„Sie haben den Mann betäubt, geknebelt und getötet“
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Ein Musiker, seine frühere Freundin und ein Wirt haben den begüterten Akademiker in Raubabsicht ermordet.
Die nun erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft in einem der spektakulärsten Salzburger Kriminalfälle der vergangenen Jahre ist 19 Seiten lang. Sie liest sich wie ein Krimi. Nach monatelangen intensiven Erhebungen steht für die zuständige Staatsanwältin und Ermittlungsleiterin Sabine Krünes fest:
Ein junger, zuletzt arbeitsloser Flachgauer Musiker und seine – inzwischen ehemalige – Freundin haben am Abend des 19. Juli 2016 dem damals bereits betrunkenen Roland Krenn, einem reichen Lebemann aus der Stadt Salzburg, gezielt ein schweres Beruhigungsmittel verabreicht. Dann fesselten sie ihn an Händen und Füßen, klebten ihm den Mund zu und ließen den betäubten 63-Jährigen liegen. Und, so die Anklage, sterben. Der 24-jährige Musiker zog dem Toten noch einen Sack über den Kopf.
Der Musiker und seine damalige, 20-jährige Freundin hätten in Raubabsicht gehandelt und Roland Krenn durch ihr Tun vorsätzlich getötet. Doch die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die beiden wegen Mordes und versuchten Raubes angeklagt, sondern auch einen 29-jährigen, mit dem Musiker befreundeten Gastwirt aus dem nahen Innviertel: Diesem wird angelastet, das Paar zum Mord und Raub angestiftet zu haben. Dazu Barbara Fischer, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft (StA): „Der Wirt hat den 24-jährigen zuvor mehrfach Erstangeklagten aufgefordert, den sehr vermögenden Salzburger Akademiker zu töten, um dann gemeinsam mit den Mitteln des Opfers ein schönes Leben zu führen.“Zur Erklärung: Krenn hatte dem zuletzt arbeitslosen Musiker, mit dem er laut Anklage eine „innige Beziehung“hatte, wiederholt gesagt, dass er ihn zu seinem Universalerben machen wolle. Wovon der 24-Jährige dem Wirt auch erzählt habe. „Außerdem hatte der Musiker 10.000 Schulden beim Wirt – diese hätte er dann auch gleich bei dem Gastwirt begleichen können.“
Allen Angeklagten lastet die Anklage auch noch Einbruchsdiebstahl an: Demnach ließen sie aus der Villa des zu diesem Zeitpunkt bereits toten Krenn in Salzburg-Hellbrunn viele Wertgegenstände mitgehen.
Die Leiche Krenns, der bald nach dem 19. Juli 2016 als vermisst galt, wurde erst am 12. Mai 2017 im Schweinestall des Anwesens des zweitangeklagten Wirts entdeckt. Laut Anklage brachte der Musiker das in Leintücher, Decken und Planen eingewickelte Opfer in dessen Auto einige Tage nach der inkriminierten Tat zum Anwesen des Wirts. Fischer: „Die zwei Männer übergossen die Leiche mit Chlor und Nitroverdünnung. Um den Leichengeruch und Spuren zu beseitigen.“Das Auto Krenns sei dann von ihnen ins Burgenland chauffiert worden, wo der begüterte Krenn ebenfalls ein Haus besaß.
Eine Todesursache konnte angesichts der erst zehn Monate nach dem Juli 2016 entdeckten Leiche nicht mehr festgestellt werden. „Die Leiche war hochgradig mumifiziert“, so Fischer. Die StA geht davon aus, dass der 63-Jährige durch die Kombination aus dem am Tatabend in der Wohnung des Musikers konsumierten Alkohol, der Gabe des Schlafmittels Noctamid sowie die Knebelung gestorben sei.
Auf die Spur der Verdächtigen führten intensive Erhebungen des LKA. Etwa die Auswertung der Handys der männlichen Angeklagten und von jenem des Opfers, die Auswertung der vielen SMS, die der Musiker und der Wirt einander um den 19. Juli
2016 schrieben oder die Bewegungsprofile von den Autofahrten der Angeklagten. Außerdem, so die StA-Sprecherin, „ist der Musiker insofern geständig, als dass er zugibt, das Opfer mit seiner damaligen Freundin betäubt, gefesselt und geknebelt zu haben“. Der erstangeklagte Musiker, verteidigt von RA Franz Essl, weist den Vorwurf des Mordes strikt zurück: „Geplant war nur ein Raub; zum Tod des Opfers kam es fahrlässig. Auch hat die drittangeklagte ExFreundin meines Mandanten das schwere Beruhigungsmittel besorgt und nicht er.“Essl moniert, dass die Staatsanwaltschaft die Einweisung des 24-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt hat: „Das eingeholte Gutachten ist schwer mangelhaft. Mein Mandant ist weder psychisch gestört noch geht weiter Gefahr von ihm aus.“Essl beantragte die Einholung eines neuen neuropsychiatrischen Gutachtens. Der Verteidiger der Frau, RA Kurt Jelinek, betont, seine Mandantin sei „völlig unschuldig. Sie wird von ihrem hochmanipulativen Ex-Freund nur aus Eifersucht belastet.“Auch RA Jörg Dostal, Anwalt des Gastwirts, hält die Vorwürfe gegen seinen Mandanten für haltlos: „Er hat mit dem Tod des Herrn Krenn nichts zu tun. Die Leiche wurde ihm schlichtweg untergeschoben.“Die Anklage gegen das Trio ist noch nicht rechtswirksam. Zuständig für den zu erwartenden Prozess ist Richter Christian Ureutz.
„Die Anklage lautet auf Mord, Raub und Einbruch.“B. Fischer, Staatsanwältin