„Aula“-Artikel wird Fall für EGMR
Ein 95-jähriger Holocaust-Überlebender zieht vor das Höchstgericht.
Ein Artikel in der rechtsextremen Zeitschrift „Aula“beschäftigt demnächst den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ein 95jähriger Holocaust-Überlebender hat bei dem europäischen Höchstgericht Beschwerde eingereicht. Unterstützt wird er dabei von den Grünen.
Der Grund: In der „Aula“waren im Sommer 2015 ehemalige Häftlinge des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“und „Kriminelle“bezeichnet worden. Die Grünen zeigten den Fall an. Das Verfahren gegen den Autor des Artikels wurde aber eingestellt. In der Folge wurde auf zivilrechtlichem Weg eine einstweilige Verfügung gegen die im Artikel aufgestellten Behauptungen beantragt. Als Kläger traten neun KZ-Überlebende und die Tochter des 2007 verstorbenen Publizisten Leon Zelman auf.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die einstweilige Verfügung gegen die vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift. Die Zeitschrift musste die Beleidigungen von KZ-Überlebenden widerrufen.
Ein zweiter, ähnlicher Artikel in der Zeitschrift wurde anschließend medienrechtlich geklagt. Dabei geht es laut dem Grünen Harald Walser um die Wiederholung und „Verschärfung der infamen Lügen“. Das Oberlandesgericht meinte allerdings, es handle sich lediglich um eine wörtliche Wiedergabe der ursprünglichen Behauptungen.
Walser will das so nicht stehen lassen und die Grünen unterstützen daher einen betroffenen ehemaligen Mauthausen-Häftling, die Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen.