Wer die Schranken im Internet bedient
Da wird Facebook-Chef Mark Zuckerberg gezittert haben. Seit dem Spätsommer 2016 beschäftigte sich die Staatsanwaltschaft München I mit der Frage, ob sich Facebook-Manager strafbar machen, wenn Nutzer Hassbotschaften auf Facebook verbreiten. Jetzt gibt die Staatsanwaltschaft Entwarnung. Aber nicht für die von der Hetze gebeutelten Nutzer, sondern für die Konzernmanager. Dass Zuckerberg und Co. nicht für eine rechtzeitige Löschung von mutmaßlich kriminellen Nutzerbeiträgen gesorgt hätten, könne ihnen nicht als Straftat angekreidet werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Solche Taten seien ja bereits mit der Veröffentlichung des Beitrags abgeschlossen, wird argumentiert. Deswegen könne man FacebookMitarbeiter nicht als Mittäter belangen.
Einspruch, möchte man rufen, denn erst Facebook verbreitet das von Hass triefende Posting. Ja, aber, könnte man entgegnen, auch die Post würde einen Erpresserbrief zustellen und dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wie denn, die Postler lesen ja die Briefe nicht. Auch das ist richtig.
Aber genau hier zeigt sich der dritte Weg, den Facebook bestreitet. Der Konzern hilft zwar nicht beim Erstellen und Einstellen eines Postings, aber bei der aktiven Verbreitung. Facebook hat einen ausgeklügelten Algorithmus, der – je nach Inhalt – einen Beitrag bei den möglichen Empfängern anzeigt oder nicht. Wie stark ein Beitrag verbreitet wird, hat nur Facebook in der Hand, nicht aber die Nutzer selbst. Gatekeeper heißt diese Funktion, die auch Journalisten wahrnehmen. Sie ist Teil der journalistischen Arbeit und der journalistischen Verantwortung. Aus der will sich Facebook herausstehlen. Solange Staatsanwälte das nicht erkennen, wird es auch gelingen.