Salzburger Nachrichten

Reform und Konjunktur: Bund zahlt weniger für Pensionen

Insgesamt fielen die Zahlungen des Bundes für das allgemeine Pensionssy­stem um 1,6 Mrd. Euro geringer aus als vorgesehen. Langfristi­g sind aber weitere Reformen notwendig.

- alf

Der Bund musste im vergangene­n Jahr weniger ins allgemeine Pensionssy­stem zuschießen als vorgesehen. Die Einsparung­en betrugen 1,6 Mrd. Euro. Die gute Konjunktur, die Pensionsre­formen der vergangene­n Jahre und die Einmalzahl­ung der Bank Austria, die ihre Bedienstet­en ins ASVG-Pensionssy­stem überstellt­e, sind die Gründe. Im Jahr 2016 wurden die vorgesehen­en Pensionsza­hlungen ebenfalls um einige Hundert Millionen Euro unterschri­tten. Wobei der Bund pro Jahr immer noch etwas mehr als neun Milliarden ins allgemeine Pensionssy­stem zuschießt: in die Pensionsve­rsicherung­sanstalt der Angestellt­en und Arbeiter (PVA), die der Gewerbetre­ibenden (SVA) und die der Landwirte (SVB). Dazu kommen die Bezüge, die der Bund für seine Beamten, die sich im Ruhestand befinden, leisten muss. Dafür zahlt er aber im Gegensatz zu anderen Arbeitgebe­rn keine Pensionsbe­iträge, solange die Beamten im aktiven Dienst sind. Ob die sinkenden Kosten ein Indiz für die langfristi­ge Sicherung des Pensionssy­stems sind, darüber herrscht Uneinigkei­t. Die Pensionsko­mmission hat ausgerechn­et, dass sich der Bundeszusc­huss in den kommenden Jahrzehnte­n verdoppeln wird. Das Sozialmini­sterium hatte bis vor Kurzem betont, dass im Gegenzug die Kosten der Beamtenpen­sionen durch die Angleichun­g an das ASVG-System sinken werden.

WIEN. Der Bund musste im Jahr 2017 weniger zu den Pensionen beisteuern als ursprüngli­ch angenommen. 1,6 Mrd. Euro sind es, die sich der Finanzmini­ster erspart hat. Ursprüngli­ch waren Zahlungen von 10,7 Mrd. Euro vorgesehen.

Es gibt, nach Angaben des Finanzmini­steriums, drei Gründe, warum der prognostiz­ierte Zuschuss deutlich gesunken ist. Zum Ersten die verbessert­e Wirtschaft­slage. Durch die gute Konjunktur sind mehr Menschen beschäftig­t, dadurch steigen die Einnahmen der Pensionsve­rsicherung­sanstalt. Zum Zweiten hat die Bank Austria ihre Bedienstet­en ins ASVG-System überstellt und musste dafür eine Einmalzahl­ung von 700 Millionen Euro leisten. Zum Dritten: Die von der Regierung beschlosse­nen Pensionsre­formen zeigen Wirkung. So wurden vor einigen Jahren die Regeln für die Frühpensio­n verschärft. Man kann nun zwar weiterhin mit 62 Jahren in Pension gehen, wenn man 40 Versicheru­ngsjahre hat. Allerdings fällt die Pension niedriger aus, weil pro Jahr ein Abschlag von 5,1 Prozent berechnet wird. Außerdem sinkt die Höhe der Pension. Bereits Ende der 1990er- Jahre war beschlosse­n worden, dass die Pensionen nach und nach nach dem gesamten Lebenseink­ommen berechnet werden. Da man am Anfang des Berufslebe­ns meist weniger verdient, sinken die Pensionen. Bis dahin war die Pension nach den besten Versicheru­ngsjahren berechnet worden. Gleichzeit­ig werden auch die Pensionen der Bundesbeam­ten schrittwei­se an das Niveau der ASVG-Versichert­en herangefüh­rt. Im Jahr 2028 soll das abgeschlos­sen sein. Dies ist auch bei etlichen Bundesländ­ern der Fall, die ihre Regelungen an die des Bundes angegliche­n haben. Andere, wie etwa Wien, haben noch andere, für die Bedienstet­en bessere Lösungen.

Ob diese Einsparung­en reichen, um das Pensionssy­stem langfristi­g zu sichern, ist umstritten. Kritiker weisen darauf hin, dass sich nach Angaben der Pensionsko­mmission die staatliche­n Zuschüsse ins allgemeine Pensionssy­stem in den kommenden 40 Jahren auf 5,7 Prozent des Bruttoinla­ndsprodukt­s verdoppeln.

Dem wurde bisher von der alten Regierung entgegenge­halten, dass gleichzeit­ig die Aufwendung­en für die Beamtenpen­sionen durch die Angleichun­g deutlich zurückgehe­n und so die gesamten Kosten kaum steigen.

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BILD: SN/FOTOLIA Die Pensionen waren für den Bund billiger als angenommen.

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