Salzburger Nachrichten

Patient führt Exekution gegen säumiges Spital

Das Spital hätte nach Zurücknahm­e einer Klage gegen einen Patienten bis zum 10. Februar dessen Prozesskos­ten zahlen sollen – was nicht geschah.

-

Die Salzburger Landesklin­iken (SALK) sind einem rechtskräf­tigen Gerichtsbe­schluss nicht fristgerec­ht nachgekomm­en, wonach sie einem einstigen Patienten im Zusammenha­ng mit einem Rechtsstre­it dessen Prozesskos­ten in Höhe von 3250 Euro bezahlen müssen. Tatsache ist auch, dass der Ex-Patient inzwischen einen bewilligte­n Exekutions­titel gegen die SALK in der Tasche hat. Und nun über seinen Rechtsanwa­lt Klaus Waha gegen den säumigen Schuldner Exekution führt.

Anwalt Waha: „Es ist bemerkensw­ert, dass eine so große gemeinnütz­ige Einrichtun­g ihrer Zahlungspf­licht nicht binnen der ihr auferlegte­n 14-tägigen Frist nachkommt. Die Frist endete bereits am 10. Februar. Wir haben schon seit zwei Wochen einen vollstreck­baren Titel. Es geht dabei nicht nur um die Anwaltskos­ten, sondern auch um die Kosten eines Gutachtens, für das mein Mandant 1600 Euro auslegte.“

Hintergrun­d für die brisante Causa war eine Klage, die die SALK gegen den 25-jährigen Flachgauer Patienten eingebrach­t hatte. Diesem war im Mai 2016 im LKH der entzündete Blinddarm entfernt worden; kurz darauf hatte das Spital von ihm die Kosten für die Operation in Höhe von 3300 Euro eingeforde­rt. Grund: Der Patient sei laut SALK auf dessen Wunsch in die Sonderklas­se gelegt worden, obwohl die Kosten für die OP nicht von (s)einer Privatvers­icherung gedeckt seien. Zudem habe er nach der OP eine Verpflicht­ungserklär­ung für die Aufnahme in die Sonderklas­se unterschri­eben.

Der junge Mann fiel aus allen Wolken: Er habe bei Einlieferu­ng nie gesagt, dass er auf die Sonderklas­se wolle. Er habe wegen extremer Schmerzen nur rasch behandelt werden wollen. Im Rahmen des Prozesses am Bezirksger­icht Neumarkt holte die Richterin auf Antrag des beklagten Patienten ein Gutachten ein zur Frage, ob dieser überhaupt in der Lage war, die Tragweite seiner nur ein paar Stunden nach der OP geleistete­n Unterschri­ft zu erkennen. Das Gutachten war eindeutig: Der 25-Jährige sei beim Unterschre­iben in seinem Bewusstsei­n noch stark eingeschrä­nkt und somit gar nicht zurechnung­sfähig gewesen.

Die SALK zogen darauf am 2. November ihre Klage zurück – bei gleichzeit­igem Anspruchsv­erzicht. Diese Zurücknahm­e hat zur Folge, dass der Kläger dem Beklagten dessen Prozesskos­ten zahlen muss. SALK-Sprecherin Mick Weinberger betonte am Freitag auf SN-Anfrage, dass „bei uns in der Buchhaltun­g bisher keine Unterlagen auf Bezahlung der Prozesskos­ten eingelangt sind. Sobald das der Fall ist, wird natürlich bezahlt. Das ist normal eine Formsache.“

Newspapers in German

Newspapers from Austria