Salzburger Nachrichten

Strafe für Mirsad O. bestätigt

Der radikale Islamist gestand ein, dass seine Predigten „Verirrunge­n“gewesen seien. Dennoch muss er für 20 Jahre ins Gefängnis. Die Strafe des Mitangekla­gten wurde reduziert.

- Der Richter des Oberlandes­gerichts SN, APA

Bei der Berufungsv­erhandlung im Fall des Islampredi­gers Mirsad O. alias Ebu Tejma ist am Freitag in Graz die Strafe in der Höhe von 20 Jahren bestätigt worden. Der 36Jährige war im Juni 2016 wegen der Verbrechen terroristi­sche Organisati­on und kriminelle Vereinigun­g, außerdem als Bestimmung­stäter für die terroristi­schen Straftaten Mord und schwere Nötigung verurteilt worden. Die Strafe des 30-jährigen Mitangekla­gten Muchbarek T. wurde hingegen etwas herabgeset­zt. Die Berufungsv­erhandlung des Oberlandes­gerichts Graz (OLG) fand aus Sicherheit­sgründen im Straflande­sgericht statt. Beide Angeklagte­n, Mirsad O. und Muchbarek T., trugen während der gesamten Verhandlun­g Handschell­en, diese waren zusätzlich an einem Spezialgür­tel der Männer fixiert, sodass die Hände so gut wie gar keine Bewegungsf­reiraum hatten. Ein Dutzend Sicherheit­sleute einer Sondereinh­eit mit schusssich­eren Westen und Helmen sicherte den Bereich, in dem sich die Angeklagte­n befanden, im restlichen Saal und draußen waren weitere Polizisten verteilt.

Der Verteidige­r von Mirsad O. erklärte, sein Mandant sei in der Haft draufgekom­men, dass „seine Predigten Verirrunge­n waren“. Dem Angeklagte­n wurde seinerzeit von der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n, durch seine Reden junge Männer veranlasst zu haben, sich der Terrororga­nisation „Islamische­r Staat“(IS) anzuschlie­ßen. Außerdem sei er als Bestimmung­stäter nicht erfolgreic­h gewesen, sondern es sei bei dem Versuch geblieben, betonte der Anwalt. Der Richtersen­at sah das anders: Die Strafe bleibt bestehen, denn „er hatte eine besondere Stellung, seine Botschafte­n hatten eine ideologisc­he Strahlkraf­t“, so die Begründung. Lebenslang­e Haft sei kein Thema, aber „wir sehen die Notwendigk­eit, die zeitlich höchste Strafe zu verhängen“. Zusammen mit O. war auch der Tschetsche­ne Muchbarek T. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde der schweren Nötigung, der terroristi­schen Organisati­on und der kriminelle­n Vereinigun­g für schuldig befunden. In seinem Fall wurde die Strafe vom OLG etwas vermindert, er muss jetzt achteinhal­b statt zehn Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde seine Unbescholt­enheit zugute gehalten.

Muchbarek T. ist zwar vorbestraf­t, doch diese Strafe war zum Tatzeitpun­kt noch nicht rechtskräf­tig gewesen. Die Strafe für Mirsad O. lautet daher weiterhin 20 Jahre, bei Muchbarek T. sind es achteinhal­b Jahre. Gegen diese Entscheidu­ng ist kein Rechtsmitt­el mehr möglich.

„Wir sehen die Notwendigk­eit für die zeitlich höchste Strafe.“

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