Hund lief davon – mit Folgen
Frei laufender Hund ging den Hund einer Radlerin an: Sie stürzte und klagte.
Von einem ungewöhnlichen, jüngst am Landesgericht beendeten „tierischen“Zivilprozess informierte nun Gerichtssprecher Peter Egger:
Ein frei laufender Hund beschnupperte in Saalfelden den Hund einer Radfahrerin, der am Rad angeleint war. Der Hund der Frau erschrak und sprang vor das Rad. Die Frau stürzte und wurde schwer verletzt. Der Aufpasser des anderen Hundes muss nun der Frau rund 3000 Euro an Schmerzensgeld und Behandlungskosten zahlen. Der verhängnisvolle Vorfall geschah bereits 2015: Die Frau und spätere Klägerin führte damals ihren Hund, der am Fahrrad angeleint war, spazieren. Der Beklagte wiederum hielt sich auf einem nahen Modellflugplatz auf – mitsamt Hund „Einstein“, der einer Bekannten von ihm gehört und der frei herumlief. Laut Klägerin rannte „Einstein“auf die Gemeindestraße, auf der sie mit dem Rad unterwegs war, und habe sich von hinten an ihren Hund angepirscht. Dieser sei daraufhin erschrocken und vor ihr Rad ge- sprungen, weshalb sie gestürzt sei und sich einen Bruch im Ellbogenbereich zugezogen habe.
Der Beklagte hatte in erster Instanz vor dem Bezirksgericht (BG) Zell am See gekontert, dass er gar nicht der Halter von „Einstein“und dieser „nie aggressiv“sei. Sowohl das BG als auch das Landesgericht als Berufungsinstanz gaben aber der Klägerin recht: Der Beklagte habe „Einstein“nicht korrekt verwahrt, er müsse der Frau 3087 Euro zahlen und hafte auch zu zwei Drittel für etwaige Folgeschäden.