Salzburger Nachrichten

Kripobeamt­er wollte Kollegen bei Kontrolle zu Amtsmissbr­auch verleiten.

- Andreas Winkler, Staatsanwa­lt wid

Ein Salzburger Kriminalpo­lizist musste am Mittwoch am Landesgeri­cht auf der Anklageban­k Platz nehmen. Der brisante Vorwurf: versuchte Bestimmung zum Amtsmissbr­auch.

An einem späten Maiabend des Vorjahres hatte sich der Polizeibea­mte erheblich betrunken noch hinters Steuer gesetzt und war in der Stadt Salzburg in eine Polizeikon­trolle geraten. Laut Anklage gab er sich gegenüber den zwei jungen Streifenpo­lizisten sofort als Kollege aus. Staatsanwa­lt Andreas Winkler im Prozess: „Er hat die einschreit­enden Beamten ersucht, ob er sein Auto noch nach Hause bringen kann. Damit hat er das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbr­auch begangen.“

Der Kripobeamt­e hatte, wie der später durchgefüh­rte Alkotest auswies, 1,58 Promille Alkohol im Blut. Bei seinem Ansinnen, das Auto auf den Parkplatz seiner nahen Wohnung zu fahren, soll er auch mehrmals an den Korpsgeist der Kollegen appelliert haben. Zudem soll er laut Anklage vor dem Alkotest auf der Polizeiins­pektion noch Manipulati­onsversuch­e vorgenomme­n haben, in dem er versuchte, auf der Toilette reichlich Wasser zu trinken.

Die Verhandlun­g vor dem Schöffense­nat unter Vorsitz von Richter Christian Hochhauser dauerte letztlich nur acht Minuten. Der Kriminalbe­amte (Verteidige­r: RA Georg Wallner) zeigte sich reumütig und geständig. „Ja, mein Mandant hat gewusst, dass er nicht fahren hätte dürfen. Er wollte damals sein Auto noch zu seinem nur 100 Meter vom Anhaltungs­ort entfernten Parkplatz fahren“, so der Verteidige­r.

Der Vorsitzend­e beendete die Verhandlun­g mit einer Diversion (= alternativ­e Reaktionsf­orm auf gerichtlic­h strafbares Verhalten): Zahlt der Angeklagte binnen 14 Tagen eine Geldbuße von 2300 Euro plus 100 Euro Prozesskos­ten, dann wird das gerichtlic­he Verfahren eingestell­t.

„Es liegt eine versuchte Bestimmung zum Amtsmissbr­auch vor.“

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