Reform und Konjunktur: Bund zahlt weniger für Pensionen
Insgesamt fielen die Zahlungen des Bundes für das allgemeine Pensionssystem um 1,6 Mrd. Euro geringer aus als vorgesehen. Langfristig sind aber weitere Reformen notwendig.
Der Bund musste im vergangenen Jahr weniger ins allgemeine Pensionssystem zuschießen als vorgesehen. Die Einsparungen betrugen 1,6 Mrd. Euro. Die gute Konjunktur, die Pensionsreformen der vergangenen Jahre und die Einmalzahlung der Bank Austria, die ihre Bediensteten ins ASVG-Pensionssystem überstellte, sind die Gründe. Im Jahr 2016 wurden die vorgesehenen Pensionszahlungen ebenfalls um einige Hundert Millionen Euro unterschritten. Wobei der Bund pro Jahr immer noch etwas mehr als neun Milliarden ins allgemeine Pensionssystem zuschießt: in die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und Arbeiter (PVA), die der Gewerbetreibenden (SVA) und die der Landwirte (SVB). Dazu kommen die Bezüge, die der Bund für seine Beamten, die sich im Ruhestand befinden, leisten muss. Dafür zahlt er aber im Gegensatz zu anderen Arbeitgebern keine Pensionsbeiträge, solange die Beamten im aktiven Dienst sind. Ob die sinkenden Kosten ein Indiz für die langfristige Sicherung des Pensionssystems sind, darüber herrscht Uneinigkeit. Die Pensionskommission hat ausgerechnet, dass sich der Bundeszuschuss in den kommenden Jahrzehnten verdoppeln wird. Das Sozialministerium hatte bis vor Kurzem betont, dass im Gegenzug die Kosten der Beamtenpensionen durch die Angleichung an das ASVG-System sinken werden.
WIEN. Der Bund musste im Jahr 2017 weniger zu den Pensionen beisteuern als ursprünglich angenommen. 1,6 Mrd. Euro sind es, die sich der Finanzminister erspart hat. Ursprünglich waren Zahlungen von 10,7 Mrd. Euro vorgesehen.
Es gibt, nach Angaben des Finanzministeriums, drei Gründe, warum der prognostizierte Zuschuss deutlich gesunken ist. Zum Ersten die verbesserte Wirtschaftslage. Durch die gute Konjunktur sind mehr Menschen beschäftigt, dadurch steigen die Einnahmen der Pensionsversicherungsanstalt. Zum Zweiten hat die Bank Austria ihre Bediensteten ins ASVG-System überstellt und musste dafür eine Einmalzahlung von 700 Millionen Euro leisten. Zum Dritten: Die von der Regierung beschlossenen Pensionsreformen zeigen Wirkung. So wurden vor einigen Jahren die Regeln für die Frühpension verschärft. Man kann nun zwar weiterhin mit 62 Jahren in Pension gehen, wenn man 40 Versicherungsjahre hat. Allerdings fällt die Pension niedriger aus, weil pro Jahr ein Abschlag von 5,1 Prozent berechnet wird. Außerdem sinkt die Höhe der Pension. Bereits Ende der 1990er- Jahre war beschlossen worden, dass die Pensionen nach und nach nach dem gesamten Lebenseinkommen berechnet werden. Da man am Anfang des Berufslebens meist weniger verdient, sinken die Pensionen. Bis dahin war die Pension nach den besten Versicherungsjahren berechnet worden. Gleichzeitig werden auch die Pensionen der Bundesbeamten schrittweise an das Niveau der ASVG-Versicherten herangeführt. Im Jahr 2028 soll das abgeschlossen sein. Dies ist auch bei etlichen Bundesländern der Fall, die ihre Regelungen an die des Bundes angeglichen haben. Andere, wie etwa Wien, haben noch andere, für die Bediensteten bessere Lösungen.
Ob diese Einsparungen reichen, um das Pensionssystem langfristig zu sichern, ist umstritten. Kritiker weisen darauf hin, dass sich nach Angaben der Pensionskommission die staatlichen Zuschüsse ins allgemeine Pensionssystem in den kommenden 40 Jahren auf 5,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verdoppeln.
Dem wurde bisher von der alten Regierung entgegengehalten, dass gleichzeitig die Aufwendungen für die Beamtenpensionen durch die Angleichung deutlich zurückgehen und so die gesamten Kosten kaum steigen.