Toter in Tonne: Richter sieht Mordverdacht
Frau nach Tod ihres Geliebten wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Richter, der Akt erhielt, ortet jedoch den Verdacht des Mordes.
Überraschung im spektakulären Kriminalfall um den mysteriösen Tod eines 73jährigen Pensionisten in Mattsee im Juni des Vorjahrs:
Wie berichtet erhob die Staatsanwaltschaft Mitte Februar beim Landesgericht Anklage gegen eine 61-jährige Deutsche. Demnach verabreichte sie dem 73-Jährigen, der ihr Geliebter war, Anfang Juni bei Sexspielen in dessen Haus heimlich sechs Schlaftabletten, um ihn – laut Anklage – „endlich ruhigzustellen“. Daraufhin sei der damals auch erheblich alkoholisierte Pensionist bewusstlos geworden und durch den Schlafmittelwirkstoff gestorben.
Die eingebrachte Anklage lautet im Hauptfaktum auf „Körperverletzung mit tödlichem Ausgang“. Die Frau, so heißt es in der Anklage, habe den 73-Jährigen zwar nicht töten wollen, aber durch die heimliche Verabreichung der Pillen „eine Schädigung seiner Gesundheit in Kauf genommen, wobei der Tod fahr- lässig eingetreten“sei. Zuständig für das angeklagte Delikt: ein Schöffengericht. Vor wenigen Tagen hat nun aber der Salzburger Richter Christoph Rother, der den Fall als Vorsitzender eines Schöffensenats führen soll, den gesamten Akt an das Oberlandesgericht (OLG) Linz geschickt.
Grund dafür sei, so Peter Egger, Sprecher des Landesgerichts, dass Rother im konkreten Fall „aufgrund der Beweislage einen Tatverdacht in Richtung vorsätzlicher Tötung, also Mord, als naheliegend erachtet“. Für das Verbrechen des Mordes ist aber nicht ein Schöffengericht, sondern ein Geschworenengericht zuständig. Egger: „Wenn, wie hier, der mit dem Fall betraute Vorsitzende Richter Bedenken an seiner Zuständigkeit hat, muss er das laut Paragraf 213 Strafprozessordnung unter Angabe von Gründen dem Oberlandesgericht mitteilen. Das OLG prüft dann die Zuständigkeit. Also ob auf Basis der vorliegenden Anklage vor einem Schöffengericht, oder aber wegen des Vorwurfs des Mordes vor einem Geschworenengericht verhandelt werden muss.“
Der tote Pensionist war erst Ende Juni 2017 in einer Plastiktonne in der Garage seines Hauses entdeckt worden. Die 61-Jährige – in ihrer Heimat wegen Vermögensdelikten elf Mal vorbestraft – soll den 73Jährigen in der Tonne abgelegt haben, weshalb ihr auch „Störung der Totenruhe“angelastet wird. Die Frau bestreitet den Hauptvorwurf. Ihr Verteidiger, RA Johann Eder, betont, es sei „laut Gutachten nicht feststellbar, was zum Tod des Mannes führte. Es wurden nur minimale Spuren eines Schlafmittels festgestellt.“
„Der Richter hat den Akt an das OLG Linz geschickt.“