parks und Grünanlagen, bebaut mit öffentlichen Gebäuden, Straßen, Radwegen oder Gehsteigen. Dazu kommen 383 Kilometer Abwasserkanäle, Wohn- und Geschäftsgebäude sowie die Seniorenwohnhäuser. Eigentlich müssten die Gemeinden alles, was ihnen gehört, erfassen: jeden Schreibtisch, jeden Sessel in jeder Schulklasse und das Besteck der Schulküchen. Da gibt es aber Erleichterungen. „Die Gemeinden können Vermögensgegenstände mit einem inhaltlichen Zusammenhang gemeinsam bewerten“, erklärt Heinz Hundsberger, Chef der Gemeindeaufsicht des Landes. Es gibt Unternehmen, die den Gemeinden für die Bewertung „Werkzeuge“, Kataloge, Software und Referenzwerte aus unterschiedlichen Gemeinden anbieten. Als Beispiele für Referenzwerte nennt die St. Johanner Buchhalterin 290 Euro netto pro Sitzplatz in einer Unterrichtsklasse und 50 Euro pro Garderobenplatz. Eine Direktion kommt auf 6620 Euro.
St. Johann sieht sich gut vorbereitet. „Unsere Gemeinde hat die Hausaufgaben gemacht, wir haben die Daten für die Eröffnungsbilanz und könnten jederzeit umstellen“, sagt der Bürgermeister und Salzburger Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer (ÖVP). Auch Grödig zum Beispiel ist ein besonders aktiver Vorreiter.
Die Neuregelung ist in den vergangenen Jahren auf viel Kritik unter Betroffenen gestoßen. Aber über Sinn und Unsinn will Mitterer jetzt nicht mehr diskutieren. Es helfe nicht, zu lamentieren. „Der Zug ist abgefahren. Es ist ganz wichtig, dass wir das positiv angehen. Wir müssen das schaffen und ich bin überzeugt, dass wir es – bei allen Schwierigkeiten – schaffen.“Freilich werde es eine Knochenarbeit.
Manche Ortschefs befürchten, dass ihre Gemeinde künftig „zu reich gerechnet wird“und schwerer an Förderungen gelangen könnte. Der Experte von der Gemeindeaufsicht beruhigt: „Wir wissen, wo wir die relevanten Kennzahlen herauslesen können. Das wird sich nicht so stark verändern. Aus jetziger Sicht ist die Befürchtung nicht begründet“, so Hundsberger. Auch Salzburgs „Oberbürgermeister“Mitterer geht nicht davon aus, dass es Probleme mit Förderungen geben wird. Es werde zu einer transparenten Darstellung kommen.
Noch schwer abzuschätzen
„Es ist ganz wichtig, dass wir das positiv angehen.“ „Wir sind hier alle noch Lernende. Es gibt keine Erfahrungswerte.“
sind die Kosten, die auf jede einzelne Gemeinde zukommen. Gerade kleinere Kommunen, die zum Teil nur einige wenige Bedienstete haben, werden sich Dienstleistungsfirmen, wie Steuerberatern, bedienen müssen.
Die Aufsicht beim Land rät den