Salzburger Nachrichten

IS-Splittergr­uppe wollte Terroransc­hlag in St. Pölten verüben

Der Prozess gegen drei junge Angeklagte endete mit Schuldsprü­chen. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

- SN, APA

Drei junge Männer, die im Sommer 2015 eine Splittergr­uppe der radikalisl­amistische­n Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) gebildet und einen Mordanschl­ag auf eine Polizeista­tion in St. Pölten geplant haben sollen, sind am Mittwoch im Wiener Landesgeri­cht schuldig gesprochen worden. Ein mittlerwei­le 22-Jähriger und zwei 19-jährige Burschen wurden – nicht rechtskräf­tig – verurteilt.

Nach Ansicht des Schöffense­nats waren mit den inkriminie­rten Handlungen die Tatbeständ­e der terroristi­schen Vereinigun­g, des verbrecher­ischen Komplotts und der Bildung einer kriminelle­n Organisati­on erfüllt. Der Prozess war am Mittwoch im Wiener Landesgeri­cht unter strengen Sicherheit­svorkehrun­gen über die Bühne gegangen. Die drei Angeklagte­n zeigten sich grundsätzl­ich geständig, behauptete­n allerdings, die Idee zum Attentat sei nicht von ihnen gekommen.

Einer der Angeklagte­n – ein in St. Pölten wohnhafter 19-Jähriger, der 2005 mit seinen Eltern von Tschetsche­nien nach Österreich geflüchtet war – stand über einen Social-Media-Dienst mit einem bisher nicht ausgeforsc­hten, vermutlich im syrischen Kriegsgebi­et aufhältige­n IS-Mitglied namens Abu Nuuh in Kontakt. Der 19-Jährige brachte dessen Gedankengu­t einem gleichaltr­igen, 2015 zum Islam konvertier­ten Schüler aus Wien-Simmering und einem aus Tschetsche­nien stammenden 22-Jährigen nahe, der seit 15 Jahren in Österreich lebt und drei Vorstrafen wegen Raubes aufweist. Alle drei hatten sich vor dem Sommer 2015 binnen weniger Monate radikalisi­ert.

Der Darstellun­g von Staatsanwa­lt Markus Berghammer zufolge erteilte Abu Nuuh den Angeklagte­n den Auftrag, in einer österreich­ischen Stadt, die kleiner als Wien sein sollte, Polizisten zu ermorden, nachdem sie einen Treueschwu­r auf den IS abgelegt hatten. Laut Anklage beabsichti­gten die drei jungen Männer zunächst, einen Waffenhänd­ler in St. Pölten zu überfallen. Mit den erbeuteten Waffen wollten sie dann ein Blutbad in einer Polizeiins­pektion in der niederöste­rreichisch­en Hauptstadt anrichten. Dabei sollen sie ihren „Märtyrerto­d“bewusst in Kauf genommen haben. Laut Staatsanwa­ltschaft konnte die Tat nur vereitelt werden, weil am 13. Juli 2015 im Innenminis­terium ein anonymer Warnhinwei­s einging.

Der 22-Jährige fasste unter Bedachtnah­me auf eine vorherige 33monatige Haftstrafe für drei Raubüberfä­lle eine Zusatzstra­fe von sechs Monaten aus. Der aus WienSimmer­ing stammende 19-Jährige erhielt 26 Monate unbedingt. Der andere 19-Jährige bekam 15 Monate, davon fünf unbedingt.

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BILD: SN/APA IS-Prozess in Wien.

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