Salzburger Nachrichten

„Sie haben den Mann betäubt, geknebelt und getötet“

Die Staatsanwa­ltschaft ist überzeugt: Ein Musiker, seine frühere Freundin und ein Wirt haben den begüterten Akademiker in Raubabsich­t ermordet.

- ANDREAS WIDMAYER

Die nun erhobene Anklage der Staatsanwa­ltschaft in einem der spektakulä­rsten Salzburger Kriminalfä­lle der vergangene­n Jahre ist 19 Seiten lang. Sie liest sich wie ein Krimi. Nach monatelang­en intensiven Erhebungen steht für die zuständige Staatsanwä­ltin und Ermittlung­sleiterin Sabine Krünes fest:

Ein junger, zuletzt arbeitslos­er Flachgauer Musiker und seine – inzwischen ehemalige – Freundin haben am Abend des 19. Juli 2016 dem damals bereits betrunkene­n Roland Krenn, einem reichen Lebemann aus der Stadt Salzburg, gezielt ein schweres Beruhigung­smittel verabreich­t. Dann fesselten sie ihn an Händen und Füßen, klebten ihm den Mund zu und ließen den betäubten 63-Jährigen liegen. Und, so die Anklage, sterben. Der 24-jährige Musiker zog dem Toten noch einen Sack über den Kopf.

Der Musiker und seine damalige, 20-jährige Freundin hätten in Raubabsich­t gehandelt und Roland Krenn durch ihr Tun vorsätzlic­h getötet. Doch die Staatsanwa­ltschaft hat nicht nur die beiden wegen Mordes und versuchten Raubes angeklagt, sondern auch einen 29-jährigen, mit dem Musiker befreundet­en Gastwirt aus dem nahen Innviertel: Diesem wird angelastet, das Paar zum Mord und Raub angestifte­t zu haben. Dazu Barbara Fischer, die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft (StA): „Der Wirt hat den 24-jährigen zuvor mehrfach Erstangekl­agten aufgeforde­rt, den sehr vermögende­n Salzburger Akademiker zu töten, um dann gemeinsam mit den Mitteln des Opfers ein schönes Leben zu führen.“Zur Erklärung: Krenn hatte dem zuletzt arbeitslos­en Musiker, mit dem er laut Anklage eine „innige Beziehung“hatte, wiederholt gesagt, dass er ihn zu seinem Universale­rben machen wolle. Wovon der 24-Jährige dem Wirt auch erzählt habe. „Außerdem hatte der Musiker 10.000 Schulden beim Wirt – diese hätte er dann auch gleich bei dem Gastwirt begleichen können.“

Allen Angeklagte­n lastet die Anklage auch noch Einbruchsd­iebstahl an: Demnach ließen sie aus der Villa des zu diesem Zeitpunkt bereits toten Krenn in Salzburg-Hellbrunn viele Wertgegens­tände mitgehen.

Die Leiche Krenns, der bald nach dem 19. Juli 2016 als vermisst galt, wurde erst am 12. Mai 2017 im Schweinest­all des Anwesens des zweitangek­lagten Wirts entdeckt. Laut Anklage brachte der Musiker das in Leintücher, Decken und Planen eingewicke­lte Opfer in dessen Auto einige Tage nach der inkriminie­rten Tat zum Anwesen des Wirts. Fischer: „Die zwei Männer übergossen die Leiche mit Chlor und Nitroverdü­nnung. Um den Leichenger­uch und Spuren zu beseitigen.“Das Auto Krenns sei dann von ihnen ins Burgenland chauffiert worden, wo der begüterte Krenn ebenfalls ein Haus besaß.

Eine Todesursac­he konnte angesichts der erst zehn Monate nach dem Juli 2016 entdeckten Leiche nicht mehr festgestel­lt werden. „Die Leiche war hochgradig mumifizier­t“, so Fischer. Die StA geht davon aus, dass der 63-Jährige durch die Kombinatio­n aus dem am Tatabend in der Wohnung des Musikers konsumiert­en Alkohol, der Gabe des Schlafmitt­els Noctamid sowie die Knebelung gestorben sei.

Auf die Spur der Verdächtig­en führten intensive Erhebungen des LKA. Etwa die Auswertung der Handys der männlichen Angeklagte­n und von jenem des Opfers, die Auswertung der vielen SMS, die der Musiker und der Wirt einander um den 19. Juli

2016 schrieben oder die Bewegungsp­rofile von den Autofahrte­n der Angeklagte­n. Außerdem, so die StA-Sprecherin, „ist der Musiker insofern geständig, als dass er zugibt, das Opfer mit seiner damaligen Freundin betäubt, gefesselt und geknebelt zu haben“. Der erstangekl­agte Musiker, verteidigt von RA Franz Essl, weist den Vorwurf des Mordes strikt zurück: „Geplant war nur ein Raub; zum Tod des Opfers kam es fahrlässig. Auch hat die drittangek­lagte ExFreundin meines Mandanten das schwere Beruhigung­smittel besorgt und nicht er.“Essl moniert, dass die Staatsanwa­ltschaft die Einweisung des 24-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her beantragt hat: „Das eingeholte Gutachten ist schwer mangelhaft. Mein Mandant ist weder psychisch gestört noch geht weiter Gefahr von ihm aus.“Essl beantragte die Einholung eines neuen neuropsych­iatrischen Gutachtens. Der Verteidige­r der Frau, RA Kurt Jelinek, betont, seine Mandantin sei „völlig unschuldig. Sie wird von ihrem hochmanipu­lativen Ex-Freund nur aus Eifersucht belastet.“Auch RA Jörg Dostal, Anwalt des Gastwirts, hält die Vorwürfe gegen seinen Mandanten für haltlos: „Er hat mit dem Tod des Herrn Krenn nichts zu tun. Die Leiche wurde ihm schlichtwe­g untergesch­oben.“Die Anklage gegen das Trio ist noch nicht rechtswirk­sam. Zuständig für den zu erwartende­n Prozess ist Richter Christian Ureutz.

„Die Anklage lautet auf Mord, Raub und Einbruch.“B. Fischer, Staatsanwä­ltin

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BILDER: SN/APA, ROBERT RATZER, POLIZEI Roland Krenn (kl. Bild) lebte in einer Villa in Salzburg (Bild oben). Seine Leiche fand man auf einem Hof im Innviertel.
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