Bombendrohung vor Star-Auftritt
Anruf bei der Polizei vor Helene-Fischer-Show: Tennengauer vor Gericht.
„Heute Konzert Helene Fischer, viele Leute, heute Bombe, Bruder Bombe.“– Dieser anonyme Anruf bei der Polizeiinspektion Schladming im steirischen Ennstal hatte am 18. März 2017 nur zwei Stunden vor dem Auftritt des Schlagerstars im dortigen Planai-Stadion bei den Sicherheitskräften für Alarmstimmung gesorgt. 15.000 Besucher waren zur Open-Air-Show Helene Fischers anlässlich der Eröffnungsfeier der Special Olympics Winter Games 2017 gekommen. Nach der Bombendrohung wurden die Sicherheitsvorkehrungen weiter verstärkt. Und das gesamte Gelände intensiv auf etwaige Sprengkörper untersucht. Letztlich konnte die Veranstaltung mit 15 Minuten Verspätung friedlich über die Bühne gehen.
Nach akribischen Erhebungen – auch durch Beamte des Verfassungsschutzes – wurde Monate später ein 33-jähriger Tennengauer als Bombendroher ausgeforscht. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen des selten angewendeten Tatbestands des „Landzwangs“an: Der Mann habe „einen großen Personenkreis durch Drohung mit einem Angriff auf Leben oder Gesundheit in Furcht und Unruhe versetzt“.
Der Tennengauer, verteidigt von RA Franz Essl, stand nun am Montag am Landesgericht vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Christoph Rother). Er war geständig. Sein Mandant sei damals wegen familiärer Probleme psychisch sehr angeschlagen gewesen – „er wusste nicht, was er tut“, so Essl. Der 33-Jährige hatte über ein Wertkartenhandy mit verstellter Stimme und in – vor- getäuscht – gebrochenem Deutsch den Anruf getätigt. Vor der Polizei hatte der Mann gesagt, er sei damals auf dem Weg nach Schladming gewesen, um seine Tochter bei der dort lebenden ExGattin abzuholen. Er sei spät dran gewesen und es habe einen Stau gegeben. Gegenüber dem Senat betonte der Angeklagte nun, er habe „damals absolut nicht darüber nachgedacht“, was er mit einem solchen Anruf auslösen könne: „Ich hatte kein Motiv, ich wollte nie jemanden schädigen.“
Der Vorsitzende ordnete an, die Causa diversionell – also mit einer zwar gerichtlichen Sanktion, aber ohne herkömmliche Verurteilung – zu erledigen: Falls der 33-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer sozialen Einrichtung leiste und das auch nachweise, dann werde das Strafverfahren eingestellt. Staatsanwältin Lisa Riedl meldete gegen eine Diversion aber Beschwerde an, über die nun das Oberlandesgericht Linz entscheiden muss.
„Es war mir damals wirklich nicht bewusst, was ich da tue.“