IS-Splittergruppe wollte Terroranschlag in St. Pölten verüben
Der Prozess gegen drei junge Angeklagte endete mit Schuldsprüchen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Drei junge Männer, die im Sommer 2015 eine Splittergruppe der radikalislamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS) gebildet und einen Mordanschlag auf eine Polizeistation in St. Pölten geplant haben sollen, sind am Mittwoch im Wiener Landesgericht schuldig gesprochen worden. Ein mittlerweile 22-Jähriger und zwei 19-jährige Burschen wurden – nicht rechtskräftig – verurteilt.
Nach Ansicht des Schöffensenats waren mit den inkriminierten Handlungen die Tatbestände der terroristischen Vereinigung, des verbrecherischen Komplotts und der Bildung einer kriminellen Organisation erfüllt. Der Prozess war am Mittwoch im Wiener Landesgericht unter strengen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne gegangen. Die drei Angeklagten zeigten sich grundsätzlich geständig, behaupteten allerdings, die Idee zum Attentat sei nicht von ihnen gekommen.
Einer der Angeklagten – ein in St. Pölten wohnhafter 19-Jähriger, der 2005 mit seinen Eltern von Tschetschenien nach Österreich geflüchtet war – stand über einen Social-Media-Dienst mit einem bisher nicht ausgeforschten, vermutlich im syrischen Kriegsgebiet aufhältigen IS-Mitglied namens Abu Nuuh in Kontakt. Der 19-Jährige brachte dessen Gedankengut einem gleichaltrigen, 2015 zum Islam konvertierten Schüler aus Wien-Simmering und einem aus Tschetschenien stammenden 22-Jährigen nahe, der seit 15 Jahren in Österreich lebt und drei Vorstrafen wegen Raubes aufweist. Alle drei hatten sich vor dem Sommer 2015 binnen weniger Monate radikalisiert.
Der Darstellung von Staatsanwalt Markus Berghammer zufolge erteilte Abu Nuuh den Angeklagten den Auftrag, in einer österreichischen Stadt, die kleiner als Wien sein sollte, Polizisten zu ermorden, nachdem sie einen Treueschwur auf den IS abgelegt hatten. Laut Anklage beabsichtigten die drei jungen Männer zunächst, einen Waffenhändler in St. Pölten zu überfallen. Mit den erbeuteten Waffen wollten sie dann ein Blutbad in einer Polizeiinspektion in der niederösterreichischen Hauptstadt anrichten. Dabei sollen sie ihren „Märtyrertod“bewusst in Kauf genommen haben. Laut Staatsanwaltschaft konnte die Tat nur vereitelt werden, weil am 13. Juli 2015 im Innenministerium ein anonymer Warnhinweis einging.
Der 22-Jährige fasste unter Bedachtnahme auf eine vorherige 33monatige Haftstrafe für drei Raubüberfälle eine Zusatzstrafe von sechs Monaten aus. Der aus WienSimmering stammende 19-Jährige erhielt 26 Monate unbedingt. Der andere 19-Jährige bekam 15 Monate, davon fünf unbedingt.