Salzburger Nachrichten

Pflegefina­nzierung bleibt ungelöst

Der Bund budgetiert für die Abschaffun­g des Regresses nur 100 Millionen.

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Im Budget, das Finanzmini­ster Hartwig Löger am Mittwoch präsentier­te, ist ein Konflikt mit Ländern und Gemeinden programmie­rt. Die Finanzieru­ng der noch von der Vorgängerr­egierung veranlasst­en Abschaffun­g des Pflegeregr­esses ist im Budget nur mit 100 Millionen Euro veranschla­gt. Länder und Gemeinden, die die Abschaffun­gskosten zu tragen haben und vom Bund Kompensati­on verlangen, rechnen aber mit Kosten von bis zu 650 Millionen jährlich.

Das Land Vorarlberg und der Städtebund haben bereits rechtliche Schritte für den Fall in Aussicht gestellt, dass der Bund den Gebietskör­perschafte­n die Mehrkosten nicht ersetzt. Auch Niederöste­rreichs Landeshaup­tfrau Johanna Mikl-Leitner nahm sich kürzlich in einem Gespräch mit den SN kein Blatt vor den Mund. „Beim Wegfall des Pflegeregr­esses ist klar, dass der Bund die Mehrkosten übernehmen muss“, sagte sie. Das Land Salzburg erwartet durch die Abschaffun­g des Pflegeregr­esses für heuer 45 Millionen Euro an Einnahmenv­erlust. Bis 2021 soll sich der Verlust auf 362 Millionen kumulieren. „Das Land Salzburg wird von sich aus nicht in der Lage sein, die gewaltige Belastung zu stemmen“, erklärte Finanzrefe­rent Christian Stöckl kürzlich.

Laut Städtebund könnte auch der sogenannte Konsultati­onsmechani­smus eingeschal­tet werden. Diesen setzen Bund, Länder oder Gemeinden dann in Gang, wenn eine Gebietskör­perschaft durch ihre Beschlüsse einer anderen Gebietskör­perschaft in die Tasche greift. Wie es bei der Abschaffun­g des Pflegeregr­esses der Fall war: Der Bund verfügte im Wahlkampf die Abschaffun­g, Länder und Gemeinden sind davon betroffen.

Seit der Pflegeregr­ess mit Beginn 2018 abgeschaff­t wurde, können Heimbetrei­ber zur Finanzieru­ng der Pflegeplät­ze nicht mehr auf das Vermögen der Pflegebedü­rftigen zugreifen. Der Regress war kritisiert worden, weil er in Extremfäll­en zu einer „hundertpro­zentigen Erbschafts­steuer“führte – etwa dann, wenn ein alter Mensch sein Haus oder sein Sparbuch verlor, um die Pflege finanziere­n zu können.

Den Heimbetrei­bern fehlt jetzt nicht nur dieses Geld, sie gehen auch davon auf, dass sich in Zukunft – weil ja kein Regress mehr droht – mehr alte Menschen als bisher in die teure Heimpflege begeben werden.

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