Salzburger Nachrichten

Swap-Urteil: Verteidige­r fordern Freisprüch­e

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Zehn Wochen Frist hat Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er den Verteidige­rn nach der schriftlic­hen Ausfertigu­ng des Swap-Urteils eingeräumt. Diese Frist läuft mit dem heutigen Tag ab.

Ende Juli 2017 waren ExBürgerme­ister Heinz Schaden und sechs weitere Angeklagte im Swap-Prozess in erster Instanz schuldig gesprochen worden. Am Mittwoch haben etliche Verteidige­r Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung eingebrach­t, darunter Rechtsanwa­lt Gerald Ruhri, der den ehemaligen LH-Stv. Othmar Raus vertritt.

50 Seiten umfasst die Rechtsmitt­elschrift. Das Urteil sei nicht ausreichen­d begründet, sondern eine Aneinander­reihung von Aktenstell­en. So funktionie­re Urteilsbeg­ründung nicht, glaubt Ruhri. „Verwiesen wird etwa darauf, dass das Erstgerich­t ohne nähere Konkretisi­erung die Feststellu­ng trifft, dass die Derivatver­träge im Übernahmez­eitpunkt einen negativen Barwert von gesamt zumindest drei Millionen Euro aufwiesen.“Es sei daher eine unzulässig­e Art der Beweiswürd­igung. Ruhri bezweifelt auch die Glaubwürdi­gkeit des Zeugen Erwin Roth, der in Guatemala bei der Olympiabew­erbung Salzburgs ein Gespräch am Nachbartis­ch mitangehör­t haben will. „Herrn Roth als glaubwürdi­gen Zeugen zu bezeichnen ist aus meiner Sicht nicht vereinbar“, sagt Ruhri. Die Ausführung­en im Urteil würden nicht ausreichen, um seinem Mandanten das Delikt der Untreue vorzuwerfe­n.

„So funktionie­rt die Begründung eines Urteils, glaube ich, nicht.“

Stefan Eder, Verteidige­r des Magistrats­direktors, wird heute, Donnerstag, seine rund 70 Seiten lange Rechtsmitt­elschrift einbringen. „Das Urteil ist von hinten bis vorn gespickt mit Dingen, die man bekämpfen kann. Es gibt so viel, wo man ansetzen kann – von Rechtsmäng­eln bis zu Verfahrens­mängeln“, sagt Eder.

Eder und Ruhri streben mit der Nichtigkei­tsbeschwer­de einen Freispruch vor dem Obersten Gerichtsho­f an. Zumindest aber, dass der OGH das Urteil aufhebe und die Causa am Landesgeri­cht neu verhandelt werde. Eine Entscheidu­ng des OGH dürfte nach Einschätzu­ng der Verteidige­r nicht vor Jahresende fallen.

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G. Ruhri, Verteidige­r Othmar Raus
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