Kripobeamter wollte Kollegen bei Kontrolle zu Amtsmissbrauch verleiten.
Ein Salzburger Kriminalpolizist musste am Mittwoch am Landesgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Der brisante Vorwurf: versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
An einem späten Maiabend des Vorjahres hatte sich der Polizeibeamte erheblich betrunken noch hinters Steuer gesetzt und war in der Stadt Salzburg in eine Polizeikontrolle geraten. Laut Anklage gab er sich gegenüber den zwei jungen Streifenpolizisten sofort als Kollege aus. Staatsanwalt Andreas Winkler im Prozess: „Er hat die einschreitenden Beamten ersucht, ob er sein Auto noch nach Hause bringen kann. Damit hat er das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch begangen.“
Der Kripobeamte hatte, wie der später durchgeführte Alkotest auswies, 1,58 Promille Alkohol im Blut. Bei seinem Ansinnen, das Auto auf den Parkplatz seiner nahen Wohnung zu fahren, soll er auch mehrmals an den Korpsgeist der Kollegen appelliert haben. Zudem soll er laut Anklage vor dem Alkotest auf der Polizeiinspektion noch Manipulationsversuche vorgenommen haben, in dem er versuchte, auf der Toilette reichlich Wasser zu trinken.
Die Verhandlung vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Hochhauser dauerte letztlich nur acht Minuten. Der Kriminalbeamte (Verteidiger: RA Georg Wallner) zeigte sich reumütig und geständig. „Ja, mein Mandant hat gewusst, dass er nicht fahren hätte dürfen. Er wollte damals sein Auto noch zu seinem nur 100 Meter vom Anhaltungsort entfernten Parkplatz fahren“, so der Verteidiger.
Der Vorsitzende beendete die Verhandlung mit einer Diversion (= alternative Reaktionsform auf gerichtlich strafbares Verhalten): Zahlt der Angeklagte binnen 14 Tagen eine Geldbuße von 2300 Euro plus 100 Euro Prozesskosten, dann wird das gerichtliche Verfahren eingestellt.
„Es liegt eine versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor.“