Rauchen: SPÖ prüft Gang zum Höchstgericht
Das Kippen des Rauchverbots in der Gastro sorgt weiter für emotionale Diskussionen.
Während die Regierung am Mittwoch die Abschaffung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie auf den Weg brachte, prüft die Opposition bereits juristische Schritte. „Wir prüfen einen Gang vor das Höchstgericht“, heißt es vonseiten des SPÖ-Klubs.
Ausschlaggebend dafür ist die Stellungnahme des Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk in den SN. Der Experte gab zu bedenken, dass die Raucherregelung der Regierung gegen die Verfassung verstoßen könnte. Zum einen in Bezug auf das Arbeitnehmerschutzgesetz, laut dem Kellner explizit nicht vor Tabakrauch geschützt werden müssen. Außerdem könnten Nichtraucher in gemischten Lokalen nicht effektiv geschützt werden. Auch in abgetrennten Nichtraucherbereichen wird laut Untersuchungen schädlicher Tabakrauch nachgewiesen. Ein wirkungsloses Gesetz ist laut Funk nicht verfassungskonform.
Der rote Parlamentsklub will nun prüfen, welche Chancen ein Gang vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) haben könnte. Außerdem will man mit den Neos und der Liste Pilz Gespräche führen. Mit einem Drittel der Stimmen könnte das Anliegen vom Nationalrat direkt vor das Höchstgericht gebracht werden.
Die Fronten zwischen Regierung und Opposition sind in dem Thema jedenfalls verhärtet. Das zeigte die emotionale Debatte im Nationalrat am Mittwoch. Die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) verteidigte einstweilen das Vorhaben der Regierung. Den „Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung“sah sie nicht gefährdet. Währenddessen unterschreiben immer mehr Menschen das Nichtraucher-Volksbegehren. Über 430.000 Bürger unterstützen derzeit das Anliegen.