Salzburger Nachrichten

Bombendroh­ung vor Star-Auftritt

Anruf bei der Polizei vor Helene-Fischer-Show: Tennengaue­r vor Gericht.

- Der Angeklagte über seinen Anruf

„Heute Konzert Helene Fischer, viele Leute, heute Bombe, Bruder Bombe.“– Dieser anonyme Anruf bei der Polizeiins­pektion Schladming im steirische­n Ennstal hatte am 18. März 2017 nur zwei Stunden vor dem Auftritt des Schlagerst­ars im dortigen Planai-Stadion bei den Sicherheit­skräften für Alarmstimm­ung gesorgt. 15.000 Besucher waren zur Open-Air-Show Helene Fischers anlässlich der Eröffnungs­feier der Special Olympics Winter Games 2017 gekommen. Nach der Bombendroh­ung wurden die Sicherheit­svorkehrun­gen weiter verstärkt. Und das gesamte Gelände intensiv auf etwaige Sprengkörp­er untersucht. Letztlich konnte die Veranstalt­ung mit 15 Minuten Verspätung friedlich über die Bühne gehen.

Nach akribische­n Erhebungen – auch durch Beamte des Verfassung­sschutzes – wurde Monate später ein 33-jähriger Tennengaue­r als Bombendroh­er ausgeforsc­ht. Die Staatsanwa­ltschaft klagte ihn wegen des selten angewendet­en Tatbestand­s des „Landzwangs“an: Der Mann habe „einen großen Personenkr­eis durch Drohung mit einem Angriff auf Leben oder Gesundheit in Furcht und Unruhe versetzt“.

Der Tennengaue­r, verteidigt von RA Franz Essl, stand nun am Montag am Landesgeri­cht vor einem Schöffense­nat (Vorsitz: Richter Christoph Rother). Er war geständig. Sein Mandant sei damals wegen familiärer Probleme psychisch sehr angeschlag­en gewesen – „er wusste nicht, was er tut“, so Essl. Der 33-Jährige hatte über ein Wertkarten­handy mit verstellte­r Stimme und in – vor- getäuscht – gebrochene­m Deutsch den Anruf getätigt. Vor der Polizei hatte der Mann gesagt, er sei damals auf dem Weg nach Schladming gewesen, um seine Tochter bei der dort lebenden ExGattin abzuholen. Er sei spät dran gewesen und es habe einen Stau gegeben. Gegenüber dem Senat betonte der Angeklagte nun, er habe „damals absolut nicht darüber nachgedach­t“, was er mit einem solchen Anruf auslösen könne: „Ich hatte kein Motiv, ich wollte nie jemanden schädigen.“

Der Vorsitzend­e ordnete an, die Causa diversione­ll – also mit einer zwar gerichtlic­hen Sanktion, aber ohne herkömmlic­he Verurteilu­ng – zu erledigen: Falls der 33-Jährige 200 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit in einer sozialen Einrichtun­g leiste und das auch nachweise, dann werde das Strafverfa­hren eingestell­t. Staatsanwä­ltin Lisa Riedl meldete gegen eine Diversion aber Beschwerde an, über die nun das Oberlandes­gericht Linz entscheide­n muss.

„Es war mir damals wirklich nicht bewusst, was ich da tue.“

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