Swap-Urteil: Verteidiger fordern Freisprüche
Zehn Wochen Frist hat Richterin Anna-Sophia Geisselhofer den Verteidigern nach der schriftlichen Ausfertigung des Swap-Urteils eingeräumt. Diese Frist läuft mit dem heutigen Tag ab.
Ende Juli 2017 waren ExBürgermeister Heinz Schaden und sechs weitere Angeklagte im Swap-Prozess in erster Instanz schuldig gesprochen worden. Am Mittwoch haben etliche Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht, darunter Rechtsanwalt Gerald Ruhri, der den ehemaligen LH-Stv. Othmar Raus vertritt.
50 Seiten umfasst die Rechtsmittelschrift. Das Urteil sei nicht ausreichend begründet, sondern eine Aneinanderreihung von Aktenstellen. So funktioniere Urteilsbegründung nicht, glaubt Ruhri. „Verwiesen wird etwa darauf, dass das Erstgericht ohne nähere Konkretisierung die Feststellung trifft, dass die Derivatverträge im Übernahmezeitpunkt einen negativen Barwert von gesamt zumindest drei Millionen Euro aufwiesen.“Es sei daher eine unzulässige Art der Beweiswürdigung. Ruhri bezweifelt auch die Glaubwürdigkeit des Zeugen Erwin Roth, der in Guatemala bei der Olympiabewerbung Salzburgs ein Gespräch am Nachbartisch mitangehört haben will. „Herrn Roth als glaubwürdigen Zeugen zu bezeichnen ist aus meiner Sicht nicht vereinbar“, sagt Ruhri. Die Ausführungen im Urteil würden nicht ausreichen, um seinem Mandanten das Delikt der Untreue vorzuwerfen.
„So funktioniert die Begründung eines Urteils, glaube ich, nicht.“
Stefan Eder, Verteidiger des Magistratsdirektors, wird heute, Donnerstag, seine rund 70 Seiten lange Rechtsmittelschrift einbringen. „Das Urteil ist von hinten bis vorn gespickt mit Dingen, die man bekämpfen kann. Es gibt so viel, wo man ansetzen kann – von Rechtsmängeln bis zu Verfahrensmängeln“, sagt Eder.
Eder und Ruhri streben mit der Nichtigkeitsbeschwerde einen Freispruch vor dem Obersten Gerichtshof an. Zumindest aber, dass der OGH das Urteil aufhebe und die Causa am Landesgericht neu verhandelt werde. Eine Entscheidung des OGH dürfte nach Einschätzung der Verteidiger nicht vor Jahresende fallen.