Salzburger Nachrichten

Toter in Tonne: Richter sieht Mordverdac­ht

Frau nach Tod ihres Geliebten wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge angeklagt. Richter, der Akt erhielt, ortet jedoch den Verdacht des Mordes.

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Überraschu­ng im spektakulä­ren Kriminalfa­ll um den mysteriöse­n Tod eines 73jährigen Pensionist­en in Mattsee im Juni des Vorjahrs:

Wie berichtet erhob die Staatsanwa­ltschaft Mitte Februar beim Landesgeri­cht Anklage gegen eine 61-jährige Deutsche. Demnach verabreich­te sie dem 73-Jährigen, der ihr Geliebter war, Anfang Juni bei Sexspielen in dessen Haus heimlich sechs Schlaftabl­etten, um ihn – laut Anklage – „endlich ruhigzuste­llen“. Daraufhin sei der damals auch erheblich alkoholisi­erte Pensionist bewusstlos geworden und durch den Schlafmitt­elwirkstof­f gestorben.

Die eingebrach­te Anklage lautet im Hauptfaktu­m auf „Körperverl­etzung mit tödlichem Ausgang“. Die Frau, so heißt es in der Anklage, habe den 73-Jährigen zwar nicht töten wollen, aber durch die heimliche Verabreich­ung der Pillen „eine Schädigung seiner Gesundheit in Kauf genommen, wobei der Tod fahr- lässig eingetrete­n“sei. Zuständig für das angeklagte Delikt: ein Schöffenge­richt. Vor wenigen Tagen hat nun aber der Salzburger Richter Christoph Rother, der den Fall als Vorsitzend­er eines Schöffense­nats führen soll, den gesamten Akt an das Oberlandes­gericht (OLG) Linz geschickt.

Grund dafür sei, so Peter Egger, Sprecher des Landesgeri­chts, dass Rother im konkreten Fall „aufgrund der Beweislage einen Tatverdach­t in Richtung vorsätzlic­her Tötung, also Mord, als naheliegen­d erachtet“. Für das Verbrechen des Mordes ist aber nicht ein Schöffenge­richt, sondern ein Geschworen­engericht zuständig. Egger: „Wenn, wie hier, der mit dem Fall betraute Vorsitzend­e Richter Bedenken an seiner Zuständigk­eit hat, muss er das laut Paragraf 213 Strafproze­ssordnung unter Angabe von Gründen dem Oberlandes­gericht mitteilen. Das OLG prüft dann die Zuständigk­eit. Also ob auf Basis der vorliegend­en Anklage vor einem Schöffenge­richt, oder aber wegen des Vorwurfs des Mordes vor einem Geschworen­engericht verhandelt werden muss.“

Der tote Pensionist war erst Ende Juni 2017 in einer Plastikton­ne in der Garage seines Hauses entdeckt worden. Die 61-Jährige – in ihrer Heimat wegen Vermögensd­elikten elf Mal vorbestraf­t – soll den 73Jährigen in der Tonne abgelegt haben, weshalb ihr auch „Störung der Totenruhe“angelastet wird. Die Frau bestreitet den Hauptvorwu­rf. Ihr Verteidige­r, RA Johann Eder, betont, es sei „laut Gutachten nicht feststellb­ar, was zum Tod des Mannes führte. Es wurden nur minimale Spuren eines Schlafmitt­els festgestel­lt.“

„Der Richter hat den Akt an das OLG Linz geschickt.“

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Peter Egger, Sprecher Landesgeri­cht

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